Richterin blockiert die Offenlegung im Fall der Cuban Five

Von Curt Anderson (AP), 2. Oktober 2009

Miami: Eine Bundesrichterin blockierte am Freitag ein U.S.-Gesuch wegen Schadenseinschätzung für die nationale Sicherheit, das von einem anderen Richter in dem politisch belasteten Fall der drei verurteilten kubanischen Spione angeordnet worden war, die um mildere Gefängnisstrafen ersuchen.
Ohne Kommentar erließ die U.S.-Bezirksrichterin Joan Lenard ein Aussetzungsgesuch seitens der Bundesstaatsanwälte, die für mehr Zeit für die Bearbeitung der ursprünglichen Anordnung plädieren und argumentieren, dass die Offenbarung von streng geheimer Regierungsinformation zu umfassend und unangemessen beantragt worden sei. Die Staatsanwälte beharrten ebenfalls darauf, dass sie nichts Relevantes für die Schadenseinschätzung in dem so genannten Fall der Cuban Five gefunden hätten.
"Die Regierung hat das von der Verteidigung beantragte Material gewissenhaft und gründlich durchsucht und diese Suche hat keine formalen Schadensfeststellungen ergeben," sagte die U.S.-Bundesstaatsanwältin Caroline Heck Miller in einer Eingabe an das Gericht.
Die Sache des Schadens der nationalen Sicherheit ist der Schlüssel für die drei Kubaner, deren Verurteilungen wegen Spionageverschwörung von 2001 - lebenslänglich für Antonio Guerrero und Ramón Labañino, 19 Jahre für Fernando González - in diesem Jahr von einem Bundesberufungsgericht ausgesetzt wurden. (1)
Die Anordnung verlangt von U.S.-Beamten, nach jedwedem Hinweis zur Schadenseinschätzung für die nationale Sicherheit durch Handlungen der Kubaner zu suchen, worauf gegründet sein könnte, ob drei der Fünf eine mildere Strafe bekämen. Wenn es keine Schadensfeststellung gebe, sagen die Verteidigungsanwälte, dann könnten die USA ihr Ersuchen um lange Gefängnisstrafen nicht rechtfertigen.
Der 13.Oktober wurde als Termin angesetzt, an dem Lenard die neuen Urteile verkündet, aber die Debatte über Schadensabschätzungen lässt an dem Datum zweifeln.
Die Berufungsrichter hatten gesagt, es gebe unzureichende Hinweise dafür, dass Guerrero und Labañino streng geheime US-Informationen übermittelt hätten, um ihre Urteile zu rechtfertigen. In González' Fall entschied das Berufungsgericht, er wäre fälschlich als Leiter und Manager des kubanischen Spionagerings "Wespennetz" eingestuft worden.
Hinweise während des Verfahrens von 2001 zeigten, die Gruppe habe versucht, in US-Militäreinrichtungen einzudringen und kubanische Exilgruppen und Politiker, die gegen die kubanische Regierung sind, auszuspionieren. Laut einer Zeugenaussage während des Verfahrens, sei zu mindest ein kubanischer Spion an dem Abschuss von drei [es waren zwei, Anm. d. Ü.] Flugzeugen der kubanischen Exilgruppe "Brothers to the Rescue" beteiligt.
Die kubanische Regierung hält die fünf Männer für Helden und bezeichnet den Fall regelmäßig als politischen Schauprozess. Die Anwälte aus den USA behaupten, die Männer seien zu Unrecht bestraft worden, da keinerlei US-Geheimnisse gefährdet gewesen seien.
Die Staatsanwälte haben auch versucht, Zweifel an den Behauptungen der Verteidigung anzumelden, US-Behörden hätten in der Vergangenheit Schadensabschätzungen für die nationale Sicherheit zitiert. In ihrem Antrag sagte Miller, die Fernsehkommentare des früheren FBI-Chefs von Miami Hector Pesquera, die von der Verteidigung zitiert wurden, bezögen sich nicht auf Feststellungen nach der Verhaftung sondern auf die ursprünglichen Beweise gegen die Männer.
"Er weiß von keiner Schadensabschätzung, die als Ergebnis des Falles durchgeführt worden war," sagte Miller über Pesquera.
Lenard hat für die Verteidiger den 16. Oktober festgelegt, an dem sie weitere Argumente über die Angelegenheit der Schadensabschätzung einreichen sollen.

(1) Anm. d. Ü.: Es war bereits am 4. September 2008, als bekannt wurde, dass das hier zu verhandelnde Urteil des Drei-Richter-Gremiums vom Bezirksberufungsgericht in Atlanta, ursprünglich vom 4. Juni 2008, gegen den Revisionsantrag der Verteidigung bestätigt wurde, Anm. d. Ü.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

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