Presseerklärung
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Presseerklärung des Solidaritäts-Komitees "Basta Ya"
UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen bezeichnet Inhaftierung der "Cuban 5" als willkürlich
Am 27. Mai 2005 verabschiedete die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen eine Resolution zum Fall der "Cuban 5", nach der die Inhaftierung der fünf Kubaner - die Terrorakte von US-Terrorristen gegen Kuba verhindern wollten - eine "willkürliche Inhaftierung" ist. Sie stehe im Widerspruch zu Art. 14 des internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte. Der willkürliche Charakter ergebe sich vor allem aus folgenden drei Umständen: Zum einen wurden die Fünf nach ihrer Festnahme 17 Monate lang in Isolationshaft gehalten, was die Kommunikation mit ihren Verteidigern und die Vorbereitung einer effektiven Verteidigung wesentlich erschwert habe. Zum anderen sei die Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung durch die Anwendung des Classified Information Procedures Act (CIPA) gestört gewesen , da der Zugang der Verteidigung zu den Beweismitteln beschränkt gewesen sei. Und drittens sei ein faires Verfahren vor einer unparteiischen Jury in Miami nicht möglich gewesen - was die US-Regierung ein Jahr nach dem Verfahren auch eingeräumt habe. Damit falle der Fall der Cuban 5 nach den Standards der Arbeitsgruppe in die Kategorie III, in welcher die vollständige oder teilweise Missachtung der internationalen Standards eines fairen Verfahrens so schwer wiegt, dass der Freiheitsentzug als willkürlich zu betrachten sei. Die Arbeitsgruppe fordert die US-Regierung auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, um dieser Situation abzuhelfen. |