Prüfung rechtlicher Schritte im Falle eines kubanischen Kämpfers gegen den Terrorismus

23. September 2011, 12:34

Von Deisy Francis Mexidor

Havanna, 23. September (PL) Die Verteidigung von René González, eines der fünf Kämpfer gegen den Terrorismus, die in den USA gefangengehalten werden, überdenkt rechtliche Möglichkeiten, nachdem eine Richterin in Miami es abgelehnt hatte, ihn nach Verbüßung seiner Strafe nach Kuba ausreisen zu lassen.

"Wir überlegen zur Zeit, ob wir bei der Richterin Joan Lenard beantragen, ihre Entscheidung zu überdenken, oder Rechtsmittel bei einem höheren Gericht einlegen", versicherte der Anwalt von González Philip Horowitz in einem Interview mit Prensa Latina.

Am 16. September hatte die Richterin Lenard vom Distrikt Süd-Florida den von René González gestellten Antrag abgelehnt, in dem er gebeten hatte ihm zu erlauben, nach Kuba auszueisen und dort zu wohnen, anstatt diese Zeit auf U.S.Gebiet zu verbringen.

"Es gibt viele Argumente, hautsächlich humanitäre" hebt Horowitz hervor.

Der Jurist machte klar, daß "die Entscheidung von Lenard keinen Einfluß darauf haben wird, daß René am 7. Oktober das Gefängnis verläßt".

"Jedoch" merkte er an "wird ihm bisher verwehrt werden, auf Dauer nach Havanna zurückzukehren, und muß er seine drei Jahre überwachter Freiheit" in diesem Land beginnen.

González wird auf U.S.Gebiet bleiben, "zumindest für den Augenblick" und wird "die Normen und besonderen Bedingungen einer überwachten Freiheit erfüllen (weil er dort geboren ist), so wie es ihm die Richterin in ihrem Urteil vom 13. Dezember 2001 auferlegt hatte", unterstrich er.

Aber er wird während dieser Zeit nicht in Miami bleiben müssen, merkte er an.

Weiterhin erinnerte er daran, daß es exakt das Ziel des Antrags ist, die besagte überwachte Freilassung zu modifizieren, um seinem Mandanten zu erlauben, außerhalb der Vereinigten Staaten bei seiner Familie zu wohnen.

Es kommt hinzu, so ergänzte Horowitz, daß nach dem Antrag sein Mandant "in überwachter Freilassung während der drei Jahre, die die Richterin angordnet hatte, bleiben wird, indessen nicht in den Vereinigten Staaten".

Er machte klar, daß dieses Verfahren "routinemäßig bei Personen ohne (U.S.-)*) Staatsbürgerschaft" angewendet wird, "die in ihre Länder deportiert werden und die, obwohl sie technisch gesehen weiterhin unter überwachter Freilassung sind, nicht gezwungen sind" in dieser Nation "zu bleiben".

Sachkenner haben die Maßahme "als Entscheidng ohne Präzedenzfälle" qualifiziert, während die internationale Solidarität zu einer neuen Mobilisierung angesichts der neuen Bestrafung des Kämpfers gegen den Terrorismus aufgerufen hat, dem die Regierung in Wasington über mehr als eine Dekade hinweg das Recht verweigert hat, seine Ehefrau Olga Salanueva zu sehen.

Sowohl René als auch Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero und Fernando González wurden im Juni 2001 für schuldig erklärt, und im Verfahren der Strafzumessung im Dezember desselben Jahres wurden ihnen willkürliche und übermäßige Strafen auferlegt.

In den weltweiten Kampagnen für ihre Befreiung als die Fünf bekannt haben sie zusammen Strafen erhalten, die sich auf insgesamt zweimal Lebenslänglich zuzüglich 84 Jahre und sieben Monate belaufen, und zwar allein deswegen, weil sie ihr Land vor terroristischen Plänen von antikubanischen Gruppen mit Sitz in Florida gewarnt haben.

"Ich habe dem Verteidigerteam der Fünf seit September 1998 (als sie verhaftet wurden) angehört. René ist eine sehr starke Person. Er fühlt Gewissensbisse allein deswegen, weil er das Gefängnis verlassen wird, während seine Kampfgefährten rechtswidrigerweise eingesperrt bleiben", betonte Horowitz.

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*) Vom Übers. eingefügt

Deutsch: ¡Basta Ya! (gb)

(Quelle: Cubadebate) vom 23. September 2011

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