Politische Stiftungen werden wegen des Verfahrens gegen einen der Cuban Five angeprangert

Realcuba, 2. Oktober 2011

Von Caridad Martínez

  Padrón
 
Roberto, Irma, René,
Irmita und Ivette

(Prensa Latina) René González, einer der in den USA gefangen gehaltenen fünf kubanischen Antiterroristen und seine Familie müssen wegen des Verfahrens der politischen Stiftungen in seinem Fall teuer bezahlen, versicherte sein Bruder Roberto González und Mitglied des Verteidigerteams in dieser Sache.
"Die Aktionen sind nicht nur zu Ungunsten der Beklagten, sondern sie schaden ihnen. Diese offensichtlich politischen Aktionen verstoßen gegen alle Gepflogenheiten, alles Normale und lassen sich nicht verallgemeinern," sagte González in einem heute bei Juventud Rebelde veröffentlichten Interview.
Gerardo Hernández, René González, Ramón Labañino, Antonio Guerrero und Fernando González verbüßen wegen der Informationen über die gegen ihr Land geplanten terroristischen Anschläge der in den Vereinigten Staaten ansässigen antikubanischen Gruppen überzogene Strafurteile.
René González wird am kommenden 7. Oktober, nachdem er seine Gefängnisstrafe verbüßt hat, freigelassen, soll aber noch drei volle Jahre supervidierter Bewährungszeit in den Vereinigten Staaten verbringen. Während all' dieser Jahre sei ihm nicht gestattet gewesen, seine Ehefrau zu sehen, weil er das Recht, sich selbst zu verteidigen, in Anspruch genommen habe, ein Recht, dass ihm von der Verfassung zustehe, merkte Roberto González an.
Er bezog sich darauf, dass González' Strafurteil niemals hätte auf 15 Jahre Gefängnisaufenthalt lauten dürfen.
René González habe sich dazu bereit erklärt, ein Agent der kubanischen Regierung zu sein, dies aber dem [US-]Justizminister nicht mitgeteilt, sagte er, und das sei sein Vergehen: es dem Justizminister nicht mitgeteilt zu haben.
"Aber wenn er es ihm mitgeteilt hätte, wäre er nicht in der Lage gewesen, irgend eine der Aktionen gegen Kuba aufzudecken, weil er ja versucht hätte, die von den geschützten und unterstützten Agenten des Justizministers ausgeführten Aktionen aufzudecken," versicherte er.
"Für das Vergehen, ein Agent zu sein," erklärte er, "kann eine Person zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt werden; für das Vergehen der Verschwörung zu fünf Jahren, oder anders gesagt, wenn du Agent bist, hast du gleichzeitig schon Verschwörung begangen, weil das Delikt Verschwörung bedeutet, dass du dich mit jemandem abgesprochen hast, und wenn du dich entschieden hast, jemandes Agent zu sein, hast du schon eine Absprache getroffen. Also ist das Delikt der Verschwörung ein Teil der Agententätigkeit, beide zusammen werden als eines betrachtet.
Im Fall der Höchststrafe (es gibt auch die Möglichkeit einer geringeren Strafe, sogar Geldbuße) hätte er zu 10 Jahren Haft verurteilt werden können," sagte er.
"Nach den Gefängnisregeln vermindert sich die Strafe bei guter Führung jedes Jahr um 52 Tage," erklärte er, und das sei der Grund dafür, dass René González nach 13 Jahren und einem Monat entlassen wird.
Die Richterin Joan Lenard vom Bezirk Südflorida habe kürzlich den Antrag von René González abgelehnt, in dem er beantragt hatte, nach Kuba reisen zu dürfen und dort zu leben, statt die Zeit seiner überwachten Entlassung in den USA zu verbringen, erinnerte er.
Für Roberto González beschränkt es sich nicht auf ein Gebiet; es ist als wäre er heimatlos, als hätte er keine andere Wahl.
Man könne nicht sagen, ob ein Mensch daran denkt, René etwas anzutun, aber die Gefahr bestehe, warnte er.
Die Entscheidung sei, wie die Richterin selbst geschrieben habe, nicht endgültig und auch nicht die Begründung, Renés Rückkehr nach Kuba zu untersagen, tatsächlich sei der Antrag zum falschen Zeitpunkt eingereicht worden, ergänzte er.
Bezüglich dessen, wie sein Bruder die neue Epoche annehmen werde, meinte Roberto González, die Hauptsache sei, alles Nötige zu tun, was für den Rest der Fünf nützlich sei.
Das wesentliche Prinzip in Renés Leben sei es, sich nützlich zu machen, das ergebe sich aus seiner Erziehung, versicherte er.

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db),

(Quelle: Realcuba's Blog vom 2. Oktober 2011)

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