Richterin Lenards grausame und absurde Entscheidung zu RenéJosé Pertierra17. September, 2011
Am Freitag, dem 16. September, traf eine Bundesdistrikt-Richterin eine absurde Anordnung hinsichtlich eines der Angeklagten der Cuban Five, der am 7. Oktober seine Gefängnisstrafe beendet hat.
Richterin Joan Lenard ordnete an, dass René González, der als nichtregistrierter Agent der kubanischen Regierung bereits dreizehn Jahre in einem Bundesgefängnis verbüßt hat, er solle während der nächsten drei Jahre unter etwas, das "überwachte Freilassung" genannt wird, in Miami wohnen. Herr González hatte das Gericht gebeten, ihm zu erlauben, nach Kuba heimkehren zu dürfen, um mit seiner Ehefrau Olga und seinen zwei Töchtern, Ivette und Irma zusammen sein zu können. Vor etlichen Jahren hatte das State Department entschieden, Olga von der Visumsvergabe in die Vereinigten Staaten auszuschließen. Sie konnte ihren Ehemann während der dreizehn Jahre nur einmal im Gefängnis besuchen. Ein grausames und unübliches Urteil für jeden Gefangenen. Obwohl Herr González in den Vereinigten Staaten geboren ist, wuchs er in Kuba auf. Er kehrte in dieses Land zurück - im Auftrag der kubanischen Regierung - um die Aktivitäten der extremistischen Gruppen in Miami zu überwachen, die aus ihrem sicheren Hafen in Südflorida Terroranschläge auf Kubas Zivilbevölkerung verübten. Doch weil er sich nicht nach dem Gesetz für ausländische Agenten [Foreign Agents Registration Act (FARA)] registrieren ließ und das US-Justizministerium über seine hiesigen Aktivitäten informierte, verstieß er gegen das Gesetz. Die in Miami ansässigen Terroristen, die er überwachte, sind im Gegensatz dazu nie mit Strafe verfolgt worden und bleiben in Miami frei und geschützt. Welches Interesse könnte die Regierung der Vereinigten Staaten daran haben, eine Person weiter zu bestrafen, deren einziges Verbrechen darin besteht, gegen den Terrorismus zu kämpfen? Warum zwingen sie ihn, noch drei weitere Jahre in Miami zu bleiben, der Brutstätte für den antikubanischen Terrorismus? Spielt es keine Rolle, dass in Miami ansässige Terroristen während der vergangenen fünf Jahrzehnte 3.478 Kubaner ermordet und 2.099 lebenslang beeinträchtigt haben? Was erwartet man darüber hinaus von Herrn González, wie er den Auflagen seiner überwachten Freilassung in Miami entsprechen soll? Die vom Gericht auferlegten Bedingungen verbieten Herrn González "sich mit speziellen Orten in Verbindung zu setzen oder sie aufzusuchen, an denen es Personen oder Gruppen wie Terroristen, Mitglieder von Gewalt befürwortenden Organisationen, die bekannt dafür sind, dass es dort Personen gibt oder sich häufig aufhalten, die dem organisierten Verbrechen angehören. Würde das nicht eher darauf hinweisen, dass er nicht in Miami wohnen sollte, der Freistätte für den Terrorismus in den Vereinigten Staaten? Die Terroristen, mit deren Überwachung Herr González beauftragt war, leben weiter in Miami. Sie befürworten offen Gewalt. Wie noch kürzlich im vergangenen April Luis Posada Carriles, der Verantwortliche sowohl für die Sprengung des kubanischen Zivilflugzeuges, die 73 Personen an Bord tötete, als auch für eine Terrorkampagne in Havanna, die auf Zivilisten in Hotels und Restaurants gerichtet war, seine Unterstützung für weitere Gewalttaten gegenüber Kuba erneut bekräftigt hatte. Posada Carriles und seine terroristischen Freunde leben in Miami. Warum setzt das Gericht Herrn González dem Sicherheitsrisiko aus, indem man ihn zwingt, während der nächsten drei Jahre Seite an Seite mit den selben Terroristen zu leben, die er als nichtregistrierter kubanischer Agent beschattet hatte? Kubanisch-amerikanische Terroristen sind bereits für die Ermordung von Orlando Letelier (Ex-Außenminister von Chile), Ronnie Karpen Moffit (eine amerikanische Bürgerin), Eulalio Negrin und Carlos Muñiz Varela (Cubano-Amerikaner, die öffentlich einen Dialog mit der Regierung von Kuba befürworteten) sowie auch Felix García Rodríguez (einen kubanischen Diplomaten bei der UNO) verantwortlich. Ein öffentliches Gutachten von der Rechtspsychologin Dr. Kendra Brennan, das unmittelbar vor dem Prozess gegen die Cuban Five erstellt worden war, kam zu dem Schluss, dass Cubano-Amerikaner in Miami "gegenüber Kuba eine Kriegshaltung" einnehmen. Außerdem besagt eine vor wenigen Jahren veröffentlichte 29-seitige Studie von "Americas Watch", dass "die vorherrschend unversöhnlichen Kräfte in Miamis kubanischer Exilgemeinde" versuchten, die gegen Gewalt gerichtete öffentliche Meinung zum Schweigen zu bringen. Zum Beispiel wurde ein Radiosender überfallen und einer seiner Kommentatoren verprügelt, während andere Befürworter von Politikwechsel Bombenattentaten, Vandalismus an ihrem persönlichen Eigentum und Todesdrohungen ausgesetzt waren. "Obwohl es in den letzten Jahren ein Dutzend Bombenanschläge auf diejenigen gegeben hat, die eine moderatere Vorgehensweise gegen das Castro-Regime bevorzugen, führte keiner davon zu einer Verhaftung oder Anklage," schließt der Report. Es ist unverantwortlich und gefährlich für die Vereinigten Staaten, René González zu zwingen, sich in den nächsten drei Jahren in diesem Klima von Gewalttätigkeit und Terrorismus aufzuhalten. Sein Leben ist in Gefahr. Richterin Lenard erklärt, sie könne die "Umstände des Vergehens und der Geschichte und die Besonderheit des Beschuldigten" nicht angemessen beurteilen. Tatsächlich, Frau Richterin? Die "Umstände des Vergehens" sind, dass René González nicht in die Vereinigten Staaten kam, um die US-Regierung auszuspionieren oder irgend welche Verbrechen zu begehen. Sein Job war es, Beweise gegen Terroristen zu sammeln, die straffrei von den Vereinigten Staaten aus operierten und deren Ziele unschuldige Zivilisten in Kuba waren. 1997 z.B. organisierten cubano-amerikanische Terroristen eine Reihe von Bombenanschlägen auf die berühmtesten Hotels und Restaurants in Havanna, einschließlich Kubas symbolischem Hotel Nacional und die Bodeguita del Medio, die Hemingway berühmt gemacht hatte. Der Zweck der Kampagne war, Kubas Tourismus zu zerstören und dabei einen weiteren Schlag gegen Kubas Wirtschaft zu führen, die damals unter dem Verlust ihrer gewohnten Handelspartner in Osteuropa und der Sowjetunion litt. Besonders seit 9-11 halten die Vereinigten Staaten die Bestrafung von Terroristen und die Honorierung von denen, die den Terrorismus bekämpfen, für eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit. Wenn dem so ist, sollte René González erlaubt werden, nach Hause zu seiner Familie zurückzukehren - statt ihn zu zwingen, in Miami zu bleiben, wo er von Kriminellen umzingelt ist, die es sehr wohl auf ihn abgesehen haben könnten. Die Richterin Lenard behauptet in ihrer Entscheidung außerdem, sie könne nicht beurteilen, ob die [US-]amerikanische Öffentlichkeit "vor weiteren Verbrechen des Beschuldigten geschützt" werden könne, wenn sie Mr. González erlaubt, am 7. Oktober nach Kuba zurückzukehren. Sein einziges "Verbrechen" war es, versäumt zu haben, sich als ausländischer Agent registrieren zu lassen. Wie will Mr. González das [US-]amerikanische Volk in Gefahr bringen, wenn er nach Kuba zurück geht? Wie viel Zeit braucht Richterin Lenard, um eine Sache angemessen beurteilen zu können, die so klar ist wie Quellwasser? Die Richterin unterstellt außerdem, das es weiterer Zeit bedarf, um "den Beschuldigten mit notwendigen Ausbildungs- oder Berufsmaßnahmen, medizinischer Versorgung oder anderen Strafmaßnahmen in effektivster Weise zu versorgen." Was?!!! René González hat nicht die Absicht, in den Vereinigten Staaten zu leben. Sein Anwalt hat bereits gesagt, dass sein Klient bereit sei, seine [US-]amerikanische Staatsbürgerschaft aufzugeben und nach Hause nach Kuba zu gehen. Er braucht keine Ausbildungs- oder Berufsmaßnahmen mit dem Ziel, ihn wieder in die US-Gesellschaft zu integrieren. Er will nach Hause nach Kuba gehen und wieder mit seiner Familie zusammen sein, nicht darüber unterrichtet werden, wie man in diesem Land [den USA] lebt, und weitere drei Jahre der Entfremdung von seiner Familie erleiden. Was die medizinische Versorgung betrifft, wird er Zugang zur besten medizinischen Versorgung in Kuba haben, und zwar weder auf Kosten der Vereinigten Staaten noch seiner eigenen. Zu Niemandes Überraschung hat die mit dem Fall beauftragte US-Staatsanwältin Caroline Heck-Miller Einspruch gegen Mr. González' Antrag, nach Beendigung seiner Haftzeit nach Kuba zurückzugehen, eingelegt. Es handelt sich zu allem Überfluss um dieselbe Bundes-Staatsanwältin, die entschieden hatte, keine Anklage gegen Luís Posada Carriles wegen Terrorismus zu erheben, trotz des Antrags des leitenden Anwalts in dem Fall im Ministerium für Heimatsicherheit. Die einzige Rettung in Richterin Lenards ansonsten unerklärlichen Entscheidung ist, dass sie es Mr. González überlässt, seinen Antrag später erneut zu stellen, "sollten die Umstände eine Modifikation rechtfertigen." Auf was für Umstände könnte sie warten? Darauf, dass ein Terrorist in Miami einen Schuss aus nächster Nähe auf René abgibt?
Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db) (Quelle: freethefive.org) vom 17. September 2011
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