ACN, 4. März 2009

Menschenrechtsreport und die "Cuban Five"

25. Februar 2009: Das U.S.-Außenministerium gab seinen jährlichen Menschenrechtsreport heraus. Der Report erfasst jedes Land der Welt nur eines nicht, die U.S.A. Diese Selbstausklammerung entspricht jedoch der offiziellen Politik und dehnt sich sogar auf die U.S.-Aktivitäten in Übersee aus wie denen im Irak und Afghanistan. Der Anhang A des Reports besagt:
"Der Länderreport behandelt die Respektierung der Menschenrechte im Ausland und in weltweiten Gebieten, er gibt nicht vor, irgend welche menschenrechtliche Auswirkungen der Handlungen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten oder ihrer Repräsentanten zu bewerten noch zieht er menschenrechtliche Auswirkungen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten oder ihrer verbündeten Streitmächte im Irak und Afghanistan in Betracht."
Diese Selbstausklammerung ist ein natürlicher Reflex, denn, wenn die vom U.S.-Außenministerium auf andere angewandten Prinzipien als für die USA selber geltend angenommen würden, dann wäre die U.S.-Regierung die schlimmste Menschenrechtsverletzerin. Sie stünde an der Spitze der Liste. Im selben Erläuterungsanhang A steht geschrieben: "Die meisten Regierungen und Oppositionsgruppen leugnen, dass sie Menschenrechtsverletzungen begehen und manchmal bemühen sie sich sehr, jeden Nachweis für solche Handlungen zu kaschieren." Der Menschenrechtsreport ist sehr ausladend. Auf hunderten und aberhundert Seiten berichtet er über jedes einzelne Land der Welt, außer über die USA. Man könnte sagen, dass diese "sich sehr darum bemühten, jeden Nachweis solcher Handlungen zu kaschieren."
Der Anhang fährt dann mit der Erläuterung von vierzehn verschiedenen Kriterien, die den Menschenrechten entsprechen, auf dem gesamten Planeten fort, die USA ausgenommen. Einer von diesen vierzehn ist: "Verweigerung einer fairen öffentlichen Gerichtsverhandlung - beschreibt das Gerichtssystem und beurteilt, ob es ein unabhängiges Rechtswesen gibt und ob Gerichtsverhandlungen sowohl fair als auch öffentlich sind." Dies ist jedoch eines der Beispiele für die Art wie in den USA Menschenrechtsverletzungen an den Cuban Five begangen wurden und noch begangen werden. Vor über zehn Jahren unterwanderten kubanische Bürger, René González, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando González und Gerardo Hernández die bekannten Terrorgruppen in Südflorida, um letztendlich bei der Beendigung dieser Aktivitäten mit dem U.S.-Sicherheitsdienst zusammenzuarbeiten. Statt die Terroristen aufgrund der massiven unwiderlegbaren Beweise, die von den kubanischen Behörden ihren Amtskollegen vorgelegt wurden, zu verhaften, verhafteten die U.S.-Sicherheitsdienste die fünf kubanischen Bürger. Von Anfang an wurden deren Menschenrechte verletzt. Im Gegensatz zu einem der Kriterien, die vom U.S.-Außenministerium aufgelistet werden, gewährte man ihnen keine faire Gerichtsverhandlung. Das Rechtswesen folgte - weit entfernt von Unabhängigkeit - politischen Anordnungen und lehnte das ganz normale Gesuch der Anwälte der Cuban Five ab, die Verhandlung nach außerhalb von Miami zu verlegen, der Brutstätte antikubanischer Stimmung, die von den U.S.-gesponserten Organisationen mit Verbindungen zum alten Batista-Regime von 1959 angeheizt wird.
Eine andere in dem Anhang erläuterte Regel ist: "die willkürliche Einmischung in das Privatleben, die Familie, Wohnung oder Korrespondenz." Zusätzlich zur Verweigerung eines fairen Verfahrens haben die US-Behörden - nicht die "unabhängige Judikative" - fortgesetzt in die Rechte der Familien der Cuban Five eingegriffen, ihre Lieben zu besuchen. Dies wird willkürlich entweder durch das Aufstellen eines Hindernisses nach dem anderen in den Weg der Familienmitglieder getan, oder durch das vollständige Verbot gegen zwei der Ehefrauen, Adriana Pérez und Olga Salanueva, ihre jeweiligen Ehemänner im Gefängnis zu besuchen, und zwar während der gesamten Haft seit über zehn Jahren. Diese Menschenrechtsverletzungen, bekannt als doppelte Bestrafung, wurden von Menschenrechtsorganisationen der USA, der Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsorganisationen als Verletzung der US-Verfassung und der US-Gefängnisregeln als auch des internationalen Rechts angeprangert.
Während wir nächstes Jahr in das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts schreiten, verändern sich viele Dinge in der Welt, die (ob es dem US-Außenministerium passt oder nicht) auch die USA selbst einschließen. Jede Anstrengung sollte unternommen werden, diese Menschenrechtsverletzungen gegen die Cuban Five in den USA zu verbreiten und ihre sofortige Entlassung oder ein "faires Verfahren" zu fordern, um mit den Worten des US-Außenministeriums zu sprechen. In der Zwischenzeit müssen unbehinderte Besuchsrechte gewährt werden statt der Verletzung einer anderen Regel "die willkürliche Einmischung in das Privatleben, die Familie, Wohnung oder Korrespondenz."

Arnold August, Montreal, ist Mitglied des "Internationalen Komitees für die Freiheit der Cuban Five" und des "Comité Fabio Di Celmo pour les 5 of the Table de Concertation de Solidarité Québec-Cuba."
Arnold August hatte die kubanischen Wahlen von 1997/98 beobachtet und seine Erkenntnisse in dem Buch "Democracy in Cuba and the 1997-98 Elections" zu Papier gebracht. Editorial José Martí, 1999, ISBN: 0-9685084-0-5.
Zurzeit arbeitet er an einem Buch über die Wahlen von 2008.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

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