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Ungerechtfertigte Bestrafung: Kubanischen Ehefrauen wird zum neunten Mal ein Einreisevisum verweigert

Den kubanischen Bürgerinnen, Adriana Pérez und Olga Salanueva, deren Ehemänner lange Haftstrafen in den USA verbüßen, wurden zum neunten Mal befristete Visa verweigert, mit denen sie ihre Ehemänner besuchen könnten. Olga Salanueva wurde gesagt, dass sie jetzt auf Dauer für den Erhalt eines Visums untauglich sei.
Die U.S.-Behörden lehnten die aufeinander folgenden Visumsanträge beider Frauen über den Zeitraum von sieben Jahren ab. Die für die Ablehnungen genannten Gründe beruhen auf der Behauptung, dass beide Frauen Bedrohungen für die nationale Sicherheit seien. Doch keine der Frauen war in Verbindung mit solchen Behauptungen je angeklagt, noch wurde irgendein glaubwürdiger Hinweis für die Untermauerung dieser Behauptung geliefert. Über die Jahre wechselten die für die Ablehnung genannten Gründe, was die Ungereimtheiten der Begründung für das Verbot der Frauen, ihre Ehemänner zu besuchen, deutlich hervorhebt.
Adriana Pérez' s letzter Antrag wurde im Januar 2009 wegen ihres als "nicht tauglich" geltenden Status' nach dem U.S. ‚Enhanced Border Security and Visa Entry Reform Act of 2002' [Einwanderungsgesetz zur Sicherung der U.S.-Grenzen von 2002, Anm. d. Ü.] zurückgewiesen. Diese Gesetzgebung beschränkt die "Ausgabe von Visa an ‚Nicht-Einwanderer' aus Ländern, deren Staat den internationalen Terrorismus sponsert".
"Ich habe seit meiner Geburt in Kuba gelebt, doch dies ist das erste Mal, dass U.S.-Behörden dieses Gesetz anwenden, um meinen Visumsantrag abzulehnen. Es ist paradox, dass die Familien der anderen 'Cuban Five', die auch in Kuba leben, trotz dieses Gesetzes immer wieder Visa erhalten", sagte Adriana im März 2009.
Olga Salanuevas letzter Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie im November 2000 aus den USA ausgewiesen worden war.
[Olga und Adriana hatten im Januar 2008 einen Antrag gestellt, dessen Ablehnung ihnen bei ihrem Termin am 16. Juli 2008 in der U.S.-Interessenvertretung in Havanna mitgeteilt wurde, Anm. d. Ü., vgl.: unsere Meldung unter "News" vom 20. Juli 2008;]
Die Ehemänner der Frauen, René González und Gerardo Hernández, gehören zu einer Gruppe, die als die "Cuban Five" oder "Miami Five" bekannt und seit 1998 in den USA inhaftiert sind. Sie wurden als "nichtregistrierte Agenten für eine ausländische Regierung gehandelt zu haben" und wegen anderer ähnlicher Anklagen für schuldig befunden.
Obwohl einige der kubanischen Verwandten im Fall aller fünf Gefangenen Visa ausgestellt wurden, so mussten sie doch erhebliche Verzögerungen in Kauf nehmen, die von einigen Monaten bis zu zwei Jahren dauerten, bis sie erfuhren, dass ihre Anträge erfolgreich waren. Vor ihrer Ausweisung 2000, während René González' Verfahren, lebte Olga Salanueva legal in den USA. Danach wurde ihr im März 2002 ein Visum zum Besuch ihres Mannes ausgestellt, das am 23. April 2002, kurz vor ihrer Reise, zurückgezogen wurde. 2002 erhielt Adriana Pérez ein Visum, um ihren Mann zu besuchen, wurde aber nach ihrer Ankunft in den USA verhaftet und 11 Stunden später ausgewiesen.
Gefangenen unter diesen Umständen, Besuche ihrer Familien zu verweigern, ist eine unnötige Strafverschärfung und widerspricht den Standards für eine menschliche Behandlung von Gefangenen und staatlichen Auflagen zum Schutz des Familienlebens. Die Organisation hat gefordert, diese Beschränkungen zu überprüfen und die Aufmerksamkeit der Regierung auf internationale Standards zu richten, die die Bedeutung der Familie und das Recht aller Gefangenen auf die Pflege von Familienkontakten und Besuche zu empfangen, betonen. Im Fall von Gefangenen, deren Verwandte außerhalb der USA leben, ist die unbegrenzte oder gar permanente Verweigerung von Besuchen der unmittelbaren Verwandten der Gefangenen eine schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeit.
Amnesty International fordert die US-Regierung auf, noch einmal die Ausstellung einstweiliger Visa für Besuchszwecke für die zwei Frauen in Betracht zu ziehen.
Amnesty International wird weiterhin den Fall hinsichtlich der Fairness des Strafverfahrens, das zu den Verurteilungen dieser Fünf Männer führte, untersuchen.

[Danach ruft Amnesty International zu einer ähnlichen Briefaktion auf wie das "Internationale Komitee für die Freiheit der Cuban Five" .

Deutsch: ˇBasta Ya! (jmb, db)

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