Zusammenfassung und auszugsweise Übersetzung der Antwort der Anwälte von Gerardo Hernández Nordelo auf den Einspruch der Staatsanwaltschaft vom 25. 04. 2011 gegen Gerardos Antrag vom 10. 12. 2010 auf eine Anhörung nach dem in der US-Verfassung verankerten "Habeas Corpus" -Verfahren vor dem Bezirksgericht in Südflorida,

s.: Antwort von Gerardo Hernández vom 16.08.2011
http://www.freethefive.org/legalFront/GerardoReplyMemo81611.pdf

Quellen:
Antwort der US-Regierung vom 25.04.2011, s.: http://www.freethefive.org/legalFront/GerardoReplyMemo81611.pdf

Anhang dazu, s.:: http://www.freethefive.org/legalFront/Gerardo2255_USresponse_42511_Attach1.pdf

weiterer Anhang, s.: http://www.freethefive.org/legalFront/Gerardo2255_USresponse_42511_Attach2.pdf

Eidesstattliche Erklärung von Gerardo vom 21.03.2011: Affidavit of Gerardo Hernández

(pdf) http://www.freethefive.org/legalFront/GerardoAffidavit31611.pdf
3/21/11: Affidavit of Gerardo Hernández (html, in English and Spanish)
http://www.freethefive.org/legalFront/LFGerardoAffidavit31611.htm
10/12/10: Habeas appeal of Gerardo Hernández
http://www.freethefive.org/legalFront/GerardoHabeasAppeal101210.pdf

(Der "Habeas Corpus Act" gründet im angel-sächsischen Recht auf einem Gesetz "aus dem Jahre 1679, das die Bezeichnung Habeas Corpus Amendment Act trägt" ,,, Heute beinhaltet es das Recht auf richterliche Haftprüfung, wenn ein bereits rechtskräftig Verurteilter Gefangener in der Lage ist, mit neuen Beweisen seine Unschuld zu belegen. "In der Verfassung der USA wurde 1789 festgeschrieben, dass das Recht auf richterliche Haftprüfung nur im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert, s. Wikipedia)

Von

THOMAS C. GOLDSTEIN, ESQ.
Anwalt des Antragsstellers
Goldstein &Russel, P.C.
5225 Wisconsin Ave. NW
Suite 404
Washington, DC 20015
Telephone No. (202) 362-0636
Facsimile No. (855) 452-4847

RICHARD C. KLUGH, ESQ.
Attorney for Movant
Ingraham Building
25 Southeast 2nd Avenue, Suite 1105
Miami, Florida 33131-1605
Telephone No. (305) 536-1191
Facsimile No. (305) 536-2170

Den Anwälten Goldstein und Klugh geht es in ihren Ausführungen unter Berufung auf entsprechende US-Gesetze und Präzedenzfälle um die Ausräumung der Argumente des Einspruchs seitens der Staatsanwaltschaft vom 25.04.2011 gegen ihr am 10. 12. 2010 eingereichtes Memorandum.
Es basierte zu großen Teilen darauf, dass Gerardos Pflichtverteidiger Paul McKenna seine Verteidigung nicht angemessen geführt habe.
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben.

Übersetzung der Titelseite:

An das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten
In Südflorida

Fall-Nr.: 10-21957-Civ-LENARD
(Strafsache: Fall-Nr.: 98-721-Cr-LENARD)

Einführung, S. 1
Argument, S. 1

Inhaltsverzeichnis:

I. Die ineffektive Verteidigung des Anwalts beraubte den Antragssteller seiner verfassungsmäßigen Rechte
Begründung, S. 1
A Der Anwalt versäumte den einzig aussichtsreich-begründbaren Ausgang für seine Verteidigung, dass nämlich der Antragssteller nicht in krimineller Absicht handelte, S. .4
B. Die Nichterfüllung des Anwalts einer korrekten Verteidigung führte zu zahlreichen daraus resultierenden Irrtümern, S..14
C. Selbst, wenn der Ansatz der Verteidigung des Anwalts grundsätzlich realisierbar gewesen wäre, verfolgte er diesen auf rechtsunwirksame Weise, S. 36

II. Die Bezahlungen der Regierung von Journalisten für die Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung des Antragsstellers verstießen gegen dessen Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, S. 39
III. Der Antragssteller ist zu einer Beweisanhörung berechtigt, S. 48

Zusammenfassung, S. 50

Argumentation

Zu I. "Die ineffektive Verteidigung des Anwalts beraubte den Antragssteller seiner verfassungsmäßigen Rechte für eine angemessene Darstellung seines Falles. Der Antragssteller Gerardo Hernández ist kein Mörder. Er hat die Flugzeuge 1996 weder abgeschossen, noch konnte die Regierung irgendwelche direkten Beweise dafür vorlegen, dass er von der Absicht des kubanischen Militärs wusste oder die Absicht hatte, das kubanische Militär dahingehend zu unterstützen. Dennoch wurde der Antragssteller aufgrund von dünner Spekulation und nebensächlicher Hinweise wegen der Verschwörung mit der kubanischen Regierung, Mord begehen zu wollen, verurteilt." [...] Hernandéz argumentiere damit, "dass seine Verurteilung während Paul McKennas Verteidigung nur möglich war, weil die Regierung die Jury darauf drängte, alle seine Aktionen in Verbindung mit konspirativer Absicht zu bringen.

1. Die Anwälte betonen, für wie verfehlt sie es halten, dass der ursprüngliche Pflichtverteidiger Paul McKenna während des gesamten Prozesses darauf beharrt habe, die kubanische Regierung wegen des Abschusses der Flugzeuge zu verteidigen, statt die Sache seines Mandanten.
Erstens habe er seine Aufmerksamkeit überwiegend auf die "verlorene Sache" gerichtet, "ob der Abschuss der Flugzeuge von "Brothers to the Rescue" seitens der kubanischen Regierung gerechtfertigt gewesen sei oder nicht. Der Anwalt habe dies "auf Kosten einer viel einfacheren, eindeutigeren und leicht beweisbaren Verteidigung" getan "- tatsächlich die einzig praktikable Verteidigung - da, was auch immer Kubas Absicht gewesen sein mag, die [US-] Regierung darin versagt hatte, irgend welche überzeugenden Beweise dafür zu erbringen, dass der Antragssteller selbst zugestimmt habe, sich diesem Plan anzuschließen." Dagegen habe es "eindeutige Beweise (während des Prozesses nicht vorgelegt)" dafür gegeben, "dass der Antragssteller nicht beabsichtigte, sich in aggressiver Weise irgend einem Plan anzuschließen, dies über internationalem Gewässer zu tun."
Zweitens habe der Anwalt darin versagt, seine Strategie erfolgreich zu verfolgen. "Stattdessen ließ er zu, dass entscheidende rechtliche Standards unberücksichtigt blieben, und er konzentrierte sich auf rechtlich irrelevante Angelegenheiten wie auf den Ort des Abschusses und die Schuld der Opfer [des Abschusses] zum Schaden seines Klienten. Diese Argumente lenkten nicht nur ab, sondern waren auch kontraproduktiv."
Schließlich beziehen sich die Anwälte auf eine eidesstattliche Erklärung von Paul McKenna selbst, die ihrer jetzigen Antwort beigefügt sei, in der er bezeugt, "dass sein Verständnis des Falles beeinträchtigt war, dass seine Strategie fehlgeleitet war und dass seine Sicht, seine Irrtümer vor und während des Prozesses es zuließen, dass die Regierung [Hernández] verurteilte, obwohl sie keine direkten Beweise für eine kriminelle Absicht seinerseits hatte'", s. McKenna Aff, 7.
Die Anwälte erinnern noch einmal daran, dass die Staatanwaltschaft damals selber wegen der heiklen Angelegenheit, dass man dem Angeklagten eine Absicht nachweisen müsse, den 11. Bezirksgerichthof angerufen hatten, der es ihnen bestätigt hatte, dass für die Anklage 3, Verschwörung zum Mord, ein Nachweis für die Absicht des Angeklagten fehle. Und sie zitieren aus dem Urteil des Drei-Richter-Gremiums vom Juni 2008 das ausdrücklich abweichende Urteil der Richterin Phyllis Kravitch und das zwar grundsätzlich zustimmende des Richters Stanley Birch, der aber insbesondere im Fall von Gerardo Hernández eine Klärung durch den Obersten US-Gerichtshof vorgeschlagen hatte.
[Anmerkung d. Verf.: Hätte der Richter Birch, der wie Richterin Kravitch auch dem Drei-Richter-Gremium des 11. Bezirks 2005 angehörte, das die Verurteilung der Fünf wegen der überwiegend vorurteilsträchtigen Atmosphäre im ersten Prozess in Miami für null und nichtig erklärt hatte, sich nicht "grundsätzlich auf die Seite des von der Bush-Administration an den 11th Circuit Court of Appeal berufenen Richters William Pryor, geschlagen, sondern dem Dissens der Richterin Kravitch zugestimmt, hätte auch Gerardos Strafurteil wie das von Ramón, Antonio und Fernando zumindest reduziert werden müssen.]
Schließlich nennen sie noch einen anderen Präzedenzfall zur Erhärtung ihrer Argumente.

Die Anwälte argumentieren, dass Paul McKenna seine Strategie angesichts der vorurteilsträchtigen Atmosphäre gegenüber Kuba anders aufbauen und bei seinen Ermittlungen vor der Gerichtsverhandlung feststellen können, dass der Abschussort für den Prozessausgang unwichtig sei. Da sein Klient der Verschwörung angeklagt war, sei die Rechtsgültigkeit seiner Beweisführung nur von diesem Punkt abhängig gewesen.
Er hätte für diese Anklage ein getrenntes Verfahren beantragen müssen, das dem Klienten erlaube, seine Unschuld zu beweisen und sie durch Zeugenaussagen seiner Mitangeklagten bestätigen zu lassen. Dies sei aber in einem gemeinschaftlichen Verfahren für alle Fünf nicht möglich gewesen.
"Ein vernünftiger Anwalt hätte die Schwierigkeit erkannt, die Jury davon zu überzeugen, dass der Abschuss im kubanischen Luftraum stattfand sowie die besondere Schwierigkeit, die Jury dahin zu bringen, dass sie die ‚kubanische Perspektive' zu dem Fall einnähmen." Der Pflichtverteidiger habe den Kern dieser Rechtsangelegenheit nicht verstanden.

2. Obwohl der Antragssteller immer noch glaube, dass der Abschuss nicht über internationalem, sondern über kubanischem Gewässer gewesen sei, sei diese Sache für ihn rechtlich nicht relevant und da es vor Gericht nicht bewiesen werden konnte, sogar kontraproduktiv gewesen.

3. "Der Antrag zeigt auch, dass, auch wenn das Gericht nicht zustimmt und die gewählte Strategie für eine potentiell effektive hält, so wurde sie doch nicht erfolgreich verfolgt, denn der Anwalt versäumte es, wichtigen Richtlinien der Ermittlung nachzugehen (einschließlich der Vorlage der Satellitenaufnahmen [des Abschusses]...)"

"Die Versuche der Regierung, etwas anderes zu beweisen, sind nicht überzeugend."

"Der Anwalt entwickelte vor dem Prozess keine realisierbare Verteidigung. Hätte der Anwalt das in diesem Fall geltende Gesetz richtig verstanden, hätte er eine Reihe von entscheidenden Schritten unternommen, bevor die Verhandlung begann, dazu gehört (1) die Untersuchung der Grundlage für seine Verteidigung, die sich auf Hernández' persönlichem Verständnis des Wesens seiner Operation, die er zu unterstützen bereit war, konzentriert; (2) in Richtung die Beschuldigung abzulehnen oder zu klären, und (3) in Richtung das Verfahren abzutrennen, um zu klären, wie Hernández' mutmaßliche Mit-Verschwörer Hernández' Absichten durch ihre Zeugenaussagen hätten bestätigen können. Er tat nichts dergleichen (4)
Die Regierung beteuert, dass das Versäumnis des Anwalts, eine Untersuchung zur Unterstützung einer realisierbaren Verteidigung zu führen, habe seine Vertretung nicht ineffektiv gemacht, da er trotzdem emsig bei der Verfolgung der hoffnungslosen Strategie des Versuchs gewesen sei, zu zeigen, dass die BTTR abgeschossen worden waren ..." und Beweise versucht habe "über die Gewalttätigkeit der in Miami ansässigen Gruppen" zu erbringen und dafür, dass "dies erlaubt werden sollte, ohne seinen Klienten dafür in den Zeugenstand zu rufen. Dieses Argument bestärke wieder den Standpunkt des Antragsstellers."
Die Anwälte kritisieren, dass die Regierung in ihrer gesamten Antwort die Anstrengungen McKennas betone, das Gericht von "der Sicht der kubanischen Regierung" zu überzeugen, wonach die BTTR, insbesondere Basulto, eine Bedrohung für Kubas Sicherheit darstellten und daher für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung, die Flugzeuge abzuschießen.

Kommentar der Verfasser:
Was wir aber an dem enggesteckten Rahmen dieser Argumentation der Anwälte schmerzlich vermissen, ist, die Erwähnung der erschwerenden Umstände für die Ermittlung des Pflichtverteidigers Paul McKenna im Vorfeld des 1. Gerichtsverfahrens:

a) der Umstand, dass alle Fünf insgesamt 17 Monate in Isolationshaft waren und es den Anwälten daher erschwert wurde, sich mit ihren Klienten auszutauschen, nicht zu vergessen, dass Gerardo auch vor dem Abgabetermin seines Habeas-Corpus-Antrags einen Monat lang anscheinend willkürlich in Isolationshaft verbracht worden war, die nur auf internationalen Protest, u.a. auch von dem leider verstorbenen Anwalt Leonard Weinglass, hin beendet wurde;
b) b) dass 80 % des vom FBI beschlagnahmten Beweismaterials als Geheimakte erklärt wurde und für die Anwälte nicht einsehbar war;
c) dass die jetzigen Anwälte Goldstein und Klugh nicht darauf bestehen, wie es Kuba nach wie vor tut und es ursprünglich wohl auch McKenna versucht hat zu beantragen, dass die US-Regierung die Satellitenaufnahmen des Abschusses der Flugzeuge von "Brothers to the Rescue" am 24. Februar 1996, freigibt.
Für McKenna war es damals anscheinend einfacher, nach Kuba zu reisen, um sich dort zu informieren, als sich mit seinem Klienten auszutauschen.

In Absatz I. B. "Der Fehler des Anwalts, die korrekte Verteidigung zu erkennen, führte zu zahlreichen ergänzenden Irrtümern" heißt es:
"Da der Anwalt daran scheiterte, die wichtigste Verteidigung in dem Fall zu erkennen oder zu verfolgen, ist es nicht verwunderlich, dass es ihm misslang, die Beweismittel zu untersuchen, zu entwickeln und kritisch zu präsentieren oder andere Schritte zu unternehmen, die nötig sind, einer erfolgreichen Darstellung der Verteidigung vor der Jury den Weg zu bahnen."

U. a. wird auch auf die Verwechslung der Operationen Escorpion [Unterbindung der Flüge der BTTR] und Venecia [Rückkehr von Juan Pablo Roque nach Kuba] hingewiesen:
"Teil der Verteidigung des Antragstellers gegen Punkt 3 war es, klarzustellen, dass er Teilnehmer an der Operation Venecia war, die nichts mit Operation Escorpion zu tun hat, und dass seine Auszeichnung mit der Hilfe bei Roques Rückkehr nach Kuba zusammen hing und nicht für irgendetwas bezüglich der BTTR-Flugzeuge. Bei der Erklärung seiner Teilnahme an der Operation Venecia, hätte der Antragsteller sich auch in andere Punkte der Anklage verwickelt. Der Antragsteller hatte das Recht auf Verteidigung zu Punkt 3, ohne die Regierung aus ihrer Pflicht zu entlassen, die verbleibenden Punkte beweisen zu müssen."

Im Absatz II. (S. 39) gehen die Anwälte auf die Bezahlung von Journalisten durch die US-Regierung [wir berichteten informationen/freunde-110812.html] und die daraus resultierende internationale Wirkung ein. Wörtlich heißt es:
"Die globale Empörung über die Propagandakampagne der Regierung und ihre Wirkung auf das Urteil war in der Tat bemerkenswert. 2005 nahm die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen einen Antrag an, in dem es hieß, dass die Vereinigten Staaten den Angeklagten ein faires Verfahren verweigert hätten, wie es nach Artikel 14 des Internationalen Pakts für zivile und politische Rechte verlangt werde (s. UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, Antrag-Nr. 19/2005 U.N. Doc. E/CN.4/2006/7/Add.1, at 61, angenommen 26. Mai 2005). Nach Kenntnis des Antragstellers haben die Vereinten Nationen niemals zuvor ein US-Verfahren aus diesen Gründen verurteilt. Zahlreiche inländische und internationale Menschenrechtsorganisationen, einschließlich Amnesty International haben ähnlich lautende Bedenken über die Urteile und die Bedingungen rund um das Verfahren geäußert [s. e.g., Amnesty Int'l, USA: Amnesty International strebt eine Überprüfung des Falles der "Cuban Five" an, AMR 51/096/2010 (Oct. 13, 2010)]. [...]
Und nachdem der Antragsteller eine Petition für eine Überprüfung beim Supreme Court eingereicht hatte, wurden zwölf Amicus Briefs [Freunde des Gerichts] zur Unterstützung seines Antrags eingereicht - eine nie dagewesene Zahl für einen Antrag auf Überprüfung eines Strafurteils. So unterschiedliche Organisationen wie die Nationale Gesellschaft von Strafverteidigern, eine Gruppe von cubano-amerikanischen Wissenschaftlern, eine Gruppe von Nobelpreisträgern, das Nationale Jury-Projekt und der Senat der Vereinigten Mexikanischen Staaten gemeinsam mit einigen europäischen Parlamenten und parlamentarischen Komitees forderten den Supreme Court dazu auf, die Entscheidung des Elften Bezirksgerichts zu revidieren. Sogar der frühere Präsident der Vereinigten Staaten Jimmy Carter hat seiner Überzeugung Ausdruck verliehen, dass die Inhaftierung der Cuban Five keinen Sinn mache, und dass es ,Zweifel (an dem Verfahren) in US-Gerichten und von Menschenrechtsorganisationen in aller Welt' gegeben habe. ,Sie sind nun seit 12 Jahren im Gefängnis, und ich hoffe, dass sie in naher Zukunft befreit werden, um nach Hause zurückzukehren'.
Das Gewicht der globalen öffentlichen Meinung wiegt schwer auf der Behauptung der Regierung, das Verfahren sei frei von Vorurteilen gewesen."

Deutsch: ˇBasta Ya! (jmb, db)

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