MIAMI FBI terrorist CONNECTION

 

Jean-Guy Allard

XV.

GRAUSAME, UNMENSCHLICHE & ENTWÜRDIGENDE BEHANDLUNG

An jenem schicksalhaften 12. September 1998, als die Kubaner unter der unmittelbaren Aufsicht von Pesquera verhaftet und in das Hauptquartier des FBI in Miami gebracht wurden, waren die dortigen ersten Verhöre schon von Betrug, Erpressung, Drohungen und Versprechen gekennzeichnet. Indem man die ausgeklügeltsten Verhörtechniken anwandte, versuchte man die Willenskraft der Häftlinge zu untergraben.
Angesichts des Versagens ihrer üblichen Einschüchterungsmethoden setzten die Ermittler auf die harten Bedingungen einer Langzeitisolationshaft. Sie verbrachten die Fünf in Miami's Federal Detention Center (FDC) [Zentrale Bundeshaftanstalt, Anm.d. Ü.] im Zentrum der Stadt, wo sie unmittelbar in die Sonderisolationszellen im 13. Stock gesperrt wurden.
Die Rechte eines Gefangenen, wie Regeln für die Inhaftierung und die Unschuldsvermutung, die wichtigsten Grundbestandteile der Justiz, wurden bei der Behandlung dieser Personen, die in den USA mit keinerlei Vorstrafen behaftet waren, missachtet.
Fünfzehn Tage später wurden sie ohne jeden Anlass in die Strafzellen des Spezialtrakts der Strafjustiz überführt, ein Euphemismus für "the hole" [das Loch, Anm. d. Ü.], wo sie für die nächsten 17 Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen bleiben sollten!
Diese extrem harten Haftbedingungen wurden von der US-Strafjustiz für aufsässige Gefangene geschaffen: 23 Stunden am Tag Wegsperrung bei einer Stunde "Pause" pro Tag von Montag bis Freitag. An Samstagen und Sonntagen verbrachten die Gefangenen die gesamten 24 Stunden in ihren Zellen.
Eine Beschreibung der Miami-FDC- Loch-Zellen besagt alles: Keine drei Meter lang und zwei Meter breit, ein rauer Zementboden, ein Metallbett, ein Betontisch, ein Stuhl ohne Rückenlehne, eine Metalltoilette, ein rechteckiges Metallstück statt eines Spiegels und eine winzige eingelassene Nasszelle mit einer rostigen und verschimmelten Metalldusche.
Sie waren dort bis zum 3. Februar 2000. Entsprechende Regeln besagen, dass die höchste Aufenthaltsdauer zur Strafe für schwere Gewalttaten eines Gefangenen unter diesen Umständen 60 Tage betragen solle.
Während dieser Zeit wurden den Häftlingen, wenn sie aus irgend einem Anlass aus ihren Zellen geholt wurden, jedes Mal die Hände mit Handschellen auf den Rücken gebunden. Anwaltsbesuche fanden jeweils durch eine dicke Glaswand voneinander getrennt statt. Das machte es unmöglich, Dokumente zu lesen und erschwerte die Vorbereitung der Verteidigung außerordentlich.
In einem Brief vom 10. März 1999 an die Bezirksstaatsanwältin Caroline Heck-Miller wiederholte Fernandos Anwalt die grässlichen Haftbedingungen und betonte, dass der Angeklagte in der Zelle essen, duschen und seine körperlichen Bedürfnisse erledigen müsse, mit niemandem anderen sprechen könne als mit dem ihm zugeteilten Anwalt oder der jeweiligen Wache und dass er seine Zelle seit seiner Inhaftierung nie länger als 45 Minuten hätte verlassen dürfen, außer für sein Erscheinen vor Gericht.
Am 26. Juni 2001, nachdem das Urteil verkündet worden war, wurden die Männer wieder in das Loch gesteckt. Diesmal war es eine Vergeltungsmaßnahme wegen eines Kommuniqués an das US-Volk, als gleichzeitig der Justizminister in Miami zu Besuch war.
Man entzog ihnen allen persönlichen Besitz, einschließlich der Briefe, Fotos, Gedichte, einer Schreibmaschine, sogar den kleinsten Bleistiftstummel. Protestbriefe ihrer Anwälte landeten im Papierkorb von Caroline Heck-Miller.
Am 28. Juni besuchte ein Bundesbeamter Gerardo Hernández. Er informierte ihn darüber, dass die Entscheidung, die Männer wieder in das Loch zurückzubringen, "eine Frage der Sicherheit" sei und er behauptete, dass die Kubaner wegen der den Prozess begleitenden Publicity Probleme mit den anderen Gefängnisinsassen bekommen könnten. Dieser absurde Vorwand wurde nach acht Jahren der Gefangenschaft bis heute nie auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft.
Am 12. Juli nahm Pesquera an einer opulenten Feier teil, die von der CANF für die an dem Fall beteiligten FBI-Chefs geschmissen wurde.
In den Tagen vom 13.-14. August wurden die Fünf aus dem Loch entlassen und auf neue Zellen in verschiedenen Etagen und Flügeln des FDC verteilt. Antonio kam in die 11. Etage des Ostflügels, Ramón in die 10. Etage des Westflügels, Fernando in die 9. Etage im Ostflügel, René in die achte Etage des Ostflügels und Gerardo in die siebte Etage.
Am 5. Dezember, wenige Tage vor der Verkündung der Strafen und drei Jahre nach ihrer Verhaftung bekamen die Mütter von Gerardo, Fernando, Antonio und René Visa zur Einreise in die USA. Das Visum für Ramóns Ehefrau Elizabeth wurde ohne Erklärung hinausgezögert.
Am 5. Februar 2002 berichtete ein Telegramm der französischen Nachrichtenagentur AFP über eine Verlautbarung der Sprecherin des Miami FDC, bei der sie bestätigte, dass die Männer in fünf verschiedene Gefängnisse an fünf verschiedenen Orten überführt worden seien. Gerardo wurde nach Lompoc, Kalifornien, geschickt, Ramón nach Beaumont, Texas, Antonio nach Florence, Colorado, René nach Loretto, Pennsylvania und Fernando nach Waseca, Minnesota. [Die aktuellen Adressen finden Sie unter:
http://www.miami5.de/loscinco.html]
Am 28. Februar 2003, als die fünf Männer gerade ihre Berufungsanträge für das Gericht in Atlanta vorbereiteten, wurden Gerardo, Ramón und René in Isolationshaft, in völlige Isolation, ohne Zugang zu ihren Familien oder Anwälten verbracht. Und all dies nur wenige Tage vor der Eingabe ihrer Berufungsanträge. Später wurden Fernando und Antonio ebenfalls ins "Loch", in völlige Isolation verbracht, die ihnen nicht einmal erlaubte, ihre Anwälte zu sehen.
Am 5. März 2003 entschieden die Gefängnisbeamten in Lompoc, dass in Gerardos Fall, Heck-Miller von dem DA Office in Miami [dem Bundesstaatsanwaltsbüro, Anm. d. Ü.] vor jedem Besuch eines Anwalts oder kubanischen Konsuls benachrichtigt werden müsse.
Wer erteilte den Befehl, die Fünf in ihren jeweiligen Gefängnissen ins "Loch" zu stecken, so plötzlich, wenige Wochen vor der Präsentation ihrer Berufungsanträge, als sie die Beratung ihrer Anwälte dringender denn je brauchten? "Die Anordnung kam aus Washington," enthüllte Leonard Weinglass in einer Pressekonferenz in Havanna.
"Von außen können wir nichts über die internen Diskussionen wissen, aber als sie die Fünf ungerechtfertigter Weise bestraft und ins Loch gesteckt hatten, kamen die Gefängnisbeamten zu mir und sagten: ‚Wir wollten das nicht ... sie haben nichts Böses getan ... der Befehl kam aus Washington.' Das ist alles, was wir wissen."
Am 12. März 2003 stellten die Anwälte einen Dringlichkeitsantrag an das Distrikt-Bundesgericht von Südflorida zur sofortigen Beendigung der ihren Mandanten willkürlich auferlegten Isolationshaft.
Der Antrag betonte, dass die Maßnahme die Angeklagten daran hinderte, mit ihren Anwälten zu kommunizieren und dass sie von der Regierung in dem völligen Bewusstsein getroffen worden sei, dass solche Gespräche bei der Vorbereitung eines Berufungsantrags unverzichtbar seien. Die Maßnahme behindere den Prozess eindeutig, sie missachte die Rechte der Angeklagten und die ihres Rechtsbeistandes und verstoße gegen das fünfte, sechste und achte Zusatzgesetz der US-Verfassung.
Am 14. März klärte Heck-Miller den Anwalt Leonard Weinglass darüber auf, dass der Justizminister diese so genannten administrativen Sondermaßnahmen am 24. Februar genehmigt und für ein Jahr mit der Möglichkeit auf Verlängerung in Kraft gesetzt habe.
Die Manipulation der Visa-Anträge und der Familienbesuche ist eines der grausamsten Mittel, dem Widerstand der Kubaner ein Ende zu setzen.
Adriana Pérez und Olga Salanueva, den jeweiligen Ehefrauen von Gerardo Hernández Nordelo und René González, wurde es über all die Jahre nie genehmigt, ihre Ehemänner zu besuchen - ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards und gegen das US-Recht selbst.
Am 29. März 2002 erhielt Olga ein Visum, um ihren Mann René González besuchen zu können. Am 23. April wurde es unter dem Vorwand widerrufen, dass Olga "in Verbindung mit Terroristen" stehen könne, obwohl ihr Ehemann wegen seiner aktiven Versuche, Terrorismus zu verhindern, inhaftiert worden war.
Am 25. Juli 2002 wurde Gerardos Ehefrau Adriana über 10 Stunden lang auf dem Flughafen in Houston festgehalten, als sie mit ihrem Visum ihren Ehemann besuchen wollte. Das FBI verhörte sie intensiv, nahm ihre Fingerabdrücke und wies sie dann aus. Ihr wurde danach nie wieder eine Genehmigung erteilt, das Land zu betreten.
Seit dem 23. Juni 2003 wurde die Möglichkeit für kubanische Konsularbeamte, Familienmitglieder bei den Besuchen in den verschiedenen Gefängnissen zu begleiten, nach und nach abgeschafft. Schließlich wurde eine neue Regelung eingeführt, die es Diplomaten verbietet, während der Wochenenden mit den Familien zusammenzubleiben und die von ihnen fordert, nach Washington zurückzukehren.
In einem absoluten Verstoß gegen die Wiener Konvention hat das Außenministerium entschieden, dass Konsularbesuche nur innerhalb eines Trimesters genehmigt werden. Damit werden die Erschwernisse bei der Visumsbeantragung für die Familienmitglieder vervielfacht, denen nur nach langen Monaten der Schreiberei und absichtlichen Verzögerungen stattgegeben wird.
Olga und Adriana wurde mitgeteilt, dass sie kein Visum für das nächste Jahr beantragen dürften. Olgas achtjährige Tochter hat ihren Vater seit fast 6 Jahren nicht mehr gesehen. [Das war Mitte 2006. Ende 2006 konnte Ivette ihren Vater in Begleitung ihrer inzwischen erwachsenen Schwester Irmita besuchen. Anm. d. Ü.]

KAPITEL XVI: Der Kandidat für den Chefposten bei der Polizei von Miami

Zurück