Interview mit Leonard Weinglass

6. August 2007
Exklusiv für freethefive.org

Das Interview mit Leonard Weinglass, dem Anwalt von Antonio Guerrero, wurde von Gloria La Riva, der Koordinatorin des National Committee to Free the Cuban Five, am 1. August 2007 geführt.

Gloria La Riva: Herr Weinglass, die mündliche Anhörung im Berufungsverfahren der Cuban Five vor dem 11th Circuit Court of Appeals in Atlanta wird am 20. August stattfinden. Können Sie bitte den derzeitigen Stand des Falles der Cuban Five erläutern? Welche Punkte wird die Verteidigung präsentieren?

Leonard Weinglass: Die Anhörung findet vor einem Zwei-Richter-Gremium statt. Möglicherweise wird das Gericht auf ein Drei-Richter-Gremium erweitert, aber das werden wir erst eine Woche vorher wissen. Es ist das selbe Gericht, das die erste Anhörung über den Fall veranstaltete und im August 2005 entschied, die Fünf hätten in Miami kein faires Verfahren bekommen.
Diese Entscheidung von 2005 wurde vom gesamten 12-Richter-Plenum des 11. Bezirksgerichts mit 10 zu 2 Stimmen zurückgewiesen, und damit steht uns die Sache mit dem Gerichtsort nicht mehr zur Verfügung. Aber der Rest des Falles - abgesehen von den Punkten faires Verfahren und Gerichtsort - wurde an das ursprüngliche Gericht zurück verwiesen, [...] damit es die verbleibenden Punkte erörtert. [...]

GLR: Welche Punkte gehen in die Berufung?

LW: Es gibt eine Reihe von Punkten, aber ich werde die drei wichtigsten betonen, die am wahrscheinlichsten vorgebracht werden.
Der erste Punkt ist, ob oder ob nicht die Beschuldigung, Verschwörung, Mord begehen zu wollen, gegen Gerardo Hernández - wegen des Abschusses von zwei Flugzeugen 1996 durch Kuba - vor der Berufung standhält.
Die Verteidigung führt an, dass die Beweislage für die angebliche Verschwörung nicht dazu ausreicht, dass sich ein Gericht damit beschäftigt. Das ist ein starkes Argument, weil die Regierung an einer Stelle des Gerichtsverfahrens zugibt, dass ihre Beweismittel sehr schwach sind und sie tatsächlich diesen Punkt nicht beweisen kann. Dazu kommt die Tatsache, dass das Berufungsgericht, als wir zum ersten Mal im März 2004 [erste Anhörung vor dem Drei-Richter-Gremium Anm. GLR] den Fall vortrugen, ebenfalls seine Meinung ausdrückte, die Beweise seien in diesem Punkt schwach. Also zuerst konzentrieren wir uns darauf, Punkt 3 zu entfernen.
Ich sollte vielleicht daraufhinweisen, dass hier eine einzelne Person dafür verantwortlich gemacht wird, wenn ein souveräner Staat seinen Luftraum verteidigt, indem er Flugzeuge abschießt. Aber selbst, wenn es rechtlich brauchbar gewesen wäre, wurde es nie bewiesen.
Das zweite Argument, das beachtliche Aufmerksamkeit des Gerichts erregen wird, bezieht sich auf die Frage von staatsanwaltlichem Fehlverhalten, insbesondere dem Fehlverhalten des Staatsanwaltes [US-Anwalt John Katrenakes] bei seinem Schlussplädoyer an die Geschworenen.
Das Schlussplädoyer wird durch sehr genaue Gesetzesregeln beschränkt, die verbieten, Ratschläge außerhalb der Beweislage zu erteilen. Mit anderen Worten, ein Staatsanwalt kann im Schlussplädoyer keine Behauptungen aufstellen, die ohne jeden Beweis sind. In diesem speziellen Beispiel begab sich der Staatsanwalt weit über die Grenzen einer sauberen Argumentation hinaus.
Zum Beispiel behauptete er an einer Stelle, die Fünf wären nicht in die Vereinigten Staaten gekommen, um die Aktivitäten von Terror-Netzwerken zu beobachten, die das kubanische Volk überfallen, sondern der eigentliche Grund wäre gewesen, die Vereinigten Staaten zu zerstören. Das wurde nicht einmal, das wurde drei Mal im Laufe des Plädoyers erwähnt. Die Fünf waren unbewaffnet, sie hatten keinen Sprengstoff, sie begingen weder Sabotage noch Brandstiftung, sie bedrohten niemanden, und trotzdem stellte der Staatsanwalt eine solche Behauptung auf.
Wir behaupten, dass das ein empörendes staatsanwaltliches Fehlverhalten ist, und darum müssen beide Anklagepunkte, sowohl die angebliche Verschwörung, Mord begehen zu wollen, als auch die angebliche Verschwörung, Spionage begehen zu wollen, ausgesetzt und ein neues Verfahren angeordnet werden sollte.
Das dritte Argument, das Vorrang hat, bezieht sich auf die Frage nach dem Strafmaß für die Drei, die der Verschwörung, Spionage begehen zu wollen, beschuldigt wurden [Gerardo Hernández, Antonio Guerrero und Ramón Labañino]. Jeder der so beschuldigten bekam lebenslänglich. Heute bedeutet lebenslänglich, dass du tatsächlich dein gesamtes Leben einsitzt, ohne vor deinem Tod aus dem Gefängnis zu kommen. Dies war der erste Fall in der Geschichte der Vereinigten Staaten, in dem kein einziges geheimes Dokument vorkam. Das heißt, in diesem Fall gab es nichts, was irgendwie mit nationaler Sicherheit zu tun hat.
Die berüchtigsten historischen Fälle, die mit Spionage zu tun haben, sind Fälle, in denen Personen vorkommen, die Hunderte und Tausende von Staatsgeheimnissen an fremde Länder weitergaben. In diesen Fällen erhielten diese Personen - die berüchtigsten sind Leute wie Robert Hanssen vom FBI, Aldrich Ames von der CIA, Robert Walker von der Marine, der Hunderte wenn nicht Tausende von Dokumenten übergab - alle lebenslänglich.
Aber im Fall der Fünf gab es solche Dokumente nicht. Nichtsdestotrotz sitzen die Drei die gleichen lebenslangen Strafen ab wie die berüchtigsten Spione. Also behaupten wir, dass angesichts der Tatsachen diese Strafen repressiv und irrational seien und sich außerhalb jeglicher gesetzlicher Vorgaben bewegten. Es waren Strafen, die offensichtlich für kubanische Patrioten reserviert waren, die die Verantwortung auf sich nahmen, den Terror aufzudecken und zu verhindern versuchten, der von den Vereinigten Staaten gegen Kuba ausgeht.
Dies sind die beiden Hauptbeschuldigungen der 26 Anklagepunkte, und drittens, das staatsanwaltliche Missverhalten des Staatsanwaltes.
Wenn wir uns in diesen Punkten durchsetzen, brächte uns das ein gutes Stück weiter, die drei, die lebenslange Strafen absitzen, und alle fünf Männer nach Hause zu ihren Familien und Landsleuten zurückzubringen.

GLR: Sie erwähnten, dass der Staatsanwalt keine Indizien habe vorlegen können, die die Beschuldigung der Mordverschwörung gegen Gerardo Hernández beweisen. Dies ist eine extrem ungewöhnliche und irreguläre Beschuldigung wenn man bedenkt, dass sogar der Staatsanwalt sich nach richterlicher Anweisung mit einer "writ of prohibition" [in etwa: Erlass eines Verbotes Anm. d. Ü.] während des Verfahrens an das 11. Bezirksberufungsgericht gewandt hatte, weil der Staatsanwalt gesagt hat, er habe keine überzeugenden Indizien. Was speziell wäre für eine Verurteilung notwendig gewesen?

LW: Was nötig gewesen wäre für eine Verurteilung nach US-Gesetz ist ein zweifelsfreier Beweis dafür, dass Gerardo Hernández Teil einer Übereinkunft war, deren Ziel es gewesen ist, den Tod von den vier Personen herbeizuführen, die nach dem Abschuss ihrer Flugzeuge starben. Es gibt keinerlei Hinweise dafür, dass Hernández irgend eine Kenntnis davon hatte, dass die Abschüsse bevorstanden. Und darum scheitert der Fall auf die Dauer aus Mangel an Beweisen.
Darüber hinaus: Es hätte eine derartige Anklage gar nicht geben dürfen. Diese Anklage ist ohne Beispiel, weil Kuba, ein souveräner Staat, versucht hat, seinen Luftraum zu schützen, indem seine Luftwaffe ein eindringendes Flugzeug abschießt. Eine solche Aktion hat noch nie zu einer Anklage gegen eine Einzelperson geführt, die an der Militäraktion in keiner Weise beteiligt war.

GLR: Hat die Staatsanwaltschaft nicht auch behauptet, dass Gerardo Hernández gewusst habe, dass die Flugzeuge über internationalem Gewässer abgeschossen würden? Trotzdem, Gerardo war nicht an einem Plan für den Abschuss beteiligt, obwohl es eine gerechtfertigte und legale Aktion Kubas war.

LW: Das ist richtig. Es gibt keine Indizien dafür, dass er wusste, dass es zu einem Abschuss käme. Das einzige Indiz im Verfahren war, dass er eine Botschaft aus Kuba bekommen hatte, nach der seine Landsleute in dieser Zeitspanne nicht mit dem Flugzeug der "Brothers to the Rescue" [Brüder zur Rettung] fliegen sollten.
[Beachten Sie bitte: Die BTTR waren 1995 und 1996 trotz wiederholter Warnungen Kubas zahlreiche Male in den kubanischen Luftraum eingedrungen. Der Leiter der BTTR, der verurteilte Terrorist José Basulto, hatte öffentlich vor der Presse in Miami damit angegeben, seine Organisation würde am 24. Februar 1996 mit Flugzeugen Kuba überfliegen, und blieb dabei, die Warnungen verschiedener US- und kubanischen Behörden zu ignorieren. Die kubanische Regierung, das US-Außenministerium und die US Federal Aviation Administration [US-Bundesflugbehörde] alle setzten Basulto davon in Kenntnis, dass Kuba darauf vorbereitet sei, direkte Maßnahmen zu ergreifen, um weiteres unbefugtes Eindringen in den kubanischen Luftraum zu verhindern. Anm. GLR]
Wo die Flugzeuge abgeschossen wurden war direkt gar nicht relevant, obwohl der Staatsanwalt behauptete, dass Hernández angeblich Teil einer Übereinkunft war, die Flugzeuge über internationalem Gewässer abzuschießen.
Hernández wurde nicht mitgeteilt, warum seine Landsleute, die die BTTR infiltriert hatten, nicht fliegen sollten, und er war nicht darüber informiert, was passieren sollte. Ihm wurde nur gesagt, dass seine Landsleute, die zusammen mit ihm da waren, nicht fliegen sollten. Das ist weit davon entfernt, dass er Kenntnis davon hatte, dass es zu einem Abschuss kommen würde.

GLR: In Bezug auf die lebenslangen Strafen haben Sie erklärt, es gebe in einem Bundesgefängnis keinerlei Möglichkeit auf Begnadigung oder vorzeitige Entlassung, außer man stirbt. Hat diese Doktrin von lebenslänglich ohne Begnadigung schon immer bestanden, und wenn nicht, wann hat sich das geändert?

LW: Die Begnadigung wurde im Bundessystem in den Vereinigten Staaten abgeschafft, und ich glaube die Änderung trat ungefähr 1994 in Kraft. Der Fall der Fünf entstand 1998, nach der Änderung. Darum wurden die Fünf nach der neuen Regel ohne Möglichkeit der Begnadigung verurteilt.

GLR: Haben Gefangene, die vor 1994 verurteilt wurden, Anspruch auf Begnadigung?

LW: Ja, ich glaube, sie haben Anspruch darauf, sobald sie annähernd 32 oder 34 Jahre verbüßt haben.

GLR: Inwiefern beeinträchtigt dieser Fall die Rechtsgarantien, wie sie die meisten Leute vom Gericht zu erwarten haben? Und was kann unter Berücksichtigung des Verhandlungsortes noch für die Fünf vor Gericht getan werden?

LW: Die Entscheidung über den Verhandlungsort, gegen die wir in der Folge vor dem Obersten Gericht Einspruch einlegen können, beeinträchtigt jeden, der in Amerika vor Gericht gestellt wurde. Die Verhandlungsortsregeln haben gegenüber diesem Urteil Vorrang. Es sind Regeln, die entworfen wurden, um einen Angeklagten davor zu schützen, vor das Gericht einer Gemeinde gestellt zu werden, die aufgrund von Vorurteilen gegen den Angeklagten aufgebracht worden ist. Dieser grundlegende und kennzeichnende Teil des Strafverfolgungssystems wurde durch das Urteil des Elften Bezirksgerichts bei der Sitzung des gesamten Gremiums im August 2006 untergraben.
Wenn wir vor dem jetzigen Gremium verlieren, dann haben wir das Recht, die Sache des Verhandlungsortes vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einzuklagen. Daher betrifft es jeden, der in Amerika vor Gericht erscheinen muss.
Die Frage der Strafurteile wird auch jeden schädigen, der wegen Verschwörung, Spionage begehen zu wollen, angeklagt ist und zwar wegen der drakonischen Art der Strafen für die Fünf.
Die Mordverschwörungsanklage gegen Gerardo Hernández wird für die Anklage einer Person innerhalb der Vereinigten Staaten wegen einer Verschwörung für das Souveränitätsrecht eines anderen Landes auf Schutz von dessen eigenen Luftraum, einen Mord begehen zu wollen, einen ersten Präzedenzfall darstellen. Daher wird dieser Fall Einfluss auf das Gesetz der Vereinigten Staaten haben.

GLR: Trotz der durch die Richterin aufgebauten Hindernisse versuchten die Anwälte der Fünf die lange Geschichte des Terrorismus in Miami und den Hauptgrund für die Mission der Fünf in Miami aufzuzeigen, nämlich diesen Terrorismus zu beenden. Seit ihrer Verurteilung gab es Entdeckungen, Enthüllungen der fortgesetzten Anschläge gegen das kubanische Volk durch in Miami ansässige Terroristen. Und natürlich wurde einer der berüchtigsten Terroristen Luis Posada Carriles im Mai befreit, um sich zu seinen Komplizen in Miami gesellen zu können.
Welche Rolle könnte diese Entwicklung im Kampf für die Freiheit der Fünf spielen?

LW: Von den neun Angelegenheiten, die vor dem Zwei-Richtergremium verhandelt werden, habe ich nur drei Hauptpunkte erwähnt, die wir verhandeln wollen. Es gibt noch sechs zusätzliche Punkte. Einer von ihnen ist die Sache der Rechtfertigung. Nach amerikanischem Gesetz könnte ein Angeklagter zugeben, dieses Verbrechen begangen zu haben und dann argumentieren, dass es aus Not gerechtfertigt war, um größeres Leid zu verhindern. Es ist eine Art der Selbstverteidigung, die dann zusätzlich gewährt wird, wenn die betreffenden Aktionen andere Parteien schützen. Das wurde in der ursprünglichen Verhandlung vorgetragen. Aber die Richterin [Joan Lenard], enthielt der Jury diese Sache vor, daher wurde sie von der Jury nie in Betracht gezogen. Wir behaupten, dass dies ein Fehler war. Wir werden argumentieren, dass das Anrecht auf "defense of necessity" [Verteidigung der Notwendigkeit] der Jury hätte unterbreitet werden müssen, weil die Fünf in die Vereinigten Staaten kamen, um weitere Gewalt, Verletzungen und Leid anderer zu verhüten.
Der Grund, warum ich ihn ursprünglich nicht genannt hatte, ist, dass die Gerichte in den Vereinigten Staaten dazu neigen, diese Verteidigung zu diskreditieren, insbesondere in dem in diesem Fall in Anspruch genommenen politischen Kontext. Doch beachten Sie die Enthüllungen, an denen Posada Carriles und Orlando Bosch und andere beteiligt sind, bei denen die Regierung zugegeben hat, dass sie an Terrorakten beteiligt waren.
Die Fünf kamen hier her, um deren Aktivitäten zu drosseln. Dieser Fall bringt stärkere Belege für das Argument, dass die Handlungen der Fünf gerechtfertigt und notwendig waren, um Leben zu schützen, als jeder andere Fall, dessen ich mir bewusst bin.

GLR: Haben Sie ein Beispiel dafür, wie das Recht auf Verteidigung der Notwendigkeit genutzt wurde?

LW: Ich setzte es erfolgreich bei der Verteidigung von Präsident Carters Tochter Amy ein. Sie besetzte mit anderen Studenten aus Protest gegen CIA-Agenten, die auf den Campus gekommen waren, um Studenten für die CIA zu rekrutieren, ein Gebäude an der Universität von Massachusetts. Sie gab zu, dass ihre Gebäudebesetzung ein Vergehen war, doch sie argumentierte, dass es durch den Lehrsatz von der Notwendigkeit gerechtfertigt gewesen sei, weil die CIA damals an einem illegalen Krieg in Nicaragua beteiligt war.
Dies wurde der Jury vorgetragen und Amy Carter und ihre sechzehn Kommilitonen wurden alle freigesprochen.

GLR: Wenn in dieser Berufung keine ausreichende Entlastung für die Fünf erreicht wird, gibt es dann irgendeine Möglichkeit der Berufung auf der Grundlage der ursprünglichen Argumentation ihrer antiterroristischen Mission?

LW: Also, die Strafverteidiger haben eine sehr gute Arbeit bei der Erbringung von 35 Anlagen geleistet, die dem Gericht und der Jury die lange Geschichte der gegen Kuba gerichteten terroristischen Gewalt aus dem Gebiet Südfloridas zeigen. Sie stellten auch leibhaftige Zeugen vor, die an diesen Aktionen beteiligt waren, die die Jury hören und sehen konnte. Tatsächlich zitierte unser ursprüngliches Gremium von drei Richtern, als sie eine 93-seitige Begründung zur Wiederaufnahme des Falles wegen der Vorurteile in Miami schrieben, in ihrem juristischen Urteil in den Fußnoten die Beweise, die dem Gericht vorlagen und bezogen sich auf Posada Carriles als einen Terroristen. Ich denke, es ist das erste juristische Urteil, das gegen Kuba gerichtete Handlungen tatsächlich als terroristische Aktivitäten anerkannte. [Die 93-seitige Urteilsbegründung vom 9. August, 2005 ist auf www.freethefive.org verfügbar]

GLR: Die Verteidigung konzentriert sich während der mündlichen Anhörung auf drei Hauptpunkte. Kommt es daher, dass die Zeit des Verteidigungsteams in dem gesamten Berufungsverfahren auf 30 Minuten beschränkt ist?

LW: Die Berufung umfasst eine Gerichtsakte von 119 Transkriptseiten und 20.000 Seiten Beweismaterials. Man hat uns insgesamt 30 Minuten zur Argumentation aller neun Punkte gegeben. Wenn Sie das aufteilen, bleiben uns drei Minuten pro Anliegen. Wie bei allen jeweiligen Berufungsverfahren müssen die Anwälte eine Entscheidung treffen, welche Themen sie verhandeln wollen. Nach einem Treffen mit dem gesamten rechtlichen Beistand, haben wir uns auf drei Verhandlungspunkte konzentriert, von denen wir glauben, dass sie eine Aufhebung der Hauptanklagen bringen und einen Weg für die Freilassung der Fünf bereiten können.
Aber man gibt uns noch 5 oder 6 Minuten für Anliegen, die wir auch zu verhandeln versuchen. Die Begrenzung auf 30 Minuten diktiert nicht die Verhandlungspunkte, die wir diskutieren können und wie viel Zeit wir für jeden Punkt verwenden können.

GLR: Konnten sie in der schriftlichen Eingabe alle Anklagepunkte ansprechen?

LW: Sie sind alle umfassend angesprochen worden. Es gibt auch eine Begrenzung für die Zahl der Wörter, die man in einen Schriftsatz eingeben darf, und wir haben den gesamten uns zugemessenen Raum für die Diskussion aller neun Anliegen genutzt.

GLR: Hatten sie in jüngster Zeit mit irgend einem der Cuban Five Kontakt?

LW: Ich stehe in ganz regelmäßigem Austausch mit Antonio Guerrero. Und ich erhielt gerade einen vom 19. Juli datierten Brief von ihm. Er ist wie gewöhnlich sehr guten Mutes. Er ist sich dessen, was am Gericht geschieht, vollständig bewusst und darüber, welche Argumente wir einsetzen werden. Er bleibt stark und optimistisch.

GLR: Sie haben eine lange Geschichte der Verteidigung politischer Aktivisten seit den 1960ern. Bei diesem Fall, mit der weltweiten und der U.S.-Bewegung zur Unterstützung für die Freiheit der Fünf, wie stufen Sie da die Bedeutung der politischen Unterstützung für diesen Fall ein?

LW: Dieser Fall ist nach unserem Gedächtnis der erste, der zum dritten Mal in die Berufung geht. Nach unser aller Erinnerung geschah das nie zuvor. Warum geschieht es diesmal? Wir glauben, es liegt an der internationalen und heimischen Beachtung, die dieser Fall bekommen hat. Als Anwälte wissen wir, dass wir das Recht auf Diskussion und auf schriftliche Eingaben haben. Aber wir wissen auch aus Erfahrung, dass, ob die Argumente gehört oder die Berufungen ernstgenommen werden oder nicht, in der Regel davon abhängt, wie groß die Unterstützung ist und wie breit das Interesse an dem Fall angelegt ist.
Es ist all den Unterstützern geschuldet, die unablässig dafür gearbeitet haben, dass der Fall der Cuban Five die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bekam, dass wir die Gelegenheit haben, unsere mündlichen Argumente ein drittes Mal vorzutragen. Wir dürfen nicht ruhen, bis Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, René González and Fernando González wieder zu Hause bei ihren Familien sind.

GLR: Vielen Dank.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

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