Erwiderung auf den Reiseantrag des Angeklagten

Bezirksgericht der Vereinigten Staaten
Südlicher Bezirk Florida
Fall Nr. 98-721-cr-Lenard
Vereinigte Staaten von Amerika

Gegen

René González
Angeklagter

Erwiderung auf den Reiseantrag des Angeklagten

Der Angeklagte René González ("Angeklagter"), der zurzeit eine überwachte Freilassung als Bestndteil seines Strafurteils verbüßt, ersucht wegen der schweren Erkrankung seines Bruders um Erlaubnis, für zwei Wochen nach Kuba reisen zu dürfen.

Die Vereinigten Staaten wissen den humanitären Anlass des Angeklagten für sein Ersuchen zu schätzen.*

Sollte das Gericht entscheiden seinem Antrag stattzugeben, bitten die Vereinigten Staaten das Gericht respektvoll, seiner Anordnung folgende Auflagen hinzuzufügen:

Trotzdem lehnen die Vereinigten Staaten den Antrag des Angeklagten aufgrund der Sicherheitsbedenken des FBIs ab. Es besteht die Sorge, dass González während seiner Kubareise sich mit Beamten des kubanischen Geheimdienstes und dessen Personal treffen oder sich mit der Absicht oder dem Ergebnis mit ihnen beraten könnte, um nach der Rückkehr des Angeklagten in die Vereinigten Staaten die Interessen der kubanischen Regierung zu fördern, die im Gegensatz zu den Interessen der Vereinigten Staaten stehen.

  • dass der Angeklagte seinem Bewährungsbeamten einen genauen Programmablauf seiner Reise mit Flugnummer, Reiseroute, Ort und Kontaktinformation übermittelt;

  • Die Vereinigten Staaten haben (die vom Anwalt zur Verfügung gestellte) Krankengeschichte überprüft, die mit den Behauptungen des Angeklagten übereinstimmt, aber die medizinischen Gegebenheiten des Bruders des Angeklagten noch nicht unabhängig verifiziert.
    dass der Angeklagte kubanische Geheimdienstbeamte oder -angestellte nicht trifft, hinzuzieht oder mit ihnen kommuniziert;

  • dass der Angeklagte während seiner Abwesenheit vom Bezirk seiner Bewährung seinem Bewährungshelfer telefonisch berichtet, wie dieser es angeordnet hat;

  • dass die Anordnung des Gerichts, die dem Angeklagten die Reise erlaubt nur unter Beachtung der überwachten Entlassung gilt, und der Angeklagte sich an die Gesetze und Regularien der Regierungen der Vereinigten Staaten und Kubas bezüglich der Reisen zwischen beiden Ländern halten muss, und den Erhalt aller Genehmigungen für eine solche Reise beantragt;

  • dass die Auflagen der überwachten Entlassung unverändert bleiben, und er muss in die Vereinigten Staaten und den Bezirk seiner überwachten Entlassung zurückkehren, damit die Auflagen seiner überwachten Entlassung nicht verletzt werden.

WESHALB die Vereinigten Staaten beantragen, dass der Reiseantrag abgelehnt werden sollte.

Mit Respekt überreicht

WIFREDO A. FERRER
UNITED STATES ATTORNEY
By: /s/ Caroline Heck Miller CAROLINE HECK MILLER
ASSISTANT U.S. ATTORNEY
Florida Bar Number 0322369
99 N.E. 4th Street
Miami, Florida 33132
(305) 961-9432
(305) 530-6168 (fax) caroline.miller@usdoj.gov
CERTIFICATE OF SERVICE

Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)

(Quelle: Realcuba's Blog vom 13. März 2012)

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