Amnesty International weist auf die Verletzungen der Rechte der Cuban Five hin

USA: Seit drei Jahren wird zweien der "Miami Five" das Familienbesuchsrecht immer noch verweigert.
Dokumentation vom 07.06.2004

Vor drei Jahren wurden fünf kubanische Männer wegen Anklagen der Spionage im Auftrag Kubas in Miami verurteilt. Amnesty International schrieb zu verschiedenen Anlässen an die US-Behörden, um seine Besorgnis über die Behandlung und die Schwierigkeiten auszudrücken, denen sie ausgesetzt waren, weil ihnen der Kontakt ihrer Familien fehlte.
Die so genannten Miami Five wurden im Juni 2001 in Miami nach einer siebenmonatigen Bundesgerichtsverhandlung über Spionage verurteilt, aufgrund von Anklagen, die sich auf Verschwörung zu Vergehen an den USA und in einem der Fälle auf Verschwörung zum Mord bezogen. Die Kubaner, Gerardo Hernández Nordelo, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando González und René González verbüßen Gefängnisstrafen in über das ganze Land verteilten Bundeshochsicherheitsgefängnissen, die sich von 15 Jahren bis zu lebenslänglich erstrecken.
Am 10. März 2004 trugen die Verteidigungsanwälte des Falles ihre Argumente einer Jury von drei Richtern des 11th Circuit [11. Bezirk des Berufungsgerichtes von Atlanta] in Miami vor. Eines der zentralen Themen der Anwälte war das Versäumnis des regionalen Bezirksgerichtshofs, den Ort der Verhandlung nach außerhalb von Miami zu verlegen, obwohl die Verteidigung zu der Zeit wiederholte Anträge dazu gestellt hatten.
Die Anwälte argumentierten, dass die andauernde Feindseligkeit innerhalb Miamis gegenüber der kubanischen Regierung und denjenigen, die mit ihr in Verbindung stehen, zusammen mit einer ausführlichen Medienkampagne, die durch den Fall ausgelöst wurde, der Gewährleistung einer fairen Verhandlung für die Männer im Wege stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes steht noch immer aus.
Amnesty International hat seine Bedenken bei der US-Regierung über die Bedingungen erhoben, denen die Fünf ausgesetzt sind. Im März 2003 schrieb die Organisation der Regierung, um ihre Besorgnis darüber auszudrücken, dass die Fünf innerhalb ihrer jeweiligen Gefängnisse in Isolationshaft verbracht worden waren, wie berichtet wurde, auf Anordnung der obersten Gefängnisbehörde.
Die Organisation war darüber alarmiert, dass zu diesen über die Fünf verhängten administrativen Sondermaßnahmen [Original: Special Administrative Measures (SAMs)] das Verbot von Telefonaten und Besuchen, einschließlich das von Anwaltsbesuchen, gehörte, trotz der Tatsache, dass in ihrem Fall die Anträge für das Berufungsverfahren liefen.
In Reaktion auf die Bedenken von ai informierte Direktor Lewis vom US-Justizministerium die Organisation, darüber, dass die Sondermaßnahmen aufgehoben worden seien und dass die Männer in die Gemeinschaft der Gefangenen zurück gekehrt seien. Außerdem erklärte Direktor Lewis, dass "Bedenken bezüglich der Anwalt-Klienten-Kommunikation die USA dazu veranlasst hatten...eine zeitweilige Abwandlung der Sondermaßnahmen anzuordnen, um den Fluss der gesetzlich vorgesehenen Kommunikation zwischen Anwalt und Klient und den legaler Post wiederherzustellen."
Im Dezember 2002 erhob AI gegenüber dem Justizminister Bedenken, dass den fünf Gefangenen wiederholt der Besuch ihrer Familien aus Kuba verweigert worden war. Nach einer Wartezeit von sechs Monaten wurde dreien der Ehefrauen Einreisevisa gewährt, doch den anderen beiden bleibt der Zugang zu ihren Ehemännern immer noch verwehrt.
René González’s Ehefrau, Olga Salanueva, beantragte im März 2002 für sich und ihre vierjährige Tochter ein Visum, das ihr zunächst gewährt, später aber wieder entzogen wurde. Sie sah ihren Ehemann zum letzten Mal am Abend der Verhandlung im November 2000.
Gerardo Hernández Nordelos Ehefrau, Adriana Pérez, hatte ein Visum erhalten, wurde aber vom FBI bei ihrer Ankunft in den USA festgenommen und verhört, bevor sie dann des Landes verwiesen wurde. Die US-Regierung führt für die kontinuierliche Verweigerung der Herausgabe dieser Visa Sicherheitsgründe an.
AI gab eindringlich zu Bedenken, dass diese Einschränkungen dringend überprüft werden müssten, wobei es die Aufmerksamkeit der Regierung auf die internationalen Standards lenkte, die die Wichtigkeit der Familie und das Recht aller Gefangenen zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit ihren Familien betonen. Im Fall von Gefangenen, deren Familien außerhalb der USA leben, wird auf unbestimmte Zeit begrenzte oder sogar dauernde Verweigerung des Besuchs von unmittelbaren Familienangehörigen als einen schweren Entzug der individuellen Rechte betrachtet.
Amnesty International hat die Regierung dazu ermahnt, die Gewährung von zeitlich begrenzten Visa für die beiden Frauen und deren Besuche zu überdenken, ohne den Vorwand von Sicherheitsmaßnahmen für sich zu beanspruchen, wenn es keinen begründbaren und schlüssigen Beweis dafür gebe, sie ihnen weiter vorzuenthalten.
Amnesty International setzt die Rezension des Falles unter dem Gesichtspunkt der Fairness in Hinsicht auf die kriminellen Vorgehensweisen fort, die zu den Verurteilungen der fünf Männer führten.

Deutsch: ¡Basta Ya!
Das Original finden Sie bei: Amnesty International

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