Erklärung zum Urteil des Elften Bezirksgerichtshofs im Fall der Cuban Five

Von der Internationalen Gesellschaft Demokratischer Juristen

12. August 2006

Die Internationale Gesellschaft Demokratischer Juristen (IADL) eine Nicht-Regierungs-Organisation von Juristen mit nationalen Tochtergesellschaften in allen Kontinenten und beratender Funktion bei ECOSOC [Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen] verleiht seiner tiefen Enttäuschung Ausdruck darüber, dass die Mehrheit der Richter des Elften Bezirksgerichtshofs entschieden hat, den Cuban Five ein neues Verfahren zu verweigern.
Die Cuban Five Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González wurden 1998 verhaftet, Kaution wurde nicht zugelassen, und 2001 wurden sie aufgrund politisch motivierter Anklagen wegen ihrer Bemühung, terroristische oder andere Angriffe gegen Kuba abzuwehren, verurteilt.
Gerardo Hernández erhielt zweimal lebenslänglich [+ 15 Jahre] Antonio Gerrero und Ramón Labañino erhielten lebenslänglich [Antonio + 10 Jahre, Ramón +18 Jahre].
Fernando González und René González erhielten 19 bzw. 15 Jahre. IADL erklärt diese Strafen für unverschämt; die Beweislage, aufgrund derer die Fünf verurteilt wurden, erlaubt kein solches Urteil, und Miami war der falsche Ort, diese Fälle zu verhandeln.
IADL betont, dass im Mai 2005 die Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission feststellte, dass das Verfahren gegen die Fünf und die Urteile einen Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte darstelle, der verordnet, dass "jeder das Recht auf eine faire und öffentliche Anhörung haben muss, und zwar vor einem kompetenten, unabhängigen und unparteiischen Gericht, das per Gesetz etabliert wurde."
Das Richtergremium des Elften Bezirksgerichts, das sich die mündlichen Argumentationen im Februar [es war im März, Anm. d. Ü.] 2004 anhörte erfuhr vom Mangel an Beweisen für die Anklagen und der Behauptung, dass die Richterin des Verfahrens einen Fehler begangen habe, als sie den Gerichtsort nicht verlegte, und entschied, dass ein neues Verfahren nötig sei, weil dieses Verfahren, welches das Gremium als "perfekten Sturm von Voreingenommenheit" bezeichnete, nicht in Miami hätte stattfinden dürfen.
IADL hatte einen "amicus brief" eingereicht, in dem sie [die IADL] betont, dass die Richterin ein faires Verfahren verweigert habe, indem sie es ablehnte das Verfahren aus Miami zu verlegen.
IADL erklärt unmissverständlich, dass der Befund des ursprünglichen Richtergremiums sachlich und rechtlich einwandfrei war.
Die Mehrheit der Richter des Elften Bezirksgerichts ignorierte den Befund des ursprünglichen Gremiums bezüglich der Voreingenommenheit. Die Richter mit abweichender Meinung, die Mitglieder des ursprünglichen Gremiums waren, bezeichneten die Meinung der Mehrheit als "Verdrängung von Tatsachen". Angesichts der überwältigenden Beweise für die Voreingenommenheit der Gesellschaft [in Miami] gegen jeden, der die kubanische Regierung unterstützt, ist es zutiefst unverständlich, dass die Mehrheit diese Voreingenommenheit nicht einmal erwähnt.
IADL glaubt darum, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt, mit dem Zweck, die kubanische Gemeinde in Miami zu beruhigen. Diese Gemeinde war viele Jahre lang in Terrorakte gegen die kubanische Regierung und das kubanische Volk verwickelt. Das Ziel der Arbeit der Cuban Five war es, weitere Aktionen zu verhindern und Kuba zu schützen.
Die Informationen, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen erhielten, benutzte die kubanische Regierung, um ihre Proteste beim US State Department gegen illegale Überflüge von Gruppen wie den "Brothers to the Rescue", zu unterstreichen. Statt zu versuchen, diese illegale Aktivität einzuschränken, richtete das FBI sein Augenmerk darauf, die zu finden, die die Beweise für diese illegalen Aktivitäten geliefert hatten.
Dieses Urteil ist nicht das Ende des Berufungsprozesses. Die Entscheidung des Elften Gerichts von Atlanta kann vor den Supreme Court gebracht werden. Das Gremium hat noch immer nicht über die anderen Fehler, die, außer der Frage des Gerichtsorts, in der Berufung der Cuban Five angeführt wurden, entschieden, und das muss jetzt geschehen. Die Anwälte der Fünf werden das entscheiden.
IADL wird weiterhin die Cuban Five in ihrem Bemühen, Gerechtigkeit zu bekommen, aus dem Gefängnis entlassen zu werden und die Aufhebung ihrer Urteile zu erreichen, unterstützen.

Jitendra Sharma President
Ms. Jeanne Mirer Secretary General Issued on August 12, 2006

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