Verstöße gegen die Rechte der "Cuban Five" vom 28. Februar bis zum 19. März 2003

Arbeitsgruppe Antiterrorismus

28. Februar 2003 - Gerardo Hernández wird von seiner Gefängnisarbeit im Bundesgefängnis von Lompoc, Kalifornien abgeholt und ohne Erklärung in Isolationshaft in die "Special Housing Unit" - allgemein bekannt als das "Loch" (Hole) - und dort in eine Strafzelle, die "Schachtel" (Box) genannt, gebracht. Er bekommt im Unterschied zu anderen Gefangenen in diesem Bereich besondere Auflagen - er ist der einzige, der nicht telefonieren darf, und ist 24 Stunden am Tag der Beleuchtung ausgesetzt.

3. März 2003 - Fernando González wird in seinem Gefängnis in Oxford, Wisconsin, in Isolationshaft geschickt, wo ihm jeder Besuch und die Benutzung des Telefons untersagt wird. Die Gefängnisbehörden sagen, sie handelten auf Anweisung des US-Justizministeriums.

3. März 2003 - Antonio Guerrero wird aus der Klasse, in der er im Bundesgefängnis von Florence, Colorado, unterrichtet, geholt und in Isolationshaft gebracht. Ihm wird jeglicher Briefwechsel und die Benutzung des Telefons untersagt; er hat keinen Kontakt mit anderen Insassen und keinen Zugriff auf seine Gerichtsakten.

4. März 2003 - Beamte der kubanischen Interessenvertretung in Washington nehmen Kontakt zum Gefängnis in Lompoc, Kalifornien, auf und erfahren, dass Gerardo Hernández in Isolationshaft verbracht wurde, und dass er weder Besuche noch Telefongespräche erhalten könne. Es wird ihnen erzählt, dass kein Grund dafür angegeben werden könne.

4. März 2003 - Das kubanische Konsulat in Washington ruft beim Edgefield-Gefängnis in South Carolina an und erfährt, dass auch René González auf Anordnung des US-Justizministers in Isolationshaft genommen wurde. Weitere Details werden nicht bekannt gegeben.

4. März 2003 - Das kubanische Konsulat in Washington nimmt Kontakt zum Gefängnis in Oxford, Wisconsin, auf, und es wird ihm erzählt, Fernando González befände sich unter den übrigen Insassen und der für den 10. März geplante Besuch des Konsulat würde erlaubt werden.

4. März 2003 - Das kubanische Konsulat in Washington versucht vergeblich, die Gefängnisse von Florence, Colorado, und Beaumont, Texas, zu erreichen, um etwas über die Situation von Antonio Guerrero bzw. Ramón Labañino zu erfahren.

5. März 2003 - Nach zahlreichen Anfragen des kubanischen Konsulats in Washington, bestätigt ein Beamter der Kuba-Abteilung des US-State-Departments - ohne irgend eine Erklärung - dass alle der "Cuban Five" in Isolationshaft verbracht wurden.

5. März 2003 - Am Nachmittag wird dem kubanischen Konsulat in Washington mitgeteilt, dass Fernando González ins "Loch" gebracht worden, der Besuch des Konsulats aber nach wie vor für den 10. März angesetzt sei.

5. März 2003 - Fernando González’ Anwalt versucht herauszubekommen, wie weit die Beschränkungen, unter denen sein Klient steht, gehen, und es gelingt ihm, Fernando ans Telefon zu bekommen, um mit ihm die Situation und das Berufungsverfahren zu besprechen. Das "Bureau of Prisons" lehnt es ab, Fragen zu den Bedingungen, unter denen Fernando lebt, zu beantworten, ist aber bereit einer Telefonkonferenz mit seinem Anwalt am 7. März zuzustimmen.

6. März 2003 - Die Beamten des Edgefield-Gefängnisses, South Carolina, in dem René González eingekerkert ist, berichten, sie hätten ein Schreiben von der "Assistant US Federal Attorney for Southern Florida" (die Behörde, die die Fünf angeklagt hatte) Caroline Heck Miller erhalten, das besagt, es würden spezielle administrative Maßnahmen gegen René ergriffen, die sowohl Besuche seines Anwaltes als auch des Konsulats beschränkten. Anträge für derartige Besuche müssen in Zukunft in schriftlicher Form sowohl beim Assistant Federal Attorney als auch beim FBI-Office in South Carolina gestellt werden.

6. März 2003 - Am Nachmittag informieren Beamte des Gefängnisses in Oxford, Wisconsin, das kubanische Konsulat in Washington, darüber, dass sie aufgrund erhaltener Instruktionen den für den 10.März angesetzten Besuch des Konsulats bei Fernando González abgesetzt hätten, und dass zukünftige Besuchsanträge schriftlich bis spätestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Besuchstermin einzureichen seien. Die selben Beamten weisen darauf hin, dass sie keinerlei Begründung für die Isolationshaft von Fernando anbieten könnten.

6. März 2003 - Das Gefängnis von Lompoc, Kalifornien, informiert den Anwalt Rafael Anglada, dass er seinen für den für den 2. März angesetzten Besuch bei Gerardo Hernández nicht antreten könne, und dass alle zukünftigen Besuche der Anwälte von der "Assistant Federal Attorney" Heck Miller und dem FBI genehmigt werden müßten.

6. März 2003 - Das State Department ordnet an, dass von jetzt an das Federal Bureau of Prisons neue Verfahrensweisen für Besuche des Konsulats einsetzt, die schriftlich 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin beantragt werden müssen. Es werden keine Angaben darüber gemacht, wie die Situation für Besuche der Familien ist und woher die Anordnung des "Federal Bureau of Prison" ursprünglich herkommt.

7. März 2003 - Die Beamten des Gefängnisses von Florence kontaktieren Leonard Weinglass und lehnen seinen schriftlichen Antrag, Antonio Guerrero zu erlauben, mit ihm zu telefonieren, ab. Der Gefängnisleiter informiert Weinglass darüber, dass Antonios Status Teil einer "Alarmbereitschaft für die nationale Sicherheit" sei, und er nicht sagen könne, wie lange dieser Zustand dauern würde.

7. März 2003 - Ein vorher genehmigter Besuch von Reverend Geoffrey Bottoms der von Blackpool in England nach Beaumont in Texas gereist war, um Ramón Labañino zu besuchen, wird abgesagt.

7. März 2003 - Ein vorher arrangierter Besuch der US-Bürgerin Alicia Jrapko bei Gerardo Hernández wird von den Gefängnisbehörden in Lompoc abgesagt. Sie informieren sie darüber, dass für Gerardo neue Besuchsregelungen gelten, und dass sie in Zukunft wohl keine Besuchserlaubnis mehr erhalten werde, da ab sofort nur noch Besuche der Familien genehmigt würden.

7. März 2003 - Der Anwalt Francisco Martínez, ein Asstistent der Verteidigung von Antonio Guerrero, beantragt einen Arbeitsbesuch für den 10. März. Er wird informiert: "Es gibt keine Besuche von Mr. Guerrero. Wir notieren alle Besuchsanträge der Anwälte und werden in Kontakt bleiben."

7. März 2003 - Anwalt Weinglass wiederholt seinen Antrag an das Gefängnis von Lompoc, Gerardo Hernández am 16. März zu besuchen. Später erfährt er von einem Gefängnisbeamten, dass sich die Besuchsregelungen geändert hätten und er Gerardo nicht ohne die Erlaubnis der "Assistant Federal Attorney" Caroline Heck Millar besuchen könne.

7. März 2003 - Paul McKenna, der Anwalt von Gerardo Hernández, erhält die selbe Antwort auf einen Antrag, seinen Klienten zu besuchen.

7. März 2003 - Der Anwalt von Fernando González versucht vergeblich, die neuen Umstände seines Klienten mit "Assistant Federal Attorney" Heck Miller zu diskutieren und einen Besuch zu beantragen.

7. März 2003 - Leonard Weinglass, Anwalt von Antonio Guerrero, versucht vergeblich, "Assistant Federal Attorney" Heck Miller zu kontaktieren, um eine Erklärung für die geänderten Umstände seines Klienten zu erhalten.

7. März 2003 - Spät in der Nacht erzählt "Assistant Federal Attorney" Heck Miller Weinglass, sie könne seine Anfrage nicht beantworten und würde wegen der Umstände seines Klienten am Nachmittag des 10. März oder am Morgen des 11. März auf ihn zurückkommen. Paul Mc Kenna, Anwalt von Gerardo Hernández bekommt das selbe Versprechen.

8. März 2003 - Ein vorher genehmigter Besuch des Konsulats bei Gerardo Hernández wird vom Bureau of Prisons abgesagt.

8. März 2003 - Anwalt Weinglass schickt ein Fax an das Gefängnis von Florence in Colorado, in dem er die Beamten darüber informiert, dass er seinen Klienten, Antonio Guerrero, treffen muß. Er erhält keine Antwort. (Vorher hatte Weinglass zwei Faxe geschickt mit der Anfrage nach einem Telefongespräch mit seinem Klienten, beide werden abgelehnt.)

10. März 2003 - Nach vielen Anfragen teilt die US-Regierung der Verteidigung endlich mit, dass das Verbot, die "Cuban Five" zu kontaktieren, Teil des Programms unter dem Namen "Special Administrative Measures" (SAM) unter Sektion 28 C.F.R § 501 des "Code of Federal Regulations" sei. Der Brief der Regierung bietet keine Rechtfertigung der Aktionen, liefert keine genauen Informationen über die verhängten Sanktionen oder den Regularien, unter denen solche Maßnahmen angenommen wurden.

10. März 2003 - Um 17:00 Uhr gibt das Gefängnis von Lompoc bekannt, dass ab sofort Konsulatsbesuche bei Gerardo Hernández nur noch an den Tagen der Woche erlaubt ist, an denen keine Familienbesuche stattfinden und dann auch nur in Anwesenheit von zwei Beamten.

11. März 2003 - Um 18:30 gibt "US Assistant Federal Attorney" Caroline Heck Miller endlich bekannt, dass die Regierung entschieden habe "Special Administrative Measures" in Verbindung mit Sektion 501.2 des "Code of Federal Regulations", der angewendet wird, um zu "verhindern, dass geheime Informationen ans Tageslicht kommen", über die Fünf zu verhängen.

11. März 2003 - Beamte des Gefängnisses von Lompoc informieren die kubanische Interessenvertretung in Washington davon, dass sie wegen eines Antrages auf einen Konsulatsbesuch für den 26. März das FBI konsultiert hätten, und dass entschieden worden wäre, das nur ein Vertreter des Konsulats anwesend sein dürfe, dass der Besuch in der Zeit zwischen 9:00 Uhr morgens und 12:00 Uhr mittags stattzufinden habe und dass nur Englisch gesprochen werden dürfe. Trotzdem wird der Besuch ultimativ abgesagt, genau wie die Anträge für Fernando, Antonio, Ramón und René.

11. März 2003 - Beamte des Gefängnisses von Oxford geben bekannt, dass ein für den 31. März vorgesehener Konsulatsbesuch bei Fernando González noch mal verschoben werden müsse, da solche Besuche jetzt nur noch Dienstags, Mittwochs oder Donnerstags gemacht werden dürften.

12. März 2003 - Beamte des Gefängnisses von Florence geben offiziell bekannt, dass ein für den 15. März vorgesehener Konsulatsbesuch abgesagt werden müsse, und dass ab jetzt die "Special Administrative Measures" wie vom Justizminister angeordnet befolgt werden müßten, nach denen das FBI Konsulatsbesuche beobachten würde und diese 14 Tage vorher beantragt werden müßten.

14. März 2003 - Anwalt Leonard Weinglass erhält einen Brief von "Assistant Federal Attorney Caroline Heck Miller, in dem diese ihm mitteilt, dass der Justizminister am 24. Februar "Special Administrative Measures" angeordnet habe, und dass diese ein Jahr lang in Kraft bleiben würden und danach verlängert werden könnten.

16. März 2003 - Nach zahlreichen Kontakten mit "Assistant Federal Attorney" Caroline Heck Miller gelingt es Leonard Weinglass, die Erlaubnis zu erhalten, Gerardo Hernández zu besuchen - ein Besuch der schon seit Februar geplant war. Durch den Besuch erfährt Weinglass, dass Gerardo Hernández die schlimmste Bestrafung erhält, die ein Gefängnis zu bieten hat - eingeschlossen in der "Box", einem Loch innerhalb des "Lochs". Er hat keinen Kontakt zu anderen Menschen, darf nicht telefonieren und kommt nicht an seine Post - nicht einmal an die seiner Anwälte.

17. März 2003 - Nach zahllosen Bemühungen, mit seinem Klienten zu sprechen, gelingt es Joaquín Méndez, mit Fernando González zu telefonieren und erfährt, dass dieser die gesamte Post, die er ihm über den Fall geschickt hatte, nicht erhalten hatte.

17. März 2003 - Beamte des Gefängnisses von Florence informieren Anwalt Leonard Weinglass, dass sein für den 18. März angesetzter Besuch bei seinem Klienten Antonio Guerrero unter schärfsten Restriktionen stattfinden würde, kein Körperkontakt, getrennt durch eine Glasscheibe und ohne die Möglichkeit, für die Berufung nötige Dokumente durchzusehen.

18. März 2003 - Nach 15 Tagen Isolationshaft und einen Tag vor dem Besuch seines Anwaltes informieren die Gefängnisbehörden von Florence Antonio Guerrero, dass er bis zum 24. Februar 2004 in Isolationshaft bleiben würde, und dass diese danach um ein weiteres Jahr verlängert werden könne.

19. März 2003 - Leonard Weinglass besucht Antonio Guerrero unter schwierigsten Bedingungen. Antonio erscheint in Handschellen und Fußfesseln, bleibt durch eine Glasscheibe von seinem Anwalt getrennt, und es gibt keine Möglichkeit die Dokumente durchzureichen. Diese sollten von den Wachen übergeben werden - ein Verfahren, das so langsam war, dass man es fallen ließ und die Dokumente gegen die Glasscheibe hielt, damit Antonio sie lesen konnte. Laut Weinglass waren die Bedingungen noch weit schlimmer als die, die er von seinen Besuchen bei Mumia Abu Jamal in der Todeszelle in Pennsylvania her kannte.

Deutsch: ˇBasta Ya!

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