Am 12. September 2005 jährt sich zum siebenten Mal der Tag, der Inhaftierung von Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando González und René González.
Sie hatten in den Vereinigten Staaten Informationen über Aktivitäten paramilitärischer Gruppen zusammengetragen, um weitere terroristische Angriffe gegen Kuba zu verhindern.
Nach drei Jahren Untersuchungshaft, davon 17 Monate Isolationshaft in "El Hueco", einer Spezialeinrichtung für Gewaltverbrecher, wurden sie im Dezember 2001 in einem äußerst fragwürdigen Prozeß von einem Geschworenengericht in Miami zu 15jährigen bis zweimal lebenslänglichen Strafen verurteilt.
Im Mai 2005 verabschiedete die UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftungen eine Resolution zum Fall der Fünf, wonach deren Inhaftierung nach internationalen Standards einer "willkürlichen Verhaftung" entsprach.
Endlich, nach eineinhalb Jahren Beratungszeit, entschieden am 9. August 2005 die Berufungsrichter des 11. Appellationsgerichtes in Atlanta/Georgia, daß die Verfahren gegen die fünf Kubaner nach den US-Gesetzen als ungerecht und als keinesfalls fair einzustufen und die Urteile daher aufzuheben sind.
Trotz dieser beiden Entscheidungen, sowohl nach internationalem als auch nach US-Recht unter Berücksichtigung der politischen Hintergründe dieser Verfahren, befinden sich die fünf Kubaner bis zum heutigen Tag nach wie vor unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen in fünf verschiedenen Hochsicherheitsgefängnissen der Vereinigten Staaten. Einigen Ehefrauen wird weiterhin die Einreise in die USA und das Besuchsrecht verweigert.
Wir fordern die unverzügliche Freilassung der fünf kubanischen politischen Gefangenen!