2. Ergänzung zum Kommentar zu dem Feature von Tom Noga, Dok 5 - Das Feature

Von Josie Michel-Brüning und Dirk Brüning

Sendung vom 16.12.2007, 11:05 Uhr

"Hasta la victoria siempre"

Der Fall der Miami 5

Kommentar zum Manuskript des am 16. und 17. Dezember 2007 von WDR 5 ausgestrahlten Features, "Hasta la victoria siempre! Der Fall der Miami 5" von Tom Noga, unter:
http://www.wdr5.de/index.phtml?beitrag=1005528 (Das Manuskript hat PDF-Format und ist urheberrechtlich geschützt)

Nachdem wir hier schon am 17. und 18. Dezember, unmittelbar nach dem Hörerlebnis, als das Manuskript des Features noch nicht vorlag, unsere Kommentare zur Sendung veröffentlicht hatten, möchten wir jetzt noch einmal darauf zurückkommen. Nach der Lektüre des Manuskriptes möchten wir dem Autor doch noch einige Fragen stellen bzw. unsere vorherigen Kommentare ergänzen.

1. Wie kommt der Autor darauf, dass der Fall "von den Medien ,Miami 5' genannt" wird? - In Kuba werden sie "Los Cinco Heroes" und in den US-Medien werden sie die "Cuban Five" genannt, wenn sie dort überhaupt Erwähnung finden. So dankbar wir Tom Noga sind, dass er sich überhaupt mit dem Fall beschäftigt und der WDR sein Feature dann auch gesendet hat, so enttäuscht sind wir jetzt, dass selbst in seinem Manuskript viele Quellenangaben und auch wichtige Fakten, die für die Unschuld der fünf Kubaner sprechen, fehlen. Warum verrät Noga seinen Hörern nicht, welcher Kämpfe es bedurfte, die Schweigeblockade seit dem Prozess 2001 zu durchbrechen und dass das U.S. National Committee to free the Five 2003 aus lauter Verzweiflung weltweit für eine ganzseitige Anzeige in der New York Times gesammelt hatte, die am 3. März 2004 schließlich für fast 50.000 $ veröffentlicht werden konnte, wenige Tage vor der ersten Anhörung des Falles vor den Richtern des 11th Circuit Court of Appeals von Atlanta in Miami am 10. März 2004, damit die U.S.-amerikanische Öffentlichkeit überhaupt eine Chance bekam, von dem Fall zu erfahren?

2. Wir vermissen in dem nun vorliegenden Manuskript verschiedene Quellenangaben wie z.B. die über René González' "offenen Brief", in dem er über seine Motivation, nach Miami zu gehen, schreibt. Dieser Brief richtete sich ursprünglich an die Teilnehmer der José-Martí-Konferenz von 2005 in Havanna und wurde den Betreibern dieser Website für einen Vortrag auf einem Workshop innerhalb der José-Martí-Konferenz in Havanna 2005 zugeschickt und zur Veröffentlichung überlassen. [Das spanische Original mit englischem Begleitschreiben liegt den Verfasssern vor] Unter "Los Cinco" konnte und kann man ihn immer noch vollständig nachlesen, wie auch in der ˇBasta Ya!-Broschüre, "Die USA und der Terror - Der Fall der ‚Cuban Five'", Verlag Wiljo Heinen. Wir vermissen auch die Quellenangabe der Dokumentation "Mission gegen den Terror", aus der wahrscheinlich die Zitate von Olga Salanuevas Beschreibung der Verhaftung ihres Ehemannes René González stammen.

3. Zur Manuskriptseite 15: Bereits vor Prozessbeginn hatten die Anwälte der Fünf eine Meinungsumfrage unter der Bevölkerung von Miami Dade County erbeten, dem auch zunächst von der Richterin Joan Lenard stattgegeben wurde. Die Umfrage des Professors Gary Moran von der Universität Florida ergab, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Angeklagten schon vor Prozessbeginn für schuldig hielt. (Vgl. hier unter http://www.miami5.de/Informationen/weinglass-dez-03.html ) Dort ist auch nachzulesen, wie sehr die später ausgewählten 12 Geschworenen von den Exilkubanern unter Druck gesetzt wurden. Ergänzend dazu empfehlen sich dazu die Kapiteln VII, VIII und IX in: Jean Guy Allard, "Miami FBI terrorist Connection" unter: http://www.miami5.de/jean-guy/kapitel-7.html .

4. Bei Gerardos Aussage auf Seite 28 fehlt die Anmerkung, dass diese von mehreren hochrangigen Militärs vor Gericht bestätigt wurde (s. weinglass-dez-03 ebd.) Außerdem geht Gerardo in seiner Verteidigungsrede vor Gericht auch ausführlich auf die Rolle Juan Pablo Roques ein, siehe in: "Mit Würde, Mut und Stolz", Spotless 2003, s. Seite 16 ff..

5. Wenn Tom Noga auch immerhin die Argumentation beider Seiten anführt, warum wird an keiner Stelle die Glaubwürdigkeit der Staatsanwaltschaft oder José Basultos von "Hermano al Rescate" in Frage gestellt, wohl aber die von René González, Raúl Castro und Ricardo Alarcón? (s. Manuskriptseiten 32 ff.)

6. Auf Seite 39 sagt Tom Noga u.a.: "Zwei Fernsehdokumentationen beleuchten den Fall - aus kubanischer Sicht und unter Auslassung wichtiger Fakten." Dem möchten wir folgendes entgegenhalten: Die Granma Internacional berichtete z.B. schon im August 2001 ausführlich über alle 10 am 12. September 1998 Verhafteten, wie auch in unserer Broschüre, "Die USA und der Terror - Der Fall der ‚Cuban Five'" auf Seite 19 nachzulesen ist. Die überregionalen U.S.-Medien "beleuchten" den Fall entweder überhaupt nicht oder wenn, unter Auslassung der Fakten, deren Kenntnis für die Verteidigung der Fünf notwendig wären.

Wir halten es beispielsweise für ein Versäumnis vonseiten Tom Nogas, das Urteil der UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen vom 27. Mai 2005 nicht erwähnt zu haben, die nach 2-jähriger Analyse des Falles mit einer 6-seitigen Begründung und Empfehlung an die U.S.-Regierung in ihrer Stellungnahme Nr. 19/2005 (Vereinigte Staaten von Amerika) erklärte, die Inhaftierung der fünf kubanischen Gefangenen sei "eine Zuwiderhandlung zum Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte und entspricht nach Untersuchung des Falles vor der Arbeitsgruppe der Kathegorie II der anwendbaren Kathegorien".

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