MIAMI FBI terrorist CONNECTION

 

Jean-Guy Allard

XXVI.

WENN MEIN PAPA KOMMT...

Seit ihrer Rückkehr aus Kuba im Jahr 2000 hat Olga bei der US-Interessenvertretung in Havanna etliche Male ein Visum beantragt, um ihren Ehemann gemeinsam mit ihrer Tochter besuchen zu können.
"Von Anfang an tat die kubanische Regierung alles ihr Mögliche, um den Familien bei ihren Besuchen zu helfen. Ich reichte meinen Visumsantrag gemeinsam mit den anderen Verwandten ein. Beim ersten Mal hatte ich Erfolg, doch während ich meine Reisevorbereitungen traf, widerriefen sie ihre Genehmigung.
Sie sagten, dass sie eine Information erhalten hätten, dass es sein könne, dass, wenn ich einmal die Vereinigten Staaten betreten habe, ich mich mit gewissen Organisationen treffen würde, dies könne eine Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten sein.
In Miami hatten sie zwei Jahre und zwei Monate Zeit, mich zu verhaften und anzuklagen. Sie taten es nicht, weil sie keinen Grund dazu hatten. Wie ist das nun, bin ich eine Gefahr? Auf diese Weise behindern sie auch Ivette. Sie kann nicht alleine reisen ... da ist immer das Risiko, dass sie Vergeltung an ihr üben, an einem kleinen Mädchen, das in seinem Leben schon so viele Umbrüche hinnehmen musste."
Ivette konnte bei verschiedenen Gelegenheiten mit René am Telefon sprechen. "Sie erkennt seine Stimme, sie erkennt ihn auf Fotos, die im Fernsehen gezeigt werden. Aber wenn man sie fragt, 'An was kannst du dich bei deinem Papa erinnern?' kann sie sich so nicht an ihn erinnern, nicht physisch ...
Sie versteht, was geschieht. Sie sagt: 'Ich konnte meinen Papa nicht sehen, weil sie meiner Mami kein Visum geben.'"
Doch abgesehen davon, zu René gehen zu können, träumt Ivette von seiner Rückkehr. "Sie fühlt sich hier in seiner Welt wohl und sagt: 'Wenn mein Papa kommt, dann wird er mich von der Schule abholen. Wenn mein Papa kommt, dann gehen wir zusammen in den Park.'
Sie sagt: 'Ich möchte meinen Papa sehen!"'

Am 27. Mai 2005 erklärte die Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen für Willkürliche Inhaftierungen, die Gefangenhaltung von Antonio Guerrero, Fernando González, Gerardo Hernández, Ramón Labañino und René González sei willkürlich und illegal, und sie bestand darauf, dass die Regierung der Vereinigten Staaten Maßnahmen ergreife, um die Situation zu klären.
Danach, am 9. August 2005 entschied ein Gremium von drei Richtern vom Eleventh Circuit Court of Appeals [11. Bezirksberufungsgericht, Anm. d. Ü.] in Atlanta, die Strafen der fünf Kubaner aufzuheben und ordnete ein neues Verfahren an. Das Gericht erkannte das Recht der fünf Kubaner auf unparteiische Beurteilung in einer nicht feindseligen Atmosphäre an, wie es seitens der US-Verfassung vorgeschrieben ist.

Hinter diesem Fall der "Cuban Five" steckt noch ein anderer Fall: der von Héctor Pesquera selbst, dem FBI-Agenten, der diese Kubaner so grausam verfolgte, die unter Einsatz ihres Lebens kriminelle Organisationen unterwanderten, die von seinen terroristischen Freunden betrieben werden.

ANNEX I: Eine andere Umgangsart

Zurück