KÖLNER ERKLÄRUNG

Erklärung anlässlich der Gründung des Komitees für die Befreiung der fünf Cubaner, die als politische Gefangene in US-Gefängnissen einsitzen.

Wir stellen fest, dass die fünf Cubaner zu Unrecht verurteilt wurden. Ihr einziges angebliches Verbrechen bestand darin, Cuba über vorgesehene terroristische Aktionen zu informieren, die extremistische Gruppen im Süden Floridas planen, finanzieren und ohne Rücksicht auf das Leben unschuldiger Menschen durchführen.

Wir machen deutlich, dass die Fünf ihr Leben und ihre Sicherheit im Kampf gegen den Terrorismus aufs Spiel setzten. Ihr einziges Bestreben war es, ihr Volk vor weiteren Terroranschlägen zu schützen. Seit dem 11.September hat die Ausrottung des Terrorismus mehr denn je Priorität. Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando González und René González sind Kämpfer für den Frieden und gegen den Terrorismus.

Wir klagen an, dass der Gerichtsprozess gegen die fünf Cubaner voll von Verfassungs- und Rechtsbrüchen, Manipulationen, Willkür und Verletzungen ihrer elementarsten Menschenrechte war. Wir weisen auf den rachsüchtigen Charakter und das irrational hohe Strafmaß hin. Drei von ihnen wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die beiden anderen erhielten Strafen von 15 bzw. 19 Jahren.

Wir betonen, dass die Fünf politische Gefangene und Kämpfer gegen den Terrorismus sind, denen man diesen Status verweigert. Man unterwirft sie stattdessen den gleichen Bedingungen wie Verbrecher, mit denen sie zusammen inhaftiert sind. Sie erleiden ihre Haftstrafen in fünf weit auseinanderliegenden Gefängnissen in den Vereinigten Staaten, was den Kontakt mit Familienangehörigen und Freunden äußerst erschwert. Zweien von ihnen hat man den Besuch ihrer Ehefrauen verweigert und einem den Besuch seiner kleinen Tochter. Man verbietet ihnen Presseinterviews und legt ihnen so schlimmere Bedingungen auf als den übrigen Haftinsassen.

Wir weisen darauf hin, dass ihnen zu keinem Zeitpunkt seit ihrer Festnahme und während des Strafprozesses die Beratung oder die Kontaktaufnahme mit konsularischen Vertretern der cubanischen Regierung gestattet war, wodurch zusätzlich der Buchstabe und der Geist der Wiener Konvention verletzt wurden, die sowohl Cuba als auch die Vereinigten Staaten unterzeichnet haben.

Wir weisen darauf hin, dass es noch niemals einen Fall gegeben hat, bei dem jemand, wie die fünf Cubaner, wegen angeblicher Spionage gegen die Vereinigten Staaten verurteilt wurde, ohne dass auch nur ein Beweis vorgelegen hätte oder eine Zeugenaussage, aus der hervorgegangen wäre, dass sie Informationen gesucht oder erhalten hätten, um den Vereinigten Staaten Schaden zuzufügen.

Wir richten ihre Aufmerksamkeit auf das Gericht von Atlanta, das in Kürze den Fall überprüfen und die anstehenden Berufungen erwägen soll. Nur die rechtzeitige solidarische Aktion und die Anklage dieser Ungerechtigkeit durch die internationale öffentliche Meinung, die Presse, die Intellektuellen, die Parlamentarier, die Gemeinschaft der Juristen sowie die Cuba-Solidaritätsbewegung, werden international die Aufmerksamkeit auf diese große Ungerechtigkeit richten können. Sie ist nötig, damit das Verfahren wieder aufgenommen wird und es zu einem neuen Urteil ohne Druck, Politisierung, Willkür und Manipulationen kommen kann. Nur so können die Voraussetzungen für ihre endgültige Freilassung geschaffen werden.


Köln, 14.12.2002

 

 

 

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