Gerichtshof von Texas lädt Reporterin zu einem Bundesgerichtsverfahren vorDaniel Skallman, Reporters Committee for Freedom of the Press, 22. November 2010
Ein Bundesgerichtshof in El Paso, Texas, bestellte in der vergangenen Woche eine Reporterin zur Zeugenanhörung in einer Vorverhandlung ein, die zu einem Bundesstrafverfahren gegen einen kubanischen Anti-Castro- Kämpfer gehört, der wegen Betrugs der Einwanderungsbehörde und illegaler Einwanderung beschuldigt wird.
Die Abteilung im Justizministerium für Nationale Sicherheit lud die Reporterin Ann Louise Bardach am 5. November zur Zeugenaussage vor dem US-Bezirksgericht des westlichen Bezirks von Texas ein, um das von ihr geführte und auf Tonband aufgenommene Interview mit dem Angeklagten Luis Posada Carilles von 1998 auf der Insel Aruba beglaubigen zu lassen. Bardach hatte danach die Interviews und eine Geschichte über Posada am 5. April 2005 in der New York Times veröffentlicht. Laut Bardachs Artikel stand Posada in Verbindung mit dem Herunterholen eines kubanischen Verkehrsflugzeugs von 1976, wobei 73 Zivilisten an Bord getötet wurden, in Venezuela inhaftiert worden. Angeblich kam er 1985 durch Bestechung aus dem Gefängnis, wurde aber 2000 für einen Mordanschlag auf den früheren kubanischen Präsidenten Fidel Castro auf dem internationalen Gipfeltreffen in Panama erneut verhaftet. Nachdem er von der panamaischen Präsidentin 2004 trotz des Verbrechens begnadigt worden war, verschwand er bis 2005, wonach er mit einem falschen Ausweis in die Vereinigten Staaten einreiste und in Miami einen Asylantrag stellte. Laut einem am Freitag ausgegebenen Erlass des Gerichts ist Posada wegen Meineid, Behinderung, Einwanderungsbetrug und wegen falscher Angaben gegenüber den Einwanderungsbehörden angeklagt. Zwei Meineidsklagen beruhen auf Widersprüchen zwischen Posadas Angaben in seinem Interview von 1998 mit Bardach und denen, die er während des Einwanderungsprozesses gemacht hatte. Im Februar stellte Posada einen Antrag auf Ausschließung der Tonbänder des Interviews mit Bardach als Beweismaterial vor Gericht, indem er behauptete, die Regierung könne nicht beweisen, dass sie genau stimmten und nicht geändert worden seien. Das Gericht hielt am 15. November eine Anhörung ab, um die Echtheit der Tonbänder festzustellen, zu der Bardach als Zeugin geladen gewesen war. Nach der Anhörung lehnte das Gericht am Freitag Posadas Antrag ab, die Bänder als Beweismaterial im Strafprozess auszuschließen und entschied, dass sie tatsächlich authentisch seien. Bardach, die wegen des Interviews mit Posada dreimal vor den Bundesgerichtshof geladen worden war, sagte ihr Engagement in diesem Fall setze einen gefährlichen Präzedenzfall für das im Ersten Zusatzgesetz festgelegte Recht der Reporter. Sie teilte per E-Mail mit, dass sie und die Times in diesem Fall über fünf Jahre lang mit Gerichtsvorladungen zu kämpfen gehabt hätten und zwar "zur Verteidigung des einen Prinzips: dass Reporter nicht gezwungen werden sollten, Beweise gegen ihre Quellen zu erbringen." Obwohl das Gericht entschied, die Authentizität ihrer früheren Berichte über Posadas Verbrechen zu bestätigen, "ist das ein beunruhigendes Urteil für den Journalismus," sagte Bardach. "Während Posada keine zuverlässige Quelle war, könnte es gut sein, dass Probanden und Quellen in Zukunft davon abgehalten werden, mit Reportern zu sprechen und wahrscheinlich Journalisten und Medienorganisationen dazu angehalten werden, Aufzeichnungen oder Materialien aus Furcht vor Staatsanwälten zu zerstören, die entweder zu faul oder zu ängstlich sind, sich ein eigenes Urteil zu bilden." Bardach behauptet weiterhin, dass das Justizministerium genügend Information gehabt habe, um Posada mit Strafe zu verfolgen, "was die Nutzung von Reporter-Tonbändern überflüssig gemacht haben sollte," sagte sie. Sie fügte hinzu, dass fünf Schachteln mit Tonbändern und Beweismaterial im Büro des FBIs in Miami aufbewahrt gewesen seien, die im Sommer 2003 vernichtet worden seien und dass die Regierung dieses Ereignis nie vollständig überprüft habe. Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb) (Quelle: Reporters Committee for Freedom of the Press vom 22. November 2010)
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