Wichtige Nachricht vom "National Committee to Free the Cuban Five (U.S)"
6. Dezember 2005
Liebe Freunde der fünf Kubaner,
Wir bitten Sie/Euch, die folgende Information zu lesen und so bald wie möglich einen Brief an die Menschenrechtskommission der UNO zu schicken, der dort bis zum 15. Januar an eine Sondereinrichtung, der "1503 Procedure" eingegangen sein muss.
Gegenstand des Briefes ist, bei der Menschenrechtskommission dringend um die ernsthafte Untersuchung und um eine positive Lösung, die die Verweigerung des Besuchsrechtes für die fünf Kubaner und ihre Familien betreffen, zu bitten, insbesondere in dem Fall von Olga Salanueva und Adriana Pérez.
[Bitte schicken Sie/schickt auch einen zweiten Brief unter Nutzung der "1503 Procedure" wegen der ungerechten Inhaftierung der fünf Kubaner. Weitere Einzelheiten über die fünf Kubaner finden Sie/findet Ihr in der "Working Group on Arbitrary Detentions' Conclusion" [Abschlusserklärung der Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen] auf der linken Seite von www.freethefive.org. Benutzen Sie/benutzt bitte die "1503 Procedure", die unten angegeben ist, dafür einen Brief zugunsten der fünf Kubaner zu schreiben.
Nach der unrechtmäßigen Inhaftierung von Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, René González und Fernando González hat die US-Regierung außerdem deren Familien auf willkürliche und grausame Art behandelt. Durchschnittlich wurden den Ehefrauen, Müttern und Kindern der fünf Kubaner nur ein bis zwei Besuche im Jahr gewährt.
Besonders unerhört war die andauernde Verweigerung von Einreisevisa für Adriana Pérez, Ehefrau von Gerardo Hernández, und für Olga Salanueva, Ehefrau von René González. Das hat zur Folge, dass Ivette González, die siebenjährige Tochter von Olga Salanueva und René González, ebenfalls des Rechtes beraubt wird, ihren Vater zu sehen. Sie ist per Geburt US-Bürgerin.
Was ist die "1503 Procedure"?
Das 1503 Verfahren ist eine Einrichtung, an die Einzelpersonen zu Menschenrechtsverletzungen schreiben können. Diese Briefe werden von einer Arbeitsgruppe, die im Rotationsverfahren dafür von der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bestimmt wird, untersucht. Sie wird Arbeitsgruppe für Benachrichtigungen [Working Group on Communications] genannt und trifft sich jährlich, um die individuell und von Gruppen eingereichten Klagen über angebliche Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen.
Ihre/Eure Aktion kann Veränderung bewirken! Erinnern Sie sich/erinnert Euch daran, dass die Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen im Mai 2005 ein wichtiges Urteil wegen der unrechtmäßigen Verhaftung, des unfairen Prozesses und der unrechtmäßigen Gefangenschaft fällte und eine Empfehlung zu deren Wiedergutmachung an die US-Regierung schickte. Diese wichtige Entscheidung war das Ergebnis zahlreicher Anträge zugunsten der fünf Kubaner von vielen Einzelpersonen aus aller Welt.
Ihr/Dein Brief für das Recht auf Familienbesuche ist heute wichtig!
Letztes Eingangsdatum zur Annahme der Briefe unter der "1503 Procedure" ist der 15. Januar 2006.
Achten Sie/ achtet bitte darauf und schreibt einen INDIVIDUELLEN Brief an die UNO, keine Petition mit vielen Unterschriften. Jede Person sollte ihren eigenen Brief schreiben.
Sie können/Ihr könnt auch eine Broschüre des US-Nationalkomitees zur Befreiung der fünf Kubaner zum Thema der Familienbesuche lesen. Sie steht auf unserer Website zur Verfügung und bietet gute Hintergrundinformation über Olgas und Adrianas Situation.
Wichtige Fakten, die für Ihren/Deinen Brief bedacht sein sollten sind:
a) Olga Salanueva und Adriana Pérez, ihnen beiden sind durch die US-Behörden sechsmal Einreisevisa verweigert worden.
b) Es gibt in den USA für Pérez und Salanueva keine weitere Regressklagemöglichkeit, um Berufung gegen die Verweigerung der Regierung ihrer Visa zu beantragen, daher gibt es keine andere Alternative als einen Berufungsantrag bei der Menschenrechtskommission unter Anwendung der "1503 Procedure" einzureichen.
Unten sind die Richtlinien für Ihre/Eure Benachrichtigung, wie sie von den UN-Regeln beschrieben werden, aufgeführt:
"Was sind die Kriterien für eine Benachrichtigung, um für eine Untersuchung zugelassen zu werden?
Für die Entscheidung, welche Benachrichtigungen für eine Untersuchung zugelassen werden, hat die Kommission zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten Regeln für das Verfahren aufgestellt [Sub-Kommission Resolution 1 (XXIV) vom 13. August 1971].
Im Allgemeinen können diese Regeln wie folgt zusammengefasst werden:
Eine Benachrichtigung wird nicht angenommen, wenn sie gegen die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen verstößt oder politisch motiviert zu sein scheint.
Eine Benachrichtigung wird nur zugelassen, wenn diese, unter der Voraussetzung, dass glaubwürdige Begründungen vorliegen, bei der auch jede Antwort dazu von der betroffenen Regierung in Betracht gezogen wird, ein widerspruchsfreies Muster von krasser und verlässlich belegter Verletzung der Menschenrechte und fundamentaler Freiheitsrechte wiedergibt.
Meldungen können von Einzelpersonen oder Gruppen eingereicht werden, die für sich in Anspruch nehmen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein oder die unmittelbare, verlässliche Kenntnis von solchen Menschenrechtsverletzungen haben. Anonyme Meldungen sind unzulässig sowie auch solche, die nur auf Berichten der Massenmedien basieren.
Jede Benachrichtigung muss Tatsachen, die Zielsetzung der Eingabe und die Rechte, die verletzt wurden, angeben. Es gilt als Regel, dass Benachrichtigungen, die beleidigende Ausdrücke oder verunglimpfende Bemerkungen über den Staat enthalten, gegen den sich die Klage richtet, nicht berücksichtigt werden.
Innerstaatliche Rechtsmittel müssen ausgeschöpft sein, bevor eine Benachrichtigung berücksichtigt werden kann, es sei denn, dass überzeugend dargelegt werden kann, dass Lösungen auf nationaler Ebene ineffektiv wären oder dass sie sich über einen unbegründbar großen Zeitraum ausdehnen würden."
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.ohchr.org/english/bodies/chr/complaints.htm
Die Adresse lautet:
Treaties and Commission Branch
OHCHR-UNOG
1211 Geneva 10, Switzerland
Fax: (41 22) 917 90 11
E-mail: 1503@ohchr.org