Antrag
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Antrag an den EP - Menschenrechtsunterausschuss über die europäischen Abgeordneten
An den Menschenrechtsunterausschuss des Europäischen Parlaments AFET- Committee on Foreign Affairs / Commission des affaires étrangères DROI - Subcommittee on Human Rights / Sous-commission "droits de l'homme" Wiertzstraat, 047 Brussel Fax: (32-2) 284 69 74, (32-2) 230 69 33 Plateau du Kirchberg B.P. 1601, L-2929 Luxembourg Fax: (352) 43 00 294 94 (352), 43 00 293 93, (352) 43 00 292 92 Allée du Printemps, B.P. 1024/F, F-67070 Strasbourg Cedex Fax: (33) (0)3 88 25 65 01
Die fünf Gefangenen, 1. Der EP-Menschenrechtsunterausschuss möge zur Sicherung der in der"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (Art. 8 - 12) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 festgeschriebenen unveräußerlichen Menschenrechte der fünf Inhaftierten beschließen: Die internationalen strafprozessualen Mindestgarantien wurden missachtet durch
2. Der Menschenrechtsunterausschuss des Europaparlaments möge darüber hinaus beschließen: Die Justizverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika wird aufgefordert:
Die einzige Aufgabe der fünf Kubaner war die Aufdeckung von geplanten Terroranschlägen auf Kuba und Drittländer, die in den USA vorbereitet werden. Ihre Erkenntnisse wurden von den kubanischen Behörden an das F.B.I. übergeben. Statt jedoch gegen die terroristischen Organisationen der Exilkubaner in den USA vorzugehen, haben die US-Behörden die fünf Kubaner ermittelt, verhaftet und vor Gericht gestellt.
Die Fünf wurden nach ihrer Inhaftierung im September 1998 17 Monate unter Isolationsbedingungen gefangen gehalten. Das Strafverfahren fand in der Hochburg der exilkubanischen Gemeinde - Miami - in einer Atmosphäre größter öffentlicher Vorurteile gegenüber Kuba statt. Eine unparteiische Jury war dort nicht zu finden, dem Antrag der Verteidigung auf einen Wechsel des Gerichtsorts hätte stattgegeben werden müssen.
Die Verurteilung wegen "Verschwörung" enthob die Staatsanwaltschaft der Pflicht zu beweisen, dass die Angeklagten zur Verwirklichung einer Straftat auch nur angesetzt hätten oder dass es einen hinreichend konkreten Plan hierzu gab. Sie führte zu einer Verurteilung allein auf Basis mutmaßlicher Einstellungen der Angeklagten. Seit Anfang des Jahres 2004 ist nun auch den kubanischen Konsularbeamten ein Besuch bei den Gefangenen nur noch alle drei Monate gestattet. Diese Regelung widerspricht Art.5 i (Consular Functions), Art. 34 (Freedom of Movement) und Art. 36 (Communication and Contact with Nationals of the Sending State) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963, dem auch die USA beigetreten sind. Diese Vorgehensweise der USA ist leider kein Einzelfall sondern ordnet sich ein in die seit über 40 Jahren andauernde Politik der Blockade und Aggression, mit der zehn aufeinanderfolgende Administrationen der USA versucht haben, das politische System in Kuba in ihrem Sinne zu verändern. Dabei schreckten sie sogar vor völkerrechtswidriger Gesetzgebung oder konkreten militärischen und nichtmilitärischen Terroranschlägen nicht zurück. Eine solche Politik ist im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des friedlichen Zusammenlebens der Völker auf der Welt nicht zu tolerieren.
Dieser Beschlussaufruf an die EP-Mitglieder und -Fraktionen sowie EP-Arbeitsgruppen wird von folgenden Organisationen und bekannten Einzelpersonen vorgebracht und unterstützt:
(Organisationen oder bekannte Einzelpersonen!)
Einreichung von Unterstützungserklärungen bei:
!Basta Ya! Befreiungskomitee für die 5Kubaner NETZWERK CUBA - informationsbüro e. V., Weydingerstr. 14-16, D-10178 Berlin Tel: ++49 /(0)30 / 29 49 42 - 60, Fax: - 61, www.miami5.de, info@miami5.de |