Die Vorsitzende der U.S. NLG [U.S. National Lawyers Guild] unterstützt auf der 17. Konferenz der International Association of Democratic Lawyers (IADL) die Cuban Five

Prensa Latina, 8. Juni 2009

Hanoi, 8. Juni (Prensa Latina): Am Montag, dem 3. Tag der 17. Konferenz wurde vor den demokratischen Juristen der Welt das Verfahren gegen fünf in den Vereinigten Staaten inhaftierten kubanischen Antiterroristen und dessen Willkürlichkeit angeprangert.
Auf dieser Versammlung der Internationalen Gesellschaft der Demokratischen Juristen (IADL) hielt die Vorsitzende der U.S. National Lawyers Guild [U.S. Nationale Juristenvereinigung, Anm. d. Ü.] Marjorie Cohn einen Rückblick auf die Höhepunkte des Falles der Fünf, als der er in der Welt bekannt ist.
Cohn zeigte die Willkür, Voreingenommenheit und die Motive für die über Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Fernando González, Ramón Labañino und René González verhängten Strafen auf, die im September 1998 verhaftet worden waren, als sie die kriminellen Aktionen der anti-kubanischen in Florida ansässigen Gruppen beobachtet hatten.
In ihrer Rede sagte die U.S.-Juristin, dass die Fünf im Juni 2001 nach einem siebenmonatigen Verfahren vom Gericht in Miami zu insgesamt vier lebenslänglichen Strafen plus 77 Jahren verurteilt wurden.
Innerhalb ihrer Darstellung von anderen Einzelheiten vor der Kommission für Antiterrorgesetze sagte sie, diese kubanischen Kämpfer seien friedlich in die kriminellen Exilgruppen eingedrungen.
Die Bundesuntersuchungsbehörde (FBI) hätte mit ihnen zusammen arbeiten sollen, um die Aktionen gegen Kuba zu verhindern, stattdessen klagte die U.S.-Regierung sie als nichtregistrierte Agenten und wegen Verschwörung an, sagte sie.
Sie sagte auch, die Anklage wegen Verschwörung sei in politischen U.S.-Prozessen üblich, und mit dieser Äußerung unterstützte sie die Meinung ihres Kollegen Leonard Weinglass, der Antonio Guerrero vertritt.
Sie erklärte, dass laut Weinglass die US-Behörden niemals in der Lage gewesen seien, das Verbrechen der Spionage nachzuweisen, da die Beschuldigten keinerlei geheime Informationen besessen hätten. Allerdings sei der Schuldspruch der Verschwörung gleichbedeutend damit, als ob es bewiesen sei, dass sie diese Taten begangen haben, sagte sie.
2005 habe ein Richtergremium eines anderen Berufungsgerichts die Urteile gegen die Fünf komplett annulliert.
Allerdings habe der US-Justizminister Alberto Gonzales ein Jahr später Berufung dagegen eingelegt, und das Gericht habe seine Entscheidung, anzuerkennen, dass das Bundesgerichtsverfahren nicht in Miami hätte stattfinden dürfen, da es unmöglich sei, dort unter dem Einfluss der cubano-amerikanischen Gruppen ein unparteiisches Verfahren abzuhalten, wieder zurückgezogen.
Der Prozess sei zurück in diese Stadt in Florida gegangen, und die selbe Richterin, die die ersten Urteile gefällt habe, habe diese bestätigt, erklärte sie und sagte, der Prozess liege jetzt in den Händen des Supreme Courts.
Im Gegensatz dazu, betonte Cohn, streunten Elemente kubanischer Abstammung frei auf US-Territorium herum, wie Luís Posada Carriles, ein berüchtigter CIA-Agent, bekennender Verursacher der Explosion eines Flugzeuges der "Cubana de Aviación" und Drahtzieher hinter mehreren Bombenanschlägen auf Hotels in Havanna.
Die US-Anwältin beklagte außerdem Washingtons illegale Blockade gegen Kuba, eine Maßnahme, die fast 50 Jahre zurückreiche, und damit die längste in der Geschichte internationaler Beziehungen sei.
Kein Land habe das Recht, das System einer anderen Nation zu verändern, sagte sie und erinnerte daran, dass die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte, ein Vertrag, den die Vereinigten Staaten ratifiziert haben, die Selbstbestimmung als Menschenrecht anerkenne, und allen Völkern Selbstbestimmung garantiere.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

Zurück