Antrag

 

Antrag an den EP - Menschenrechtsunterausschuss über die europäischen Abgeordneten

An den
Menschenrechtsunterausschuss des Europäischen Parlaments
AFET- Committee on Foreign Affairs / Commission des affaires étrangères
DROI - Subcommittee on Human Rights / Sous-commission "droits de l'homme"
Wiertzstraat, 047 Brussel
Fax: (32-2) 284 69 74, (32-2) 230 69 33
Plateau du Kirchberg B.P. 1601, L-2929 Luxembourg
Fax: (352) 43 00 294 94 (352), 43 00 293 93, (352) 43 00 292 92
Allée du Printemps, B.P. 1024/F, F-67070 Strasbourg Cedex
Fax: (33) (0)3 88 25 65 01

Die fünf Gefangenen,
Gerardo Hernández Nordelo (# 58739-004), Ramón Labañino Salazar (# 58734-004),
Antonio Guerrero Rodríguez (# 58741-004), Fernando González Llort (#58733-004)
und René González Sehwerert (# 58738-004),
die 2001 in Miami urteilt wurden, hatten versucht Terroranschläge auf die Menschen in Kuba und die territoriale Integrität der Republik Kuba zu verhindern, ohne sich dabei der Spionage zu bedienen.
Der inzwischen weltweit bekannte Fall der sogenannten "5 Kubaner" ist damit ein Musterbeispiel für politische Justiz, die nicht an nationalem und internationalem Recht und Gesetz orientiert ist.

1. Der EP-Menschenrechtsunterausschuss möge zur Sicherung der in der"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (Art. 8 - 12) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 festgeschriebenen unveräußerlichen Menschenrechte der fünf Inhaftierten beschließen:

Die internationalen strafprozessualen Mindestgarantien wurden missachtet durch

  • 17 Monate Isolationshaft ohne jegliche Begründung;
  • die Unmöglichkeit eines fairen Verfahrens in Miami und eine bisher verweigerte notwendige erneute Beweiserhebung (außerhalb Miami);
  • die fehlende Schuldangemessenheit der verhängten Strafen und zum Teil die erhebliche Überschreitung des gesetzlichen Strafmaßes;
  • die rechtsmissbräuchliche Anwendung des Classified Information Procedures Act (CIPA);
  • die Anwendung der Konstrukte "Verschwörung zum Mord" und "Verschwörung zur Spionage" und damit die Verurteilung ohne hinreichende Beweise.

2. Der Menschenrechtsunterausschuss des Europaparlaments möge darüber hinaus beschließen:

Die Justizverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika wird aufgefordert:

  • den Konsularangestellten der Republik Kuba in den USA uneingeschränkt das Recht zum Besuch der Gefangenen zu gewähren;
  • den Ehefrauen von Gerardo Hernández und René González, sowie dessen 1998 in Miami/Florida/USA geborenen Tochter Ivette in Elternbegleitung das Recht zum Besuch ihrer Ehemänner, bzw. ihres Vaters zu gewähren!

Antragsbegründung:
Die einzige Aufgabe der fünf Kubaner war die Aufdeckung von geplanten Terroranschlägen auf Kuba und Drittländer, die in den USA vorbereitet werden. Ihre Erkenntnisse wurden von den kubanischen Behörden an das F.B.I. übergeben. Statt jedoch gegen die terroristischen Organisationen der Exilkubaner in den USA vorzugehen, haben die US-Behörden die fünf Kubaner ermittelt, verhaftet und vor Gericht gestellt.

Die Fünf wurden nach ihrer Inhaftierung im September 1998 17 Monate unter Isolationsbedingungen gefangen gehalten. Das Strafverfahren fand in der Hochburg der exilkubanischen Gemeinde - Miami - in einer Atmosphäre größter öffentlicher Vorurteile gegenüber Kuba statt. Eine unparteiische Jury war dort nicht zu finden, dem Antrag der Verteidigung auf einen Wechsel des Gerichtsorts hätte stattgegeben werden müssen.
Unter dem Classified Information Procedures Act wurden zunächst alle rund 800 Dokumente mit rund 15 000 Seiten der Angeklagten beschlagnahmt und dann als "streng geheim" eingestuft, was es den Angeklagten unmöglich machte, diese Dokumente zu ihrer Verteidigung einzusetzen. Trotz des Protestes der Verteidiger bestimmten dann Gericht und Staatsanwaltschaft allein, welche Dokumente den Angeklagten zur Verfügung gestellt würden und untergruben auf diese Weise das Recht auf effektive Verteidigung.

Die Verurteilung wegen "Verschwörung" enthob die Staatsanwaltschaft der Pflicht zu beweisen, dass die Angeklagten zur Verwirklichung einer Straftat auch nur angesetzt hätten oder dass es einen hinreichend konkreten Plan hierzu gab. Sie führte zu einer Verurteilung allein auf Basis mutmaßlicher Einstellungen der Angeklagten.
Die 5 Kubaner sind zusätzlich direkt nach ihrer Verhaftung voneinander getrennt und in Arrestzellen untergebracht worden, die normalerweise nur der Bestrafung von Verstößen gegen die Anstaltsregeln dienen. Während dieser Isolationszeit wurde ihnen außerdem jeglicher Kontakt zu ihren Familien verwehrt.
Weiterhin wird der Ehefrau von Gerardo Hernandéz - Adriana Pérez - der Besuch ihres Ehemannes seit über 6 Jahren verweigert. Der Ehefrau von René González - Olga Salanueva - wird seit über 4 Jahren die Einreise in die USA verweigert und damit auch deren 1998 in den USA geborenen Tochter Ivette, die ihren Vater nicht ohne Begleitung ihrer Mutter besuchen kann, ein Kennenlernen ihres Vaters unmöglich gemacht.
Dieses Vorgehen widerspricht eklatant gegen Regel 37 der UN-Mindeststandards zur Behandlung von Strafgefangenen: "Gefangenen muß ... erlaubt werden, mit ihren Angehörigen und Freunden ... in regelmäßigen Abständen sowohl brieflich als auch durch Besuche in Verbindung zu treten."

Seit Anfang des Jahres 2004 ist nun auch den kubanischen Konsularbeamten ein Besuch bei den Gefangenen nur noch alle drei Monate gestattet. Diese Regelung widerspricht Art.5 i (Consular Functions), Art. 34 (Freedom of Movement) und Art. 36 (Communication and Contact with Nationals of the Sending State) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963, dem auch die USA beigetreten sind.

Diese Vorgehensweise der USA ist leider kein Einzelfall sondern ordnet sich ein in die seit über 40 Jahren andauernde Politik der Blockade und Aggression, mit der zehn aufeinanderfolgende Administrationen der USA versucht haben, das politische System in Kuba in ihrem Sinne zu verändern. Dabei schreckten sie sogar vor völkerrechtswidriger Gesetzgebung oder konkreten militärischen und nichtmilitärischen Terroranschlägen nicht zurück. Eine solche Politik ist im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des friedlichen Zusammenlebens der Völker auf der Welt nicht zu tolerieren.

Dieser Beschlussaufruf an die EP-Mitglieder und -Fraktionen sowie EP-Arbeitsgruppen wird von folgenden Organisationen und bekannten Einzelpersonen vorgebracht und unterstützt:
1. FG BRD-Kuba e.V.
2. Netzwerk Cuba Informationsbüro e.V.
3. Cuba si
4. FBK e.V.
5. !Basta Ya! Dt. Komitee für die 5Kubaner
6. Treffen der europäischen Kuba-Solidaritätsgruppen in Luxemburg, 20. - 21.11.2004
7. Konstantin Wecker, Liedermacher und Sänger

(Organisationen oder bekannte Einzelpersonen!)

Einreichung von Unterstützungserklärungen bei:
!Basta Ya! Befreiungskomitee für die 5Kubaner
NETZWERK CUBA - informationsbüro e. V., Weydingerstr. 14-16, D-10178 Berlin Tel: ++49 /(0)30 / 29 49 42 - 60, Fax: - 61, www.miami5.de, info@miami5.de
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