Nationaler Verband der RechtsanwältePressebeirat – Veröffentlichungstermin: Dienstag, 12. NovemberKontaktadresse: Heidi Boghosian, 212-679-5100, ext. 11 Ankündigung der Telefon-Presse-Konferenz: Anwalt für Zivilrecht, Leonard Weinglass, beantragt eine neue Gerichtsverhandlung für fünf Kubaner, die in den USA der Spionage beschuldigt wurden Der Antrag basiert auf neu entdecktem Beweismaterial für absichtliche Falschdarstellungen seitens der Anklage während der ursprünglichen Gerichtsverhandlung in Miami im Namen der Interessen vor Ort Telefonkonferenz: Dienstag, 12. November, 2002, 11:00 am E.S.T. Zur Beteiligung an der Konferenz – Rufnummer: 1-847-944-7315, 5
bis 10 Am 8. Juni 2001 wurden fünf Kubaner in Verbindung mit ihren Aktivitäten in Florida mit dem Ziel, drohende Anschläge der terroristischen Anti-Kuba-Organisationen, ausgehend von Miami, auszukundschaften, verschiedener Delikte angeklagt. Sie wurden dem Bundesgerichtshof in Miami vorgeführt, trotz ihrer Anträge auf eine Ortsverlegung der Verhandlung wegen der dortigen unverhüllt feindlichen Atmosphäre gegenüber jedem, der mit der kubanischen Regierung in Verbindung steht. Zwei der Angeklagten, Ramón Laba~nino und Antonio Guerrero, wurden zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen, und Gerardo Hernández zu zweimal lebenslänglich verurteilt. René González erhielt 15 Jahre und Fernando González 19 Jahre. Sie sind jetzt in Texas, Colorado, Kalifornien, Pennsylvania und Wisconsin inhaftiert. Am Dienstag, dem 12. November, 2002 wird der Rechtsanwalt für Zivilrecht, Leonard Weinglass, einen Antrag auf eine neue Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Miami stellen. Während der Telefon-Presse-Konferenz am Dienstag wird Weinglass die Begründung seines Antrages und die Aufdeckung neuer Beweise für “absichtliche Fälschung der Tatsachen und Beugung des Rechtes” seitens des US-Anwaltsbüros erklären. Ein Jahr nach der Urteilsverkündung der Verhandlung über die
Kubaner hatte dasselbe US-Anwaltsbüro damit argumentiert, dass Miami
eine so weltoffene Stadt sei, die den Fünfen eine faire Gerichtsverhandlung
ermögliche. Dann argumentierte es in einem zweiten Fall, als es zu
einer zivilrechtlichen Anklage gegen den US-Oberstaatsanwalt John Ashcroft
kam, entgegengesetzt und beklagte, es sei “praktisch unmöglich”
in Miami einen fairen Prozess Ashcroft war im letzteren Fall als Leiter der Justizabteilung angeklagt, die für Einwanderung und Eingliederung zuständig ist (INS =Immigration and Naturalization Service). Der Ankläger war ein nicht-kubanischer Latino, der behauptete wegen seiner nationalen Herkunft in Miami Diskriminierungen seitens des INS-Managements ausgesetzt zu sein. Der US-Anwalt benutzte dieselben Argumente, dieselben vorliegenden Gegenheiten und Zitate des Gesetzes, um ganz und gar gegenteilige Sichtweisen zu jeder der beiden Verhandlungen darzulegen. Weinglass dazu: “Als die Angeklagten der Spionage beschuldigte Kubaner waren, behauptete die Regierung, diese könnten eine faire Verhandlung in Miami-Dade erhalten, trotz der durchgehenden Feindseligkeit innerhalb der Gemeinde. Aber als der Angeklagte der Oberstaatsanwalt der Vereinigten Staaten war, der zivilrechtlich belangt werden sollte, machte dieselbe vorherrschende Feindseligkeit einen fairen Prozess ‘praktisch unmöglich’.” Weinglass weist mit dem Antrag auf Neuverhandlung für die kubanischen Angeklagten daraufhin, “dass die Einnahme diametral entgegengesetzter Positionen vom ‘Eleventh Circuit Court of Appeals’, der die Verhandlungen des Bundesbezirks Miami beaufsichtigt, in jedem Fall verurteilt wurde. In einem Zivilfall schrieben sie, dass jene, die inkonsequente Positionen vertreten ‘das Justizsystem zum Gespött’” machten. Er schloss daraus: “Noch wichtiger ist in diesem Fall die Notwendigkeit, ”die Integrität des Juristischen Prozesses zu schützen, indem man verbietet, das Parteien je nach der ‘dringenden Notwendigkeit des Augenblicks’ gegensätzliche Positionen einzunehmen, wie es vom Eleventh Circuit formell erklärt wurde.” Der Pressekonferenz werden sich Bruce Nestor, der Präsident des nationalen Anwaltsverbandes (National Lawyers Guild) und Gloria La Riva, Koordinatorin der Kampange “Free the Five” anschließen. Eine website, die die fünf kubanischen Angeklagten unterstützt, enthält Informationen über die Kampagne zu ihrer Befreiung. Sie lautet: www.freethefive.org Für die Medien wird eine digitale Bandaufnahme der Pressekonferenz über Telefonleitung zur Verfügung stehen von 15:00 h NY time am 12. November bis über Mitternacht hinaus am 13. November. Durchwahl: 415-821-7575. -30-
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