Präsident Obama begnadigt Gerardo Hernández, Antonio Guerrero und Ramón Labañino

8. Januar 2015

[Anm. bei "freethefive.org": Offensichtlich ist dies im vergangenen Monat geschehen, aber wir haben das Rechtsdokument gerade erst erhalten.]

Am 15. Dezember 2014 gewährte U.S.-Präsident Barack Obama den drei noch in Haft verbliebenen Mitgliedern der Cuban Five - Gerardo Hernández, Antonio Guerrero und Ramón Labañino einen Gnadenerlass. Das ganze Dokument kann hier eingesehen werden, der wichtige Teil lautet wie folgt:

"Angesichts dessen, dass Gerardo Hernández in den Vereinigten Staaten durch das Bezirksgericht von Südflorida nach einer Anklage wegen des Verstoßes gegen den Gesetzeskode der Vereinigten Staaten des Abschnitts 794 (c) und 1546 (a) des Rechtstitels 18 verurteilt wurde, worauf nach völliger Verbüßung des lebenslänglichen Strafurteils für Jahre der Bewährung und eine gesonderte Festsetzung von 1.200 $ stehen, das am 12. Dezember 2001 verhängt wurde und

angesichts dessen, dass der besagte Gerardo Hernández seit dem 12. September 1998 kontinuierlich inhaftiert war und

angesichts dessen, dass das Ende der vorgenommenen Rechts- und Außenpolitikerwägungen und denen der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten erforderlich zu machen scheinen, dass das genannte Strafurteil nicht in seiner Vollständigkeit verbüßt werden sollte;

wird jetzt bekannt gegeben, dass mich, Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Kraft meines Amtes nach Artikel II, Abschnitt 2, Paragraph 1 der Verfassung und in Anbetracht der Prämissen, verschiedener anderer guter und ausreichender Gründe dazu bewegen, das gesamte zuvor genannte Strafurteil des besagten Gerardo Hernández dahingehend abzuändern, dass es am 17. Dezember 2014 außer Kraft tritt sowie auch die Bedingung einer überwachten Bewährung völlig erlischt, indem jede unbezahlte Ausgleichszahlung für Sondergutachten nach folgenden Bedingungen erlassen werden:

(1) Der besagte Gerardo Hernández soll die Vereinigten Staaten am 17. Dezember 2014 verlassen.

(2) Der besagte Gerardo Hernández soll danach außerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten, seinen Gebieten und Besitzungen bleiben.

(3) Der besagte Gerardo Hernández soll keine finanziellen Gewinne erhalten, weder direkt noch indirekt, in keiner Weise oder in keinem Betrag aus einem Buch, Film oder einer Veröffentlichung oder Produktion, aus keiner Form oder Mediendarstellung über seine Situation.

(4) Der besagte Gerardo Hernández soll jeden Anspruch auf Zuwendungen widerrufen, einschließlich der des Alters, des Überlebenden und die des Programms für Berufsunfähigkeit in Verbindung mit Beschäftigungen während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten und

(5) der besagte Gerardo Hernández soll jeden und alle Ansprüche auf Forderungen, Rechte und Aktionsgründe jed’’ welcher Art und Natur gegen die Vereinigten Staaten von Amerika, seiner Agenten, Bediensteten und Angestellten, einschließlich aller Aktionen, die seine Verurteilung oder Strafurteile infragestellen, aufgeben und unterlassen.

Wenn der besagte Gerardo Hernández zu irgend einer Zeit irgend eines oder mehrere dieser besagten Bedingungen verletzt, wie sie von mir nach meinem völligen Ermessen angeordnet sind (oder von einem zukünftigen Präsidenten in dessen oder deren völligen Ermessen), kann diese Umwandlung unwirksam werden und, wenn der besagte Gerardo Hernández jemals in den Vereinigten Staaten angetroffen wird [Anm. hier fehlen einige Zeilen der Kopie] dann soll seine ihm ursprünglich vom Gericht auferlegte Strafe von ihm in Übereinstimmung mit dem Gesetz verbüßt werden oder solange, bis er auf andere Art in Übereinstimmung mit dem Gesetz entlastet wird."

Zwei Tage danach brauchte die langjährige Richterin Joan Lenard in dem Fall vier Seiten, um das Offensichtliche zu erklären: Der Habeas-Corpus-Antrag ist wegen fehlender Rechtsprechung aufgegeben worden, denn die Person des Antrags ist nicht mehr in Haft. Es muss angemerkt werden, dass der Habeas-Antrag seit dem 12. Oktober 2010 in Händen Lenards lag. Über vier Jahre sind vergangen, während "die Mühlen des Rechts" Zeit gehabt hätten, sich innerhalb dieser Zeit zu bewegen und über den Fall urteilen zu können. Augenscheinlich sind diese in Lenards Fall vierseitigen Quadraträder unfähig gewesen, sich zu drehen.
Die Dokumente, die wir haben, betreffen alle Gerardo, wir können annehmen, dass die Dokumente für Antonio und Ramón im wesentlichen identisch sind.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb)

(Quelle: freethefive.org vom 8. Januar 2015)

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