Miami Herald, 11. März 2004

"Der Spionageprozess war fehlerhaft", sagen die Anwälte

Budesstaatsanwälte sagen einem Berufungsgremium, das fünf verurteilte kubanische Agenten ein faires Verfahren bekommen hätten; die Verteidiger sagen, das wäre in Miami nicht möglich gewesen.

VON LARRY LEBOWITZ

llebowitz@herald.com

Die Anwälte von fünf kubanischen Spionen behaupteten Mittwoch, dass jene 2001 in einem fehlerhaften Verfahren, das niemals in einer anti-Castro-Brutstätte wie Miami hätte stattfinden dürfen, unfair verurteilt worden seien.
Die Bundesstaatsanwälte konterten, das Verfahren sei fair gewesen, die Richterin habe der Verteidigung jede Menge Gelegenheiten gegeben, einen anderen Gerichtsort zu suchen, und die lebenslangen Strafen gegen drei der Spione seien gerechtfertigt gewesen.
Im Zentrum der Debatte stand der 24. Februar 1996, an dem zwei Flugzeuge der "Brothers to the Rescue" [Brüder zur Rettung] von MiGs der kubanischen Luftwaffe abgeschossen worden waren. Die Exilanten sagen, der Zwischenfall habe über internationalen Gewässern stattgefunden, während die kubanischen Behörden behaupten, die Flugzeuge der Exilgruppe wäre in den kubanischen Luftraum eingedrungen.
Das dreiköpfige Gremium des 11th U.S. Circuit Court of Appeals stellte gezielte Fragen nach den Beweisen der Regierung, die der Verurteilung von Ringchef Gerardo Hernández wegen Mordverschwörung zugrunde liegen. Die Verteidiger behaupten, es gäbe keine Beweise, die Hernández, einen Karriereagenten des kubanischen Geheimdienstes, mit den Abschüssen in Verbindung bringen.
Berufungsrichter Stanley Birch fragte nach den Beweisen dafür, dass Hernández "wusste, dass es zu einem mörderischen im Gegensatz zu einem durch die [kubanische] Souveränität gerechtfertigten Abschuss kommen würde."

Warnungen

Bundesstaatsanwältin Coroline Heck Miller antwortete, dass die kubanische Regierung Hernández in verschlüsselten Radiomeldungen berichtet habe, dass eine "Konfrontation" bevorstünde und dass er sicher stellen solle, das seine Mitarbeiter sich an den Tagen vor dem fatalen Angriff von den Flugzeugen der "Brüder" fernhalten.
Aber Hernández "hatte keinen Einfluß auf das, was sie ihm erzählten," schoss Birch zurück.
Richterin Phyllis Kravitch bemerkte, dass eine Verurteilung erfordere, dass einen Plan gegeben habe, die Flugzeuge über internationalem Gewässer abzuschießen, - nicht über der kommunistischen Insel [ob die Insel ein Parteibuch hat? - A.d.Ü.]. Ihr Punkt: Die Castro-Regierung habe die Vereinigten Staaten und den Rest der internationalen Gemeinschaft warnend darauf hingewiesen, dass die Gruppe der "Brüder", die hauptsächlich nach Bootsflüchtlingen suchte, in den 20 Monaten vor dem Abschuss 25 Mal in den kubanischen Luftraum eingedrungen waren.
Der Fall hat wenige Präzedenzfälle, und es wird einige Zeit verstreichen, bis das Berufungsgericht ein Urteil fällt.
Wenn es der Verteidigung gelingt, dass das Urteil wegen Mordverschwörung gegen Hernández aufgehoben wird, könnte das einen Effekt auf die Mitangeklagten Antonio Guerrero und Ramón Labañino haben. Alle drei wurden wegen Spionageverschwörung verurteilt, und ihre lebenslangen Strafen basierten zu einem großen Teil auf dem Mordverdacht.
Zivilverteidiger Richard Klugh behauptete, es gäbe keinen Hinweis darauf, dass die Spionage eine "außergewöhnlich schwere Bedrohung" der nationalen Sicherheitsinteressen der USA dargestellt hätten. "Es war nicht mehr als ein Floh auf einem Pickel der Vereinigten Staaten", sagte er.
Heck Miller gab zu, dass die Spione niemals geheime Dokumente erhielten - aber das sei nicht aus Mangel an Bemühungen gewesen.
Die Mitglieder des Ringes [gemeint ist das Netzwerk "Rote Wespe" A.d.Ü.] versuchten auf US-Militäreinrichtungen zu spionieren und kubanische Exilgruppen zu infiltrieren, um militärische und politische Informationen nach Havanna zu schicken und die Exilgemeinde in Verruf zu bringen.

Chance für eine Rückkehr

"Wenn das Berufungsgericht den Anklagepunkt der Mordverschwörung aufhebt, könnten Hernández, Guerrero und Labañino in einem Wiederafnahmeverfahren deutlich geringere Strafen bekommen - und vielleicht die Chance, eines Tages wieder nach Kuba zurückzukehren", sagte Hernández’ Verteidiger Paul McKenna.
"Es gibt keine Möglichkeit, dass die USA auch nur einen Kompromiss erwägen, solange das Wort Mord über diesem Verfahren hängt", sagte McKenna nach der Anhörung. "Aber wenn wir dieses Stigma loswerden können, können wir uns vielleicht eines Tages mit ihnen einigen."
Die Angelegenheit wegen der Verlegung des Gerichtsortes wurde von allen Anwälten der Spione vorgebracht. Anwalt Leonard Weinglass sagte, es hätte niemals erlaubt werden dürfen, das Verfahren in einer Gemeinde durchzuführen, mit mehr als 500.000 Einwohnern, die wegen des Castro-Regimes ihre Heimat verlassen hätten.
Heck Miller erwiderte, dass Bezirksrichterin Joan A. Lenard, die den Vorsitz bei dem Verfahren hatte, den Verteidigern Gelegenheit gegeben hätte, ihre Anträge auf Wechsel des Gerichtsortes einzureichen und eine weitere Gelegenheit, die effektiv alle Kubano-Amerikaner aus der Jury entfernte.
Die Verteidiger hätten wiederholt die Jury während des Verfahrens gelobt, sagte sie.
"Diese Fröhlichkeit hielt an, bis es zu den Verurteilungen kam", sagte Heck Miller.
In Kuba wurden die Spione zu Helden gemacht, ihre Gesichter prangen auf Plakatwänden, und sie sind Gegenstand einer von der Regierung gesponserten internationalen Kampagne, um Unterstützung gegen die USA zu bekommen.

Deutsch: ¡Basta Ya!

Zurück