Jean-Guy AllardIX.PERVERSE STRAFURTEILE
Der rachsüchtige, irrationale Charakter und die Unverhältnismäßigkeit der Strafurteile sind offensichtlich. Gerardo erhielt zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre, Ramón eine lebenslängliche Strafe, plus 18 Jahre, Antonio lebenslänglich, plus 10 Jahre, Fernando 19 Jahre und René 15. Drei von ihnen wurden wegen Spionagevergehens verurteilt, ohne dass dazu nur ein Fetzen Beweispapier erbracht worden wäre und trotz der gegenteiligen Zeugenaussagen zahlreicher Militärbeamter und Spezialisten. Niemals in der Geschichte wurde jemand, ohne dass ein einziges Geheimdokument dem Gericht als Beweis vorgelegt worden wäre, wegen Spionage verurteilt. Besonders absurd und weit entfernt von irgend einem Anschein von Rechtsprechung ist das Strafurteil für Gerardo Hernández wegen vorsätzlich geplanten Mordes, ohne irgend einen gegen ihn vorgebrachten Beweis oder eine Zeugenaussage, nicht einmal ein Indizienbeweis konnte ihn mit dem angenommenen Verbrechen in Verbindung bringen. In den Fällen von René und Antonio, die US-Bürger sind und daher nach einer letztendlichen Freilassung nicht ausgewiesen werden können, fügte die Richterin ihren Strafurteilen auf Antrag der Regierung folgende seltsame Verordnung hinzu: "Als weitere besondere Auflage einer überwachten Freilassung des Angeklagten gilt: Dem Angeklagten ist es untersagt, sich mit besonderen Orten in Verbindung zu setzen oder sie zu besuchen, von denen bekannt ist, dass sich dort Personen oder Gruppen wie Terroristen, Mitglieder von Organisationen, die Gewalt befürworten, und Personen des organisierten Verbrechens aufhalten."
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Nach dem Urteil der Richterin Lenard, am 8. Juni 2001, richtete Héctor Pesquera auf einer Pressekonferenz eine theatralische Erklärung an die kubanischen Behörden: "Herr Castro, es wird nicht geduldet, dass Sie Ihre Agenten zur Ausübung von Geheimdienstoperationen in die Vereinigten Staaten schicken." KAPITEL X: Die Familie, Geisel der politischen Polizei
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