Leserbrief von Günter Belchaus an die Redaktion der ai-INTERNRedaktion ai-INTERN Postfach 53108 Bonn
Kirchhundem, den 18. April 2007
Berichte Kuba - "Wir ändern uns nicht" (amnesty journal 04/07, S. 22./23) Liebe ai-Freundinnen und -Freunde, und wieder einmal gibt mir das "amnesty journal" Veranlassung, Euch wegen der sogenannten Miami oder Cuban Five zu schreiben, und ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr in der nächsten Ausgabe meine folgenden Erwägungen abdrucken könntet: "In der letzten Ausgabe des "amnesty journal" (04/2007) wird auf den Seiten 22 und 23 über den Fall des kubanischen Gefangenen Juan Adolfo Fernández Sainz berichtet. Ich möchte davon absehen, mich zu den Gründen für seine Inhaftierung und zu den in dem Bericht geschilderten Haftbedingungen zu äußern. Veranlassung zu einer Stellungnahme gibt mir aber die Klage, der Familie des Gefangenen sei "es nahezu unmöglich, ihn im 400 Kilometer weit entfernten Gefängnis zu besuchen". Ich bin seit Jahren (Brief-)Freund von fünf Kubanern, die seit 1998 in den USA inhaftiert sind. Ihre Namen: Fernando und René González, Antonio Guerrero, Gerardo Hernández und Ramón Labañino. Sie büßen - unschuldig - für etwas, wofür sie anderenorts Orden erhielten oder aber wenigstens Lob und Anerkennung fänden. Sie haben terroristische Vereinigungen ausgeforscht, die vor allem von Florida aus immer wieder ihr Heimatland Kuba angegriffen haben, und haben so erreicht, daß in etwa 170 Fällen die kubanischen Behörden rechtzeitig gewarnt waren und Schlimmeres verhindert werden konnte. Die US-Behörden haben sie voneinander getrennt in über das gesamte Territorium der USA verstreuten Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht, und zwar in Kalifornien, in Texas, in South Carolina, in Colorado und - am weitesten von Kuba entfernt - in Wisconsin, knapp vor der Grenze zwischen den USA und Kanada. Abgesehen von den riesigen Entfernungen, die die Familienangehörigen dieser Gefangenen zu überwinden haben, von den hiermit verbundenen immens hohen Reisekosten gar nicht zu reden, legen die US-Behörden den Angehörigen immer wieder immer neue, schikanöse Hindernisse in den Weg. Visa, die für die Besuche erforderlich sind, werden höchstens einmal im Jahr ausgegeben. Zwei Ehefrauen werden von Anfang an die für die Besuche ihrer Ehemänner erforderlichen Visa beharrlich verweigert. Olga Salanueva hat so ihren Ehemann René González und Adriana Pérez ihren Ehemann Gerardo Hernández niemals im Gefängnis besuchen können. Ich bedaure sehr, daß dies in Deutschland so gut wie kein Interesse findet, auch leider nicht bei uns, d.h. bei amnesty, in gebührendem Maße zur Kenntnis genommen wird. Lobend hervorheben muß ich jedoch, daß sich das Internationale Sekretariat immer wieder mit Briefen an die Verantwortlichen in den USA gewandt und die Erteilung von Visa an Olga Salanueva und Adriana Pérez angemanhnt hat. Besonders gefreut hat mich, daß "London" unter dem 9. Januar ds. Js. unter der Überschrift "Unnecessarily punitive. The continuing denial of visas to two wives of the 'CubanFive'" eine Aktion gestartet und dazu aufgerufen hat, den zuständigen Beamten im US-Außenministerium aufzufordern, den beiden Frauen umgehend Visa zu erteilen (CAP Action Ref: CAP A 68/6). Es versteht sich von selbst, daß ich, mit einem Brief vom 18. Januar ds. Js., diesem Aufruf gerne gefolgt bin. Wer die "Harthörigkeit" von US-Behörden kennt, wird sich indessen nicht wundern, daß von dort aus bisher nichts geschehen ist. Die beiden Frauen warten immer noch auf ihre Visa. Ich würde sehr begrüßen, wenn bei uns in Deutschland von ai nicht nur über Gefangene in Kuba berichtet, sondern mit der gleichen Intensität auch einmal an die Situation der fünf kubanischen Gefangenen in den USA und das, was ihren Familien tagtäglich widerfährt, erinnert würde." Mit freundlichen Grüßen
(Günter Belchaus) |