GRANMA Internacional, 30. März 2006

Die Fünf

Alarcón: "Das Gericht hat keine andere Wahl, es muss den ‚Anklagepunkt 3 gegen Gerardo' fallen lassen"
Staatsanwälte geben zu, dass es keine Beweise für diese Beschuldigung gab, doch die Richterin leitete sie an die Jury weiter, "weil die Staatsanwaltschaft sie selber 7 Monate lang aufrecht erhalten hatte".

Von Jean Guy Allard - Sonderausgabe der Granma International -

Das Berufungsgericht in Atlanta hat keine andere Wahl, es muss den Anklagepunkt Nr. 3 im Fall von Gerardo Hernández fallen lassen, weil die Staatsanwaltschaft vor diesem Gericht selber zugab, dass das vorliegende Beweismaterial für seine Verurteilung unzureichend war, versicherte Ricardo Alarcón, der Präsident des Kubanischen Parlaments.
Dieser Gerichtshof "muss den gesamten Fall (der Fünf) in den Mülleimer werfen und unsere Kameraden befreien, doch vom objektiven Rechtsstandpunkt aus müsste zumindest diese Anklage fallen gelassen werden."
Der kubanische Leader sprach auf einer Feier, bei der dem Aktivisten Andrés Gomez aus Miami die "Felix Elmuza" - Auszeichnung der kubanischen Journalistenvereinigung überreicht wurde.
Anklagepunkt Nr. 3, "der in Miami die meiste Wut hervorruft," bezieht sich auf den Zwischenfall vom 24. Februar 1996, bei dem das Kleinflugzeug abgeschossen wurde [es waren 2 Kleinflugzeuge, Anm. d. Ü.], nachdem es in den kubanischen Luftraum eingedrungen war. Gerardo Hernández und seine Kameraden wurden am 12. September 1998 verhaftet. Damals wurden ihnen etliche Klagen angehängt. Aber erst im Mai des folgenden Jahres legte die Staatsanwaltschaft eine neue Beschuldigung vor, die diesen Anklagepunkt enthielt, der von den extremistischen Kreisen Miamis eingefordert worden war.
"Ich staune, dass ich darüber nie eine Analyse in der New York Times, keine Studie, keine Erklärung von irgend einem U.S.-Juristen gesehen habe. Die Sache ist die, dass sie (die Richter des Gerichts von Atlanta) die einzigen sind, die Beweismaterial haben, dass diese Anklage falsch war. Sie haben es schriftlich: die U.S.-Regierung legte es ihnen im Mai 2001 in die Hand."
Alarcón erklärte, dass die U.S.-Regierung sich "dummerweise" selber dazu hinreißen ließ, Gerardo Hernández der Beteiligung am Flugzeugzwischenfall anzuklagen, "um die Hysterie der Terroristen in Miami zu bedienen".
Der Kubaner war danach mit Absicht und Tücke des Mordes dritten Grades angeklagt worden, "ein Verbrechen, das, wie sie wissen, vor dem U.S.-Gesetz keine Gnade findet," erklärte er.
"Wer auch immer dessen beschuldigt wird, hat keine andere Möglichkeit, als jemandem wahrheitsgemäß zu sagen, dass das eine große Lüge war. Und wer weiß es? Das Berufungsgericht in Atlanta!"
Er merkte an, dass die Staatsanwälte bei der Gerichtsverhandlung der Kubaner im Mai 2001 "eigentlich aussagten, dass die vorliegenden Beweise zur Verurteilung von Gerardo Hernández unzureichend seien und die Jury ihn daher davon freisprechen müsste."
Die Richterin Joan Lenard weigerte sich jedoch, diese Anklage zurückzuziehen.
"Sie sagte, es sei zu spät, da sie es über sieben Monate lang so dargestellt hätten und dass es so auch vor der Jury dargestellt werden müsse."
Die Lage war so ernst für die Staatsanwaltschaft, dass sie eine außergewöhnliche Rückgriffsklage vorlegte, nämlich dem Gericht von Atlanta, das jetzt den gesamten Fall überprüft.
Auf der ersten Seite ihres Antrags sagt die Staatsanwaltschaft buchstäblich aus, dass sie "etwas ohne Präzedenzfall" getan habe.
"Das ist etwas einmaliges in der Geschichte der Vereinigten Staaten, in einem juristischen System, das für sich in Anspruch nimmt, auf Präzedenzfällen zu beruhen," betonte Alarcón und meinte, dass die Richter von Atlanta sich in diesem einmaligen Fall darauf besinnen müssten.
"Die 12 richterlichen Beamten können es nicht vergessen haben ... und falls sie es vergessen hätten, wäre es gut, wenn ein Journalist sie von Zeit zu Zeit daran erinnerte, dass es ihnen im Mai 2001 schriftlich erklärt worden war und sie ebenfalls entschieden, dem Antrag nicht beizupflichten und den Fall, so wie er war, an die Jury zurückzugeben, und die Jury von Miami befand Gerardo Hernández für etwas schuldig, dessen man ihn hätte nicht länger anklagen dürfen."
"Nehmt die Bedeutung wahr, die es für eine rationale Geisteshaltung, eine rechtlich rationale, nicht die eines Analphabeten, hat, eine Haltung, die - dessen bin ich sicher - in Atlanta vorherrscht," kommentierte er.
"Es ist unglaublich, die 12 Mitglieder der Jury waren in der Lage, Gerardo Hernández schnell für etwas schuldig zu befinden, für das es keine Beweise gab," bemerkte er.
"Schaut auf die Falle: Wenn es keine Beweise gab, warum klagten sie ihn dann an? Wir sollten uns der sehr erlauchten Beamten von Atlanta erinnern, vergesst es nicht! Ihr habt die Beweise, dass diese Anklage falsch ist, und das mindeste, das ihr tun könnt, abgesehen von allem anderen, ist, diese rauszuwerfen, fallen zu lassen!"
Alarcón betonte, dass die U.S.-Verfassung besagt, dass ein Schuldbefund außer jedem begründbaren Zweifel stehen muss. "Es gibt mehr als begründbare Zweifel, es gibt einen enormen Zweifel, wenn der Ankläger selber sagt, dass etwas nicht stimmt und beantragt, es zurückzuziehen."
Der kubanische Leader rief dazu auf, den Kampf für die Befreiung der Fünf fortzusetzen, bis sie alle befreit sind, "jeder von ihnen, und sie sollten sofort befreit werden, vor allem weil sie illegal und willkürlich festgehalten werden, nachdem ihre Urteile widerrufen wurden.
In diesem Kampf erfüllt es uns mit Stolz zu wissen, dass es nicht nur viele Kubaner gibt, viele Landsleute hier auf der Insel, sondern auch viele von außerhalb," sagte er mit Ehrenbezeugung an Andrés Gómez, der immer einer der aktivsten Verteidiger der Fünf in den Vereinigten Staaten war.

Deutsch: ˇBasta Ya!

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