Kubanische Gefangene - hier und drüben

Michael Parenti und Alicia Jrapko, Antiterroristas, 19. April 2010

Seit über einem halben Jahrhundert haben westliche politische Führer und ihre Medienanstalten einen Desinformationskrieg gegen das sozialistische Kuba geführt. Noch gibt es kein Anzeichen dafür, dass sie darin nachlassen. Ein jüngstes Beispiel ist der Fall von Orlando Zapata Tamayo, ein Gefängnisinsasse, der im Februar 2010 in einem kubanischen Gefängnis nach einem 82-tägigen Hungerstreik starb.
Zapatas Tod entfachte einen Aufschrei seitens der westlich-kapitalistischen Medien und offiziellen Quellen, natürlich einschließlich der Vereinigten Staaten. Fast ausnahmslos wurde er in buchstäblich Tausende von Berichten der Medienkonzerne als ein "politischer Gefangener" und "politischer Dissident" dargestellt, ohne irgendwelche bestätigenden Einzelheiten anzugeben. Im März 2010 stimmte die Europäische Union wegen seines Ablebens für die Verurteilung Kubas.
Seit 2004 hatte Amnesty International Zapata Tamayo als einen der 75 "politischen Häftlinge" Kubas geführt, ohne einen Beweis zur Bestätigung dieser Behauptung anzubieten. Wie die westlichen Medien verabsäumte es Amnesty International mitzuteilen, welche politischen Aktivitäten zu Zapatas Inhaftierung geführt hätten.
Ein Amnesty-International-Artikel (24. Februar 2010) behauptete, dass Zapata Tamayo im Mai 2004 wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "Widerstand" zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden sei. Laut einiger Berichte trat er nicht nur aus Protest gegen die Gefängnisbedingungen in den Hungerstreik, sondern auch, um für seine Zelle eine eigene Küche, ein Fernsehgerät und ein Mobiltelefon zu fordern, lauter Annehmlichkeiten, die nicht leicht zu realisieren waren.
Zapata stand etliche Male in Folge aufgrund von Anklagen wegen tätlicher Angriffe auf Wärter und "Ungehorsam in einer Strafanstalt" vor Gericht. Die Vergehen häuften sich. Zurzeit seines Fastens drohten ihm insgesamt 36 Jahre Haft. Wieder erwähnte Amnesty International keine politischen Aktivitäten.
Kubanische Ärzte versuchten, Zapata mit intravenöser Ernährung und anderen Kriegslisten am Leben zu halten. Ein Psychologe sagte aus, dass er versucht habe, ihn davon zu überzeugen, den Hungerstreik zu beenden und zu versuchen, seine Kümmernisse auf andere Weise zu verarbeiten. Zapatas Mutter hatte verlauten lassen, dass ihr Sohn die besten kubanischen Ärzte an seinem Bett gehabt habe und dankte ihnen für ihre Unterstützung. Später sollte sie ihre Geschichte ändern und behaupten, er sei ein "Dissident" gewesen, der schlecht behandelt worden sei.
Laut dem kubanischen Schriftsteller Enrique Ubieta Gomez war Zapata ein gewöhnlicher Krimineller [... Anm. d. Ü., s.: Artikel vom 27. Februar, Übersetzung:].
Ubieta Gomez kam zu dem Schluss, dass Zapata an einer stattlichen Reihe von kriminellen Vergehen beteiligt war, keines davon war im entferntesten politischer Art. Er war wegen "öffentlicher Ruhestörung", Widerstand gegen die Staatsgewalt, zweier Betrugsklagen, wegen "Exhibitionismus", und aufgrund wiederholter Anklagen wegen schwerer Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes im Gefängnis.
Trotz dieser langen Liste wurde Zapata im März 2003 begnadigt, elf Tage vor der Verhaftung der 75 so genannten politischen Gefangenen. Etwas später, noch im selben Monat, wurde er wegen eines anderen Verbrechens und Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen angeklagt.
Zur Wiederholung: Obwohl sich die Verhaftung Zapatas 2003 in den Tagen der Inhaftierung der 75 abspielte, hatte er nie zu dieser Gruppe gehört. Die kubanische Regierung hatte ihn nie wegen Konspiration mit einer ausländischen Macht oder wegen der Annahme von Spenden und Material von einer ausländischen Macht angeklagt, also wegen der Klagen, die sie gegenüber den 75 erhoben hatte.
Im Unterschied zu dem, was von der spanischen Nachrichtenagentur EFE behauptet wurde, erschien Zapatas Name nie auf der Liste der 75 kubanischen Gefangenen, die von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen 2003 erstellt worden war.
Seit 2003 wurden mindestens 20 der 75 wegen gesundheitlicher Probleme freigelassen, was die Zahl der Inhaftierten auf 55 reduzierte - ein Grad der Nachsicht, der nicht dazu angetan ist, Nachahmung im US-Strafsystem zu finden. Anscheinend haben die US-Medien diese Berichte noch nicht erreicht. Denn am 17. März 2010 bezog sich die New York Times immer noch auf die "Inhaftierung von 75 Dissidenten". Sogar noch am 5. April 2010 bezog sich ein Kommentator von NPR auf die "75 in Kubas Gefängnissen gehaltenen Dissidenten".
Die kubanische Regierung argumentiert, die 75 (oder 55) als "politische Gefangene" oder "politische Dissidenten" darzustellen, sei eine Verdrehung der Tatsachen. Sie hätten nie wegen abweichender Sichtweisen vor Gericht gestanden, sondern wegen widerrechtlicher Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht, wofür sie Spenden und Material von der US-Interessenvertretung erhielten, mit der Absicht, das bestehende politische System in Kuba zu untergraben.
Viele Länder haben solche Gesetze, einschließlich den USA. Wie Arnold August hervorhebt: Das US-Strafgesetz, Artikel 115 mit dem Titel "Landesverrat, Volksverhetzung und subversive Aktivitäten", Abschnitt 2381 legt fest, dass jeder Bürger, der einem Land, das von den US-Behörden als Feind betrachtet wird "innerhalb der Vereinigten Staaten oder andernorts... irgendwelche Unterstützungen und Annehmlichkeiten gewährt, sich des Landesverrats schuldig macht und mit der Todesstrafe oder mit nicht unter fünf Jahren Haft und unter diesem Titel mit nicht weniger als 10.000 $ Bußgeld bestraft werden soll". So hat auch Kuba eine Gesetzgebung, die sich gegen diejenigen, die von einer feindlichen ausländischen Macht gesponsert werden, richtet.
Im Vergleich zu dem sich gezeitenähnlich wiederholenden Aufschrei der Medien zugunsten der in Kuba inhaftierten Kubaner ziehe man den Vergleich zu der Medienberichterstattung über die fünf in den Vereinigten Staaten inhaftierten Kubaner: Während fast 12 Jahren der Inhaftierung wurden die Cuban Five von den Medienkonzernen weitgehend ignoriert, und infolgedessen bleiben sie innerhalb der US-Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.
Die Fünf besaßen keine Waffen und begingen keine Terroranschläge, Sabotage oder Spionage. [... Anm. d. Ü., s.: unsere Berichterstattung der letzten Jahre und der Überblick in der "Chronologie der Ereignisse im Fall der Cuban Five"].
Mittlerweile verbüßen die in Kuba für die Verteidigung ihres Heimatlandes als Helden gefeierten Cuban Five weiterhin überhöhte Strafen in US-Gefängnissen aufgrund erfundener Anklagen.
Wenn US-Gesetzgeber wirklich an der Bekämpfung der Unterdrückung und Ungerechtigkeit interessiert wären, würden sie bei sich zu Hause anfangen. (Warum überrascht uns [diese Unterlassung] nicht?) Doch andere aufrichtige Menschen zu Hause und in Übersee drängen weiterhin auf Gerechtigkeit.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

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