Ausschnitte aus einer AP-Meldung und einem Artikel der New York Times zur mündlichen Verhandlung über die Neufestsetzung des Strafmaßes für Antonio Guerrero am 13. Oktober 2009 in Miami
Unter der Überschrift, "Kubanischer Spion erhält reduzierte Strafe von ungefähr 22 Jahren",
liefert der AP-Korrespondent CURT ANDERSON am 13. Oktober, kurz nach der 4-stündigen Verhandlung für die Neufestsetzung von Antonio Guerreros Strafmaß, unter anderem noch einige Details aus dem Gerichtssaal: Nachdem er wiederholt, dass das 11. U.S.-Bezirksberufungsgericht die lebenslängliche Strafe als ungerechtfertigt erachtet und als zu hart verworfen hatte, weil keine Regierungsgeheimnisse gestohlen worden seien, zitiert er die Begründung von Richterin Joan Lenard dafür, dass sie den beantragten "Deal" mit der Staatsanwaltschaft, das Strafmaß auf 20 Jahre zu reduzieren, nicht akzeptiere wie folgt: "Das Beweismaterial in diesem Fall deutet darauf hin, dass er es sehr gerne wollte." Der Gerichtssaal sei "voll gepackt" gewesen. Er nennt unter anderem Antonios Familienmitglieder wie auch seine "betagte Mutter", seine Unterstützer sowie kubanische Exilanten, unter denen auch Verwandte der vier 1996 abgeschossenen Piloten gewesen seien. Letzteres nimmt er zum Anlass, noch einmal zu behaupten, dass Gerardo Hernández darin verwickelt gewesen sei, und er zitiert die Mutter eines der damals umgekommenen Piloten: "Ich bemitleide seine Mutter, aber dies waren Verbrechen, die sehr schwer und sehr groß waren und Familien zerstört haben." Das habe sie auf Spanisch gesagt. Dann zitiert er aber auch die kubanische Regierung mit dem Satz: "Jeder Tag, den sie weiter im Gefängnis verbringen, wird eine beschämende Bestätigung für die Komplizenschaft der nordamerikanischen Administration mit dem Terrorismus sein." Die Vize-U.S.-Staatsanwältin Caroline Heck Miller habe dagegen gesagt, dass der "Deal über 20-Jahre" teilweise in der Absicht abgeschlossen worden sei, "falsche Behauptungen und Verdrehungen, die in der ganzen Welt" über den Fall "im Umlauf waren", zu unterdrücken. Sie habe der Richterin gesagt, dass das Einspruchsabkommen durch die Beendigung der Wahrnehmung, die den Fall umgebe, den Respekt vor dem Gesetz fördere und dass es von "Wert" sei, "dass der Angeklagte, dem zustimmt, dass das Strafmaß angemessen sei". Guerreros Anwalt Leonard Weinglass habe gesagt, dass er überrascht sei, dass sich die Richterin für das Strafmaß von 21 Jahren [plus 10 Monaten, Anm. d. Ü.] entschieden habe, ein längeres, als das, worauf sich die Anwälte und Staatsanwälte geeinigt hätten. "Wenn man in gutem Glauben und mit aller Ernsthaftigkeit auf die Regierung der Vereinigten Staaten zugeht, würde man erwarten, dass eine Bundesrichterin das anerkennt," habe Weinglass nach der mündlichen Anhörung gesagt. Außer, dass Antonio "Routinefragen" beantwortet habe, habe er keine Erklärung abgegeben. Weinglass habe gesagt, sein Klient müsse unter Anrechnung der Zeit seit seiner Verhaftung 1998 bis jetzt und einer zur Bewährung wegen guten Benehmens ausgesetzten Zeit noch sieben weitere Jahre verbüßen. Weinglass habe angekündigt, dass er immer noch aus verfassungsrechtlichen Gründen plane, im nächsten Jahr in Berufung zu gehen. Außerdem erwähnt der Autor des Artikels noch, dass die mündlichen Anhörungen für die Neufestsetzung der Strafmaße für Ramón Labañino und Fernando González wegen der Beantragung der "Schadenseinschätzung" hinsichtlich der U.S.-nationalen Sicherheit seitens ihrer Anwälte verschoben worden seien. Koautoren des Artikels waren die AP-Journalisten Laura Wides-Munoz in Miami und Paul Haven in Havanna.
Unter der Überschrift "Früherer nationaler Sicherheitsberater von Präsident Carter gibt die Unmöglichkeit eines fairen Verfahrens in Miami zu" berichtet IAN URBINA in der New York Times über die Gerichtsverhandlung zur Neufestsetzung des Strafmaßes für Antonio Guerrero am 13. Oktober zunächst kurz über die Vorgeschichte des Falles und schreibt dann, dass die Richterin Joan Lenard: Antonios Strafmaß auf 262 Monate oder fast 22 Jahre reduziert habe, was bedeute, dass er in ungefähr sieben Jahren aus dem Gefängnis käme, wobei seine bisher seit 1998 verbüßte Haft und einer zur Bewährung wegen guten Betragens ausgesetzte Zeit angerechnet würde. [...] Deutsch: ˇBasta Ya! (jmb)
|