Wochenendausgabe von "CounterPunch" 28.-30. September 2012 Ein erfundener Mord (Fortsetzung)
Das Wunder von MiamiVon Ricardo Alarcón de QuesadaHavanna
Am 25. Mai 2001, als sich der Prozess gegen Gerardo Hernández dem Ende zuneigte, reichte die Staatsanwaltschaft eine "Emergency Petition for Writ of Prohibition" [Dringlichkeitspetition] bei dem Appellationsgericht des 11. Bezirks in Atlanta ein. Die erste Überraschung war die Geschwindigkeit, mit der die Regierung dieses Dokument, das über vierzig Seiten umfasste - in weniger als ein paar Stunden - vorbereitet hatte. Hier ist beschrieben, um was es ging:
"Im Verlauf der Morgenstunden des 25. Mai 2001, nach sechs Tagen der Argumentation, hatte der Gerichtshof die Instruktionen für die Jury in der Angelegenheit abgeschlossen. Nach 13:00, noch am selben Tag, erhielten die Vereinigten Staaten eine Kopie des Schriftstücks über diese Instruktionen vom Bezirksgericht. Die Vereinigten Staaten hatten mehrere Einwände gegen diese Instruktionen." (Emergency Petition, Seite 3) Am selben Nachmittag tat die Staatsanwaltschaft "den Schritt ohne Präzedenzfall, dieses Gericht um eine Unterlassungsanordnung zu bitten." (ebd. Seite 4 und 5) Was war es, was die Staatsanwaltschaft dazu bewegte, um eine Unterlassungsanordnung zu ersuchen? Lassen Sie uns die Dringlichkeitspetition lesen: "Dass das Bezirksgericht dahin gehend angewiesen werde, die Jury so zu instruieren, dass es ihr verwehrt ist, darüber zu befinden, ob der Angeklagte Hernández oder seine Mitverschwörer im Anklagepunkt Drei damit einverstanden gewesen seien, dass die Morde in dem besonderen maritimen und territorialen Bereich der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten stattfinden sollten. Dass es dem Bezirksgericht verboten sei, der Jury eine Musteranweisung für die Anklage auf Mord ersten Grades zu geben und die Jury so zu instruieren, dass sie den Angeklagten Hernández der vorsätzlichen Mordverschwörung für schuldig befinden müssten. Dass es dem Bezirksgericht verboten sei, der Jury eine Theorie der Verteidigung wie die zum Anklagepunkt Drei vorzugeben, wozu eine Versorgung mit den ICAD-Abkommen und deren Vertragsanhang gehörten." (ebd. Seite 39 und 40)
"der Angeklagte Gerardo Hernández beging in wissentlicher, willentlicher und gesetzwidriger Tateinheit Verschwörung im Verbund und mit Zustimmung von den der Anklagejury bekannten und unbekannten Personen, einen Mord, das bedeutet die gesetzwidrige Tötung von Menschen in böswilliger Absicht insbesondere auf dem maritimen und territorialem Gebiet der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten, im Verstoß gegen Paragraph 18 des Strafgesetzes der Vereinigten Staaten, Absatz 1111." (Second Superseding Indictment [zweite "Nachfolgeklage" ?], Seite 14) Man muss diese Regierungsanklage nur mit der Instruktion der Richterin vergleichen, um zu begreifen, dass die beiden identisch sind: "Anklagen aus Punkt 3, dass der Angeklagte, Gerardo Hernández, sich mit anderen Personen zur Begehung von Mord verschworen habe, das heißt, der gesetzwidrigen Tötung eines Menschen in böswilliger und zuvor bedachter Absicht, insbesondere auf dem maritimen und territorialem Gebiet der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten." (Gerichtsprotokoll vor der Ehrenwerten Joan A. Lenard, Seite 14587-14588) Infolgedessen ordnete Richterin Lenard an, dass Gerardo
"nur in diesem Punkt der Anklage für schuldig befunden werden kann, wenn einer der folgenden Fakten über jeden Zweifel hinaus bewiesen ist.
Wie konnte die Regierung eine Anordnung ablehnen, die ihrer eigenen Behauptung in dem Brief folgt? Ricardo Alarcón ist der Präsident der kubanischen Nationalversammlung. Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db) (Quelle: CounterPunch, Wochenendausgabe, 28.-30. September 2012)
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