Brief

 

University of Florida
Dr. Eric Kligerman
Professor of German Studies
Coordinator of Undergraduate Studies for German
(352) 392-2101 ext. 216
ekligerm@gss.ufl.edu

Die Einschränkung der Medienfreiheit, Pervertierung des Demokratiebegriffs und des "Kampfes gegen den Terrorismus" durch die Regierung der Vereinigten Staaten am Beispiel des Falls der "Cuban Five", der fünf kubanischen politischen Gefangenen in den USA:

Gerardo Hernández, verurteilt zu zweimal lebenslänglicher Haft, zuzüglich 15 Jahren
Ramón Labañino, verurteilt zu lebenslänglicher Haft, zuzüglich 18 Jahren,
Antonio Guerrero, verurteilt zu lebenslänglicher Haft, zuzüglich 10 Jahren,
Fernando González, verurteilt zu 19 Jahren Haft,
René González, verurteilt zu 15 Jahren Haft;

Sehr geehrte Damen und Herren Professoren,
sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

hier in der Bundesrepublik Deutschland wie in den Vereinigten Staaten und auch in anderen Teilen der Welt gibt es immer mehr Menschen, die in großer Sorge um das Schicksal der oben genannten fünf kubanischen Gefangenen sind, während die U.S.-amerikanische Öffentlichkeit kaum Notiz davon zu nehmen scheint, weil man ihr diesen Justizskandal seitens der Medien überwiegend vorenthält.
Mittlerweile gibt es über 350 Komitees zur Befreiung der Fünf in weit über 100 Ländern.

Obwohl wir hierzulande nicht wissen, inwieweit Sie bereits informiert sind, noch inwieweit es Ihnen Ihr Lehrplan erlaubt, sich mit politischen Themen zu befassen, hoffen wir, Sie dennoch über die deutsche Sprache zu erreichen.
Wie Sie aus der beigefügten Chronologie der Ereignisse entnehmen können, bestand das Vergehen der fünf Männer darin, paramilitärische Gruppen in Südflorida unterwandert zu haben, um ihr Heimatland vor deren geplanten Terroranschlägen zu warnen. Tatsächlich konnten sie in den 1990er Jahren auf diese Weise über 170 Anschläge verhindern und viele Menschenleben retten, auch das von US-Bürgern.

Besonders seit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 sollten es gerade die U.S.-Bürger nachempfinden können, wie bedroht sich die kubanische Bevölkerung in ständiger Habachtstellung vor Terroranschlägen seitens revanchistischer Exilkubaner fühlt. Denn Kuba beklagte bereits 1999 vor der UNO 3.478 Tote und 2.099 lebenslang Beeinträchtigte aufgrund solcher Terroranschläge, ganz abgesehen von dem wirtschaftlichen Schaden, den diese Sabotageakte anrichteten. So verlor 1997 auch ein italienischer Tourist, Fabio Di Celmo, sein Leben bei einer Serie von Bombenanschlägen auf Hotels in Havanna, die von dem berüchtigten exilkubanischen Terroristen Luis Posada Carriles von Mittelamerika aus lanciert worden waren. Posada war unter anderem auch schon 1976 für einen Bombenanschlag auf ein kubanisches Zivilflugzeug mitverantwortlich, bei dem 73 Menschen getötet wurden.

Aus Sicht der kubanischen Bevölkerung und seiner Behörden handelte es sich also um absolute Notwehr, als sie Anfang der 1990er nach Freiwilligen Ausschau hielten, die bereit waren, sich als unbewaffnete verdeckte Agenten in "die Höhle des Löwen" zu wagen und die exilkubanischen Gruppen zu infiltrieren, um geplante Anschläge auf ihr Land zu deren Verhinderung an die kubanischen Behörden zu melden.
Die Fünf gehörten zu denen, die sich für diesen selbstlosen Einsatz zur Verfügung stellten.

Stattdessen wurden sie am 12. September 1998 verhaftet und im Dezember 2001 von einer eingeschüchterten Jury in Miami-Dade zu den oben genannten Freiheitsstrafen verurteilt. Seitdem sitzen sie in über die USA verstreuten Hochsicherheitsgefängnissen gemeinsam mit Schwerverbrechern und bei mehrfach eingeschränktem Besuchsrecht ein. Gerardo Hernández und René González ist es darüber hinaus bisher nicht erlaubt, Besuche von ihren jeweiligen Ehefrauen Adriana Pérez und Olga Salanueva im Gefängnis zu erhalten - trotz zahlreicher Eingaben angesehener Persönlichkeiten und Organisationen an die jeweiligen US-Ministerien.

Am gerade vergangenen 4. Juni hat sich das Drei-Richter-Gremium vom Eleventh Circuit Court of Appeal in Atlanta nach der 3. Berufungsverhandlung im August 2007, die unter Anwesenheit von Menschenrechtsanwälten und Völkerrechtlern aus aller Welt stattfand, entschieden, die Verurteilungen der Fünf im Wesentlichen aufrechtzuerhalten, wie Sie der Anlage entnehmen können.

Wir glauben, dass die Behandlung des Falles der Fünf nicht nur gegen internationales Recht sowie gegen die U.S.-Verfassung verstößt, sondern auch gegen das Rechtsempfinden der meisten U.S.-Bürger.

Wir sind der Überzeugung, dass die Mehrheit des amerikanischen Volkes, wenn ihr der Fall nur erst bekannt wäre, es nicht zulassen würde, dass ihre Administration den Fünfen und ihren Familien, zu denen auch Kinder gehören, die zum Zeitpunkt der Verhaftung ihrer Väter noch im Säuglingsalter waren und seit fast 10 Jahren ohne sie aufwachsen müssen, weiterhin ihr Recht verwehrt.

Mehr Informationen zu dem Fall finden Sie in der kurzgefassten Anlage, ausführlichere dagegen vor allem unter den dort angegebenen Internet-Adressen.

Für erwähnenswert halten wir noch, dass der mit 15-jähriger Haftstrafe belegte René González in einem Gefängis ganz Ihrer Nähe einsitzt. Seiner Ehefrau Olga Salanueva wurde nach ihrer Ausweisung aus den USA 2000 kein Besuchsrecht mehr im Gefängis gewährt. Vergleichen Sie dazu bitte die Nachrichten der in der Anlage angegebenen Websites.
René González' Adresse lautet:

René González, #58738-004, FCI Marianna, P.O. Box 7007, Marianna, FL 32447-7007

Mit Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit,
in der Hoffnung auf Ihre Unterstützung des Falles durch
dessen Bekanntmachung in ihrem Umfeld
und freundlichen Grüßen

N.N.

Anlage: Chronologie der Ereignisse im Fall der "Cuban Five", Auswahl der Unterstützer;


Zurück