2001 wurde Gerardo Hernández, zu zwei lebenslänglichen Strafen verurteilt, eine davon für Verschwörung zum Mord wegen des Abschusses zweier Flugzeuge der "Brothers to the Rescue". Gerardo hatte mit dem Abschuss dieser Flugzeuge am 24. Februar 1996 nichts zu tun, und die US-Regierung konnte das Gegenteil nicht beweisen. Es war eine Entscheidung der kubanischen Regierung zur Verteidigung ihrer Souveränität nach 26 Verletzungen dieser Gruppe von Kubas Luftraum.
Trotz der Tatsache, dass Gerardo mit diesem Ereignis nichts zu tun hatte, der Beweis für den Ort des Absturzes der Flugzeuge enthält die Schlüsselinformation zu dieser unglücklichen von den "Brothers to the Rescue" verursachten Episode. Der Beweis durch Satellitenaufnahmen der NASA von diesem Tag könnte Gerardo entlasten. Also nahm er sein Recht in Anspruch und ersuchte die US-Regierung um die Vorlage der Beweise, wegen derer er durch diese falsche Anklage verurteilt wurde. Bis auf den heutigen Tag haben die USA dies abgelehnt.
Woher kommt es, dass die US-Regierung solche entscheidenden Beweis weiterhin versteckt. Sie behauptet, dass die Flugzeuge in internationales Gewässer fielen. Kuba hat vor internationalen Organisationen wiederholt mit genügend Beweismaterial nachgewiesen, dass die Flugzeuge innerhalb des kubanischen Rechtsgebiets ins Wasser fielen.
Wenn die US-Regierung die Basis zur Verurteilung Gerardos hat, warum versteckt sie die Satellitenaufnahmen noch nach 17 Jahren?
Forderung nach Satellitenaufnahmen stoßen auf ein zögerliches Bezirksgericht
Courthouse News Service, Freitag, 11. Januar 2013
Matt Reynolds
Pasadena, Kalifornien, (CN): Es gibt keinen Grund für die US-Regierung die Existenz von Satellitenaufnahmen, die den Abschuss von Flugzeugen durch die kubanische Regierung zeigen, abzuschirmen, teilte eine Gruppe dem 9. Bezirksgericht mit.
2010 reichte das "Center for Human Rights and Constitutional Law" [Zentrum für Menschenrechte und Verfassungsrecht, Anm. d. Ü.] eine Bundesklage nach dem "Freedom of Information Act" gegen die NASA und die "National Geospital Intelligence Agency (NSA)" ein.
Die Gruppe möchte Zugang zu allen Satellitenaufnahmen, die am 24. Februar 1996 von einem Gebiet in der Nähe der Nordküste Kubas gemacht wurden, wo kubanische MIGs zwei Flugzeuge, die von kubanischen Exilantengruppen, den "Brothers to the Rescue", geflogen wurden, wobei vier US-Bürger getötet wurden.
Das Center glaubt, solche Information sei für eine "Habeas Corpus"-Petition zugunsten von Gerardo Hernández entscheidend, der aufgrund von Anklagen, er habe Kuba mit Information versorgt, die zu dem Abschuss der Flugzeuge von 1996 führten, lebenslängliche Haft verbüßt.
Hernández gehört zu der Gruppe kubanischer Männer, die als die "Cuban Five" bekannt und wegen Ausspionierens der "Brothers to the Rescue" auf US-Boden inhaftiert sind.
Nachdem Hernández der Verschwörung zum Mord für schuldig befunden worden war, hatte ein Appellationsgericht die Urteilssprüche gegen ihn und seine Landsleute kurzzeitig aufgehoben. Das gesamte Gremium des 11. Bezirksgerichts setzte die Verurteilungen schließlich wieder in Kraft, und der US Supreme Court lehnte eine Überprüfung ab.
Das "Center for Human Rights" sagte, ein Nachweis über die Satellitenaufnahmen könne helfen festzustellen, wo der Abschuss stattgefunden habe, um Hernández' Verurteilung in Frage zu stellen.
Doch das NGA lehnte sogar sowohl eine Bestätigung als eine Leugnung der Existenz der Bänder oder Bilder ab, um die die Gruppe ersucht.
Die Verweigerung der Anerkennung der Existenz eines Objektes, um das nach dem FOIA ersucht wurde, ist als "Glomar"-Antwort bekannt, benannt nach dem "Hughes-Glomar-Explorer", einem Schiff, das für ein geheimes CIA-Projekt bei der Bergung eines im Pacific gesunkenen sowjetischen Marine-U-Boots genutzt wurde.
In Beantwortung der Rechtsklage des "Centers" erklärte der Direktor Barry Barlow den Grund für die Entscheidung der Agentur in einer Deklaration an das Gericht.
Die US-Bezirksrichterin Margaret Morrow in Los Angeles fand diese Erklärung glaubwürdig und bewilligte der Regierung 2011 ein vorläufiges summarisches Urteil der Glaubwürdigkeit.
"Das Gericht befindet, dass die NGA ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, dass sie zulässigerweise nach der Bestimmung handelte, dass die Anerkennung der Existenz oder Nichtexistenz von Akten, die den Antrag des Rechtsstreits betreffen, Quellen oder Methoden des Auslandsgeheimdienstes preisgeben könnten und dies der nationalen Sicherheit schaden könnte," schrieb Morrow.
Vertreten durch seinen Direktor, Peter Schey, stellte das "Center for Human Rights & Constitutional Law" am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag beim 9. Bezirksgericht, den Fall wieder aufzunehmen.
Schey sagte, dieser Fall repräsentiere zum "allerersten Mal", dass eine Geheimagentur die Haltung einnehme, es bedürfe nach jedem Antrag nach dem "Freedom of Information"-Gesetz der Anwendung einer "Glomar"-Reaktion.
Die Existenz der Bilder zu bestätigen, hieße lediglich zuzugeben, was die Welt ohnehin schon wisse, nämlich dass [US]-Amerika ausländische Geheimdienstinformationen sammle, behauptete er.
Die skeptische Richterin Margaret McKeown sagte zu Schey: "Das übetrumpft kaum die Sichtweise, dass es um die Sorge um die Nationale Sicherheit geht."
Schey insistierte, dass Barlows Angabe unangemessen sei und erklärte sie zu einem Affidavit "von der Stange", das die Agentur handhaben könne, um alle zukünftigen Anfragen unter dem "Gesetz für Freiheit der Information" nach Satellitenbildern abzulehnen.
Richter Milan Smith schien von Barlows Angaben überzeugt zu sein. Er bemerkte, dass die Antragsteller wegen mangelnden Präzedenzrechts einen Berg zu besteigen hätten.
Angelegenheiten der Nationalen Sicherheit seien ein "Feld der Regierungskompetenz" nicht der Gerichte, fügte er hinzu.
Als Antwort forderte Schey die NGA auf, den Antrag komplett abzulehnen.
Er behauptete, dass der Direktor des Nationalen Geheimdienstes und nicht die NGA die Geheimdienstquellen schützen müsse.
Aber der Anwalt des Justizministeriums Thomas Byron sagte, die Agentur sei "autorisiert" eine Glomar-Antwort anzuwenden. Er bestritt auch die Auffassung, dass alle zukünftigen Anträge ähnlicher Natur unter Anwendung der gleichen Ausnahmeregelung abgelehnt würden.
Der leitende Richter Alex Kozinski fragte Byron, wieso es die Nationale Sicherheit bedrohe, die Existenz der Bilder zuzugeben.
"Ich bin nicht sicher, ob irgendetwas aufgedeckt wird, wenn wir sagen, dass wir ein Bild haben von einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort," sagte der leitende Richter.
Byron blieb dabei, dass [US]-Amerikas Feinde Informationen über die Fähigkeiten und Grenzen des Sammelns von Geheimdienstinformationen durch die USA sammeln könnten, auch wenn die Agentur nichts weiter täte, als die Existenz der Bilder zu bestätigen oder abzustreiten.
Er sagte, ausländische Spione könnten ausfindig machen, wo die Satelliten arbeiten, und Informationen über die Auflösung der Bilder herausbekommen, und den Winkel aus dem ein Bild aufgenommen wurde.
Kozinski bestand auf einer Antwort darauf, ob die Agentur eine Ausnahmeregelung anwenden würde, um alle Anträge auf Bilder nach dem "Gesetz für Freiheit der Information" abzulehnen.
Nach einigem hin und her räumte Byron ein, dass wenn es um Bilder zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ginge, die Ausnahmeregelung angewendet werden könnte.
Der Anwalt sagte auch, die Agentur sei froh gewesen, dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit mehr Details zu liefern, behauptete aber auch, dass so eine Ausnahme der "letzte Ausweg" sein sollte.
"Ich bitte nicht darum, die Bilder zu sehen," sagte Kozinski zu den Kichernden im Gerichtssaal. "Ich habe genug Ärger mit der Tatsache, dass man mein Haus bei Google Maps sehen kann. Wenn man nahe genug 'ran geht, kann man mich beim Sonnenbaden auf der Veranda sehen."
Deutsch: ¡Basta Ya! (jmb, db)
(Quelle:
Realcuba's Blog vom 24. Januar 2013)