Renés Antrag, seine Bewährung in Kuba ableisten zu dürfen

Von Josie Michel-Brüning, 28. Juni 2012

Mit E-Mail von heute weist auch das Internationale Komitee in den USA noch einmal auf den neuen, zugunsten von René González beim Bundesbezirksgericht in Miami gestellten Antrag hin, René nach Kuba zu seiner Familie zurückkehren zu lassen und darauf, dass René gleichzeitig auf seine US-Bürgerschaft (als in den USA Geborener hat er auch als Kubaner automatisch doppelte Staatsbürgerschaft) verzichte und sich verpflichte, nie wieder in die USA einreisen zu wollen.

René war bekanntlich am 7. Oktober 2011 aus seiner Haft entlassen worden, nachdem er seine gesamte Strafe von ursprünglich 15 Jahren in einem US-Bundesgefängnis verbüßt hatte, wobei die gesetzlich vorgeschriebene Verkürzung seiner Haft bei "guter Führung" wirksam wurde.
In der Antragsbegründung wird noch einmal auf die Widersinnigkeit hingewiesen, seine Bewährungszeit von drei Jahren innerhalb der Vereinigten Staaten verbringen zu sollen, da er dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweck der Bewährung, sich resozialisieren und in die Gesellschaft integrieren zu können, dort nicht nachgehen könne.
Denn er ist nicht nur von seiner Familie getrennt, sondern muss sich innerhalb dieser teilweise gewaltbereiten Gesellschaft gegenüber einem ehemaligen kubanischen Agenten vor Ort versteckt halten, um sich nicht in Lebensgefahr zu bringen.
Er kann weder seinem eigentlichen Beruf als Pilot nachgehen, noch kann er sein bereits im Gefängnis angefangenes Fernstudium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität von Havanna weiter verfolgen, noch ist er an diesem abgelegenen Ort mobil, er kann keinen Führerschein erwerben, weil das seine Identität preisgeben würde.
Es wird mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig eine Familie für die Reintegration in die Gesellschaft sei, dass René aber nach wie vor der Kontakt mit seiner Ehefrau verwehrt ist, seine Töchter, Irma 27 und Ivette 14 Jahre alt, ihn nur selten besuchen können, seine Eltern auf die 80 zu gehen und ihn nur einmal im Jahr besuchen können.

Ein interessantes Detail ist, dass Olga tatsächlich 2010 (nach ihrer Deportation im November 2000 zum ersten Mal) mit ihren beiden Töchtern in die USA einreisen durfte mit der Aussicht, René im Gefängnis besuchen zu können. Tatsächlich wurde sie aber nach ihrer Ankunft vor Ort von ihren Töchtern getrennt und in einem Hotel bewacht, bevor sie René dann für einen kurzen Moment im Gefängnis sehen konnte.
(Wir erinnern uns, damals gelesen zu haben, dass die Leiterin für Ausländische Angelegenheiten im US-Kongress Ileana Ros-Lehtinen der Presse gegenüber im Zusammenhang mit dem Fall Alan Gross, dessen Ehefrau regelmäßige Besuche im kubanischen Gefängnis erlaubt werden, behauptet hatte, Adriana Pérez habe ihren Ehemann Gerardo Hernández im Gefängnis besuchen dürfen. Nun erfahren wir, wie es wirklich war.)

Sein Anwalt Phil Horowitz zählt die schwierigen Bewährungsauflagen auf, die René in den vergangenen 8 Monaten alle gewissenhaft erfüllt habe, einschließlich der Auflagen bei seinem 14-tägigen Besuch seines todkranken Bruders Roberto in Havanna.
Außerdem erwähnt Horowitz mehrere Präzedenzfälle von ausländischen Agenten, in denen das Bundesgericht entschieden hatte, sie nach Verbüßung ihrer Haft unmittelbar in ihr Heimatland zu entlassen. In diesem Zusammenhang weist er auch auf René's Mitangeklagte Ramón Labañino und Fernando González hin, deren Auflage, ihre Bewährungszeit nach Verbüßung ihrer Haft in den USA verbringen zu müssen, auf Anordnung des Gerichts aufgehoben wurde.

Die E-Mail endet mit der Frage:

"Welche Argumente wird das State Department als nächstes ins Feld führen, um die ungerechte Bestrafung von René fortsetzen zu können?"

Es folgt der Link zu dem Originalantrag von Philip Horowitz.

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