Miami Herald, 10. August 2006

Appellationsgericht

Der Urteilsspruch für die Kubaner wegen Spionage wird aufrechterhalten

Von Jay Weaver und Gladys Amador
jweaver@MiamiHerald.com

Ein Bundesberufungsgericht in Atlanta bestätigte am Mittwoch die Verurteilungen der wegen Spionage für die Castro-Regierung angeklagten fünf kubanischen Männer.
In einer 10-zu- 2- Entscheidung kam der 11th Circuit Court of Appeals zu dem Schluss, dass die heftige Propaganda vor den Gerichtsverhandlungen und das anticastristische Klima in Miami den Angeklagten kein faires Verfahren vorenthalten habe.
Das jüngste Urteil des Gerichts wurde nach einem vorherigen im August 2005 gefällt, als ein Gremium von drei Richtern die Verurteilungen der kubanischen Angeklagten aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet hatte. Zwei Monate später [auf den Einspruch der Regierung, Anm. d. Ü.] stieß das gesamte Gremium des Gerichtshofs diese Entscheidung wieder um und erklärte sich mit der Wiederanhörung des Falles einverstanden. Die Verteidigung der Angeklagten behauptete, dass sie in Miami kein faires Verfahren erhalten konnten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, keiner der 12 Juroren sei kubanischer Abstammung gewesen.
Die U.S.-Bezirksrichterin Joan Lenard hatte den Vorsitz über den Fall und wies einen Antrag auf Verlegung des Verfahrens an einen anderen Ort ab.
"Die Richterin Lenard ging weit über den Anspruch ihrer Pflichten hinaus, um ein faires Verfahren abzuhalten," sagte der ehemalige Staatsanwalt Guy Lewis, dessen Kanzlei die Strafverfolgung übernommen hatte.
Das Verfahren der Angeklagten stand in Verbindung mit einem Fall von hohem Öffentlichkeitsinteresse, bei dem kubanische MiGs zwei Flugzeuge der "Brothers to the Rescue" abgeschossen hatten, wobei am 24. Februar 1996 vier Piloten getötet wurden.
Das sechsmonatige Gerichtsverfahren endete mit den Verurteilungen der fünf Angeklagten im Juni 2001.
Gerardo Hernández, Ramón Labañino und Antonio Guerrero erhielten von Lenard Lebenslänglich.
René González, ein Pilot, war der Vortäuschung seiner Lossagung [vom "Castro-Regime", Anm. d. Ü.] angeklagt, um sich bei der Exilorganisation der Brüder einzuschmeicheln, wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Fernando González, nicht verwandt, wurde zu 19 Jahren verurteilt wegen des Versuchs, sich in die Büros cubano-amerikanischer Politiker einzuschleichen und prominente Exilanten zu beschatten.
Die Angeklagten haben mit der Hilfe des National Committee to Free the Cuban Five, einer in San Francisco ansässigen Befürwortergruppe, die die Website, www.freethecubanfive.org, betreibt und weltweite Brief-Kampagnen organisiert, Unterstützung von rund um den Globus erhalten.
Die Gruppe setzte sich für etliche Fälle ein.
Trotz des Urteils des Berufungsgerichts vom Mittwoch muss es immer noch darüber urteilen, ob es ausreichende Beweise für die Verurteilung der Männer gab.

Deutsch: ¡Basta Ya!

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